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Die BarmeniaGothaer hat ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) im September 2025 nun auch überarbeitet, rund zwei Jahre nach dem letzten größeren Relaunch.

Das BarmeniaGothaer BU-Update besteht in erster Linie aus einem „Mediziner-Paket“ für Ärzte und Zahnärzte. Doch auch andere Kammerberufe und Ingenieure sowie einige nicht-akademische Berufe profitieren von verbesserten Einstufungen und flexibleren Nachversicherungsmöglichkeiten. Mit dem BarmeniaGothaer BU-Update 2025 soll die Berufsunfähigkeitsversicherung im Wettbewerb attraktiver werden und neue Zielgruppen angesprochen werden.

Barmenia und Gothaer: Zwei Versicherer, eine Strategie

Die BarmeniaGothaer entstand 2024 aus der Fusion von Barmenia und Gothaer. Mit der Fusion stieg das Unternehmen in die Top 10 der größten deutschen Versicherer auf.

Während die Barmenia vor allem für leistungsstarke Krankenversicherungstarife bekannt war, zählte die Gothaer Lebensversicherung bereits vor dem Zusammenschluss zu den etablierten BU-Anbietern in Deutschland mit soliden Produkten.

Mit dem BarmeniaGothaer BU-Update wird die Berufsunfähigkeitsversicherung wieder zu einem der Kernprodukten des neuen Konzerns mit Fokus auf das relativ große Arztklientel der Barmenia Krankenversicherung.

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BarmeniaGothaer BU-Update: Alles Wichtige im Überblick

Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Neuerungen der BarmeniaGothaer Berufsunfähigkeitsversicherung, vergleichen sie mit den bisherigen Bedingungen und ordnen ein, wie sie sich im Marktumfeld positioniert. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Medizinern und Kammerberufen, die klar im Fokus dieses BU-Updates stehen.

1. Verzicht auf die Anrechnung von Versorgungswerken

Eine der wichtigsten Neuerungen ist der vollständige Verzicht auf die Anrechnung von Leistungen aus berufsständischen Versorgungswerken. Bislang galt: Wer Mitglied eines solchen Versorgungswerks ist – etwa als Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater – konnte seine private Berufsunfähigkeitsrente nur begrenzt absichern. Grund war die Anrechnung möglicher Leistungen aus dem Versorgungswerk, wodurch die private Absicherung oft künstlich gedeckelt wurde.

Die Gothaer geht nun einen anderen Weg und streicht diese Anrechnung komplett. Damit können Kunden ihre private BU-Rente bis an die Grenze der finanziellen Angemessenheit absichern, unabhängig davon, ob und wann das Versorgungswerk im Ernstfall leisten würde.

Für Ärzte und Kammerberufe bedeutet das bei der Arbeitskraftabsicherung eine klare Verbesserung und verschafft der Gothaer einen spürbaren Wettbewerbsvorteil. Denn viele BU Versicherer halten noch an der alten Regelung fest. Mit diesem Schritt folgt die Gothaer der Baloise, die bereits Anfang 2025 auf die Anrechnung verzichtet hat – und setzt zugleich ein Signal, dass es Zeit ist, diese überholte Praxis branchenweit abzuschaffen.

2. Verzicht auf die abstrakte Prüfung bei Umorganisation

Ein weiterer zentraler Punkt ist der Verzicht auf die abstrakte Prüfung bei Umorganisation. Normalerweise prüft die Versicherung bei Selbstständigen oder Freiberuflern im Leistungsfall, ob die Tätigkeit durch eine Umorganisation des Betriebs fortgeführt werden könnte. Mit „abstrakt“ ist dabei gemeint: Auch rein theoretische Umgestaltungen werden berücksichtigt – unabhängig davon, ob sie in der Praxis realistisch oder überhaupt umsetzbar wären.

Bisher konnte die Gothaer etwa prüfen, ob ein Arzt oder Anwalt seine Tätigkeit durch organisatorische Anpassungen fortführen könnte, auch wenn diese praktisch nie umgesetzt wurden. Das führte im Leistungsfall zu Rechtsunsicherheit.

Künftig gilt: Nur erfolgte Umgestaltungen werden berücksichtigt, also tatsächliche Veränderungen im Betrieb. Damit hängt die Leistungsentscheidung ausschließlich davon ab, wie die berufliche Situation in der Realität aussieht. Für Mediziner bedeutet das konkret, dass sie nicht mehr auf rein hypothetische Büro- oder Verwaltungstätigkeiten verwiesen werden können. Im Marktvergleich schließt sich die Gothaer damit einem Trend an, den HDI bereits 2023 mit der BU EGO Top angestoßen hat.

