

Die Werte des jeweils aktuellen Jahres lesen Sie unter Sozialversicherungswerte aktuell.
Sozialversicherungswerte 2018: die gesetzliche Krankenversicherung wird schon wieder teurer! Die Grenze zum Wechsel in die PKV für Angestellte liegt 2018 bei 59.400 EUR brutto. Lassen Sie sich von uns beraten, ob ein Wechsel in die leistungsstärkere private Krankenversicherung für Sie möglich und sinnvoll ist (Beratung Krankenversicherung).
Wollen Sie wissen, wie viel Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung an Beitrag zahlen und wie viel davon Ihr Arbeitgeber übernimmt? Hier der schnelle Link zu „Beiträge gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung und Arbeitgeberanteil„.
Mit Zustimmung des Bundesrats steigen gem. der hier verlinkten „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2018 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018)“ die Sozialversicherungswerte 2018 weiter. Die für den Wechsel in die private Krankenversicherung wichtige Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auf 59.400 EUR erhöht (2017: 57.600 EUR). Steigende Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen bedeuten auch steigende Beiträge zur Sozialversicherung (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung). Die Belastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird höher, jedoch ohne dafür mehr Leistungen zu erhalten!
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.400 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenHier die Übersicht der Rechengrößen und Sozialversicherungswerte 2018:
Die wichtigsten vorläufigen Sozialversicherungswerte 2018 für die Krankenversicherung:
Die sog. „Jahresarbeitentgeltgrenze“ betrug in 2017 57.600 EUR. Sie steigt 2018 um 3,13% auf ein Jahresbruttoeinkommen von 59.400 EUR (= 4.950 EUR im Monat). Nur wer als Angestellter mehr verdient, darf in die private Krankenversicherung wechseln! Auch die besondere Versicherungspflichtgrenze (für alle bis zum 31. 12. 2002 privat Krankenversicherten) wird von 52.200 EUR auf 53.100 EUR angehoben.
Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegepflichtversicherung steigt von aktuell 4.350 EUR auf 4.425 EUR im Monat (53.100 EUR im Jahr).
Daraus ergeben sich