

Die Werte des jeweils aktuellen Jahres lesen Sie unter Sozialversicherungswerte aktuell.
Mit der Zustimmung des Bundesrats am 27.11.2015 sind die neuen Sozialversicherungswerte 2016 nun offiziell. Wie jedes Jahr steigen die Kosten für Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Die für einen Wechsel in die private Krankenversicherung wichtige Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitentgeltgrenze beträgt nun 56.250 €.
Wollen Sie wissen, wie viel Sie in der Gesetzlichen Krankenversicherung an Beitrag zahlen und wie viel davon Ihr Arbeitgeber übernimmt? Hier der schnelle Link zu „Beiträge gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung und Arbeitgeberanteil„.
Laut der hier verlinkten „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016)“ steigen die Sozialversicherungswerte ab 1.1.2016 weiter. Die für den Wechsel in die private Krankenversicherung wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auf 56.250 EUR erhöht (2015: 54.900 EUR). Steigende Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen bedeuten auch steigende Beiträge zur Sozialversicherung und damit eine höhere Belastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – ohne mehr Leistungen zu erhalten!
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Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenHier die Übersicht der Rechengrößen und Sozialversicherungswerte 2016:
Die wichtigsten vorläufigen Sozialversicherungswerte 2015 für die Krankenversicherung:
Die sog. „Jahresarbeitentgeltgrenze“ betrug in 2015 54.900 EUR. Sie steigt 2016 um 2,4% auf ein Jahresbruttoeinkommen von 56.250 EUR (= 4.687,50 EUR im Monat). Nur wer als Angestellter mehr verdient, darf in die private Krankenversicherung wechseln!
Auch die besondere Versicherungspflichtgrenze (für alle bis zum 31. 12. 2002 privat Krankenversicherten) wird von 49.500 EUR auf 50.850 EUR angehoben.
Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegepflichtversicherung steigt von derzeit 4.125 EUR auf 4.237,50 im Monat (50.850 EUR im Jahr).
Daraus ergeben sich folgende monatliche Höchstbeiträge
gesetzliche Krankenversicherung: 4.237,50 EUR x Beitragssatz 14,6% (ohne den früheren Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer i.H.v. 0,9%) = 618,68 EUR
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherer (alleine vom Arbeitnehmer zu zahlen): 1,1% = 46,61 EUR, maximaler Zusatzbeitrag: 2% = 84,75 EUR
gesetzliche Pflegepflichtversicherung: 4.237,50 EUR x Beitragssatz 2,35% = 99,58 EUR + 0,25% für Kinderlose = 10,59 EUR = 110,18 EUR
Gesamtbeitrag für kinderlose Besserverdiener mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag: 775,46 EUR. Zieht man davon den Arbeitgeberanteil i.H.v. 359,13 EUR ab (s.u.) ergibt sich ein Eigenanteil für Arbeitnehmer i.H.v. 416,33 EUR.
Der Arbeitgeberzuschuss beträgt für gesetzlich wie für privat krankenversicherte kinderlose Arbeitnehmer maximal 359,13 EUR:
7,3% von 4.237,50 EUR = 309,34 für die Krankenversicherung und
1,175% von 4.237,50 EUR = 49,79 EUR für die Pflegepflichtversicherung (Ausnahme: Sachsen)
Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber ebenfalls 50% des Beitrags, jedoch analog zur GKV maximal 359,13 EUR. Eigenanteil und Effektivbeitrag hängen hier vom gewählten PKV-Tarif ab, liegen jedoch häufig deutlich unter den Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung. Ihren individuellen Arbeitgeberzuschuss als privat Krankenversicherter können Sie mit dem hier verlinkten Rechner „Beitragszuschuss Arbeitgeber PKV 2016“ einfach ermitteln.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen im Krankheitsfall eine Reihe von Zuzahlungen selbst tragen, die sich auf ca. 50 EUR im Monat aufaddieren können.
Für einen Vergleich mit der deutlich leistungsstärkeren PKV wären auf Seiten der GKV folgende zusätzliche Kosten zu addieren (dann i.d.R. mit geringeren Zuzahlungen):
Daraus ergibt sich auf Seiten der GKV für Kranken- und Pflegeversicherung ein Vergleichsbeitrag für
Angestellte (nur der Arbeitnehmeranteil!) i.H.v. 631,33 EUR und für
Selbstständige i.H.v. 975,46 EUR p.m.
Das Leistungsniveau der GKV beträgt unter 50% der Anforderungen an eine leistungsstarke Krankenversicherung. Eine „gute“ private Krankenversicherung erreicht hier über 90% bei deutlich günstigerem Beitrag.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung steigt auf 6.200 EUR pro Monat (2015: 6.050 EUR p.m.) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 5.400 EUR (2014: 5.200 EUR).
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