3. Infektionsklausel – Lehren aus der Pandemie

Eine weitere wichtige Neuerung im BarmeniaGothaer BU-Update ist die erweiterte Infektionsklausel. Sie schützt vor Einkommensausfällen, wenn die versicherte Person zwar gesund ist, aber aufgrund einer behördlichen Anordnung nicht mehr arbeiten darf, weil von ihr eine Infektionsgefahr ausgeht. In diesem Fall gilt ein Tätigkeitsverbot ohne eigene Erkrankung als Berufsunfähigkeit – und löst die BU-Rente aus. Das ist besonders für medizinische und pflegerische Berufe relevant.

Mit dem aktuellen BU-Update hat die BarmeniaGothaer diese Klausel deutlich verbessert. Bisher zahlte die Gothaer nur, wenn ein behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot mindestens 50% der Tätigkeit betraf und über sechs Monate andauerte. Nun gilt die Regelung für alle Berufsgruppen.

Zusätzlich profitieren Ärztinnen, Zahnärzte, Studierende dieser Fachrichtungen sowie medizinisch-pflegerische Berufe mit Patientenkontakt von erleichterten Voraussetzungen: Bei ihnen reicht es bereits, wenn kein Patientenkontakt mehr erlaubt ist – selbst ohne formales Berufsverbot. Damit schließt die Gothaer eine wichtige Lücke der BU-Rente und passt ihre Bedingungen zeitgemäß an.

4. Fokus auf psychische Gesundheit: der „Krisenairbag“

Psychische Erkrankungen sind seit Jahren die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Laut Deutscher Rentenversicherung sind rund 30% aller BU-Fälle auf Depressionen, Burnout oder andere psychische Leiden zurückzuführen. Mit dem neuen „Krisenairbag“ als Teil des BU-Updates setzt die Gothaer hier ein klares Signal: Sie beteiligt sich einmalig mit bis zu 1.000 EUR an den Kosten einer psychotherapeutischen Krisenintervention.

Auch wenn es sich nicht um eine laufende Leistung handelt, zeigt die Regelung ein gestiegenes Bewusstsein für die Relevanz psychischer Gesundheit. Gegenüber den bisherigen Bedingungen ohne Zusatzunterstützung ist das ein spürbarer Fortschritt – und kann Betroffenen helfen, eine drohende Berufsunfähigkeit frühzeitig abzuwenden.

5. Erleichterungen für Assistenzärzte und junge Mediziner

Das BarmeniaGothaer BU-Update macht die Berufsgruppeneinstufung deutlich unkomplizierter: Assistenzärzte müssen keinen detaillierten Fragebogen mehr ausfüllen, um korrekt eingestuft zu werden. Nicht operierende Ärzte werden automatisch der günstigen Gruppe A1, operierende der Gruppe A2 zugeordnet.

Zusätzlich gibt es jetzt einen „Mediziner-Kurzantrag“ als Sonderaktion für Ärztinnen und Ärzte bis 35 Jahre. Damit lässt sich eine BU-Rente von bis zu 3.000 EUR monatlich mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen abschließen. Während der reguläre Antrag viele Angaben zu Behandlungen, Vorerkrankungen, Hobbys und beruflichen Risiken verlangt, reduziert sich der Kurzantrag auf wenige, klar definierte Fragen. Ein spürbarer Zeit- und Aufwandsvorteil.

Die BarmeniaGothaer reduziert die Gesundheitsprüfung im „Mediziner-Kurzantrag“ auf folgende sechs Fragen:

  1. Waren Sie in den letzten 36 Monaten länger als ununterbrochen 10 Tage arbeitsunfähig bzw. länger als 10 Tage nicht in der Lage Ihrer ärztlichen Tätigkeit nachzugehen?
  2. Haben Sie in den letzten 36 Monaten Ihre Arbeitszeit reduziert?
  3. Bestehen und bestanden bei Ihnen in den letzten 36 Monaten Gesundheitsstörungen, Krankheiten oder Beschwerden des Rückens, des Bewegungsapparates, der Psyche, des Herzens oder des Kreislaufs, des Magen-Darm-Traktes, Zuckerkrankheit, neurologische Erkrankungen, Multiple Sklerose, Krebserkrankungen, Beschwerden der Augen, der Atmungsorgane, rheumatische Erkrankungen oder Infektionskrankheiten?
  4. Wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GDB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GDS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zuerkannt, bzw. haben Sie jemals einen Antrag gestellt?
  5. Haben Sie jemals einen Antrag auf Leistungen bei dem für Sie zuständigen ärztlichen Versorgungswerk gestellt? Hierzu zählen auch Anträge auf Leistungen zur Einstellung einer Ersatzkraft oder Übergangsleistungen?
  6. Haben Sie in den letzten 36 Monaten verschreibungspflichtige Medikamente eingenommen?

Demnach werden folgende Bereiche nicht mehr abgefragt:

Im regulären Antrag fragt die BarmeniaGothaer allerdings nur nach Behandlungen in den letzten 3 Jahren. Im Mediziner-Kurzantrag müssen auch bestehende, unbehandelte Krankheiten in den abgefragten Bereichen erwähnt werden.

6. Verbesserte Nachversicherungsmöglichkeiten und Karrieregarantie

Ein Kernaspekt der BU ist die Möglichkeit, den Versicherungsschutz an das steigende Einkommen anzupassen. Bislang war bei der Gothaer eine Karrieregarantie bis 6.000 EUR möglich. Mit dem Update 2025 hebt die BarmeniaGothaer die Karrieregarantie für Ärzte, Kammerberufe und Ingenieure auf 7.500 EUR an. Für andere Berufsgruppen bleibt die Grenze bei 6.000 EUR.

Arbeitnehmer können ihre BU-Rente künftig schon ab einer Gehaltserhöhung von 5 % nach oben anpassen, Selbstständige ab einer Gewinnsteigerung von 10 % gegenüber dem Durchschnitt der letzten drei Jahre.

Neu ist außerdem die Praxisfinanzierung als Nachversicherungs-Ereignis: Wer für eine Niederlassung oder Praxisgründung ein Darlehen von mindestens 50.000 EUR aufnimmt, kann seine BU-Rente ohne erneute Risikoprüfung erhöhen. Dieser Teil des Updates ist praxisnah und adressiert einen häufigen Bedarf junger Ärzte, die sich nach der Facharztausbildung selbstständig machen wollen.

7. Verbesserungen für andere Berufsgruppen

Auch wenn der Fokus klar auf den medizinischen Berufen liegt, bringt das BarmeniaGothaer BU-Update kleinere Vorteile für andere Berufsgruppen. Erzieher, Elektriker und Projektmanager werden künftig günstiger eingestuft, was die Gothaer in Vergleichsrechnern wettbewerbsfähiger macht. Die maximal versicherbare BU-Rente steigt von 5.000 auf 6.000 EUR, für Schüler auf 1.500 EUR inklusive Dynamik.

Kritische Einordnung BarmeniaGothaer BU Versicherung und Marktvergleich

Im Vergleich zu den alten Bedingungen zeigt sich eine klare Strategie: Die BarmeniaGothaer will für Mediziner und Kammerberufe attraktiver werden. Zwar reicht das Update nicht an den Innovationsschub der HDI EGO Top mit ihrem kompletten Verzicht auf die konkrete Verweisung heran, doch der Wegfall der Anrechnung von Versorgungswerks-Leistungen ist ein starkes Argument, das gerade bei Mitgliedern von berufsständischen Versorgungswerken eine hohe Relevanz hat.

Zusätzliche Impulse setzen die überarbeitete Infektionsklausel und der Krisenairbag, die den aktuellen Bedarf an flexibler Absicherung und psychischer Vorsorge treffend aufgreifen.

Fazit BarmeniaGothaer BU-Update

Das BarmeniaGothaer BU-Update ist kein kompletter Neustart, sondern eine gezielte Modernisierung für Mediziner und Kammerberufe: höhere Absicherung, weniger Anrechnungshürden und flexible Nachversicherungsmöglichkeiten. Auch Infektionsschutz und psychische Gesundheit greift die BarmeniaGothaer zeitgemäß auf.

Schwachpunkt bleibt die fehlende Dienstunfähigkeitsklausel. Gerade für (künftige) Beamte ist diese Regelung wichtig. Sie bewirkt, dass die durch den Dienstherrn offiziell festgestellte Dienstunfähigkeit automatisch als Leistungsfall in der privaten BU-Versicherung gilt. Damit entfällt die zusätzliche, oftmals belastende medizinische Nachprüfung durch den Versicherer.

Ohne DU-Klausel müssen Beamte trotz einer amtlich bestätigten Dienstunfähigkeit weiterhin eigenständig den Nachweis einer Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen erbringen. Dies geht mit zusätzlichem Aufwand, längeren Verfahren und einer erhöhten Rechtsunsicherheit für die Betroffenen einher. Dies schränkt die Attraktivität des Produkts für (angehende) Beamte im Vergleich zu Konkurrenzangeboten mit DU-Klausel deutlich ein.

Für andere Berufsgruppen bedeutet das BarmeniaGothaer BU-Update spürbare, aber keine bahnbrechenden Verbesserungen. Hier bleibt die Gothaer eher ein Anbieter im gehobenen Mittelfeld. Im Kernsegment der medizinischen Berufe dagegen legt die BarmeniaGothaer spürbar zu und positioniert sich mit der BU-Anpassung klar als Spezialist.

Für Ärzte und Kammerberufe ist die neue Gothaer-BU daher ein attraktives Angebot zur Absicherung ihrer Arbeitskraft, das künftig bei der Beratung wieder etwas stärker in die engere Auswahl rücken dürfte.

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Patrick Mini
Patrick MiniSenior Finanzberater, Leiter Vertrieb
Seit 2013 berate ich zu Berufsunfähigkeits­schutz, privater Krankenversicherung, Altersvorsorge und Immobilien als Kapitalanlage. Mit mehr als 12 Jahren Erfahrung, transparenter Beratung und viel Leidenschaft finden wir Lösungen, die wirklich zu Ihrem Leben passen.

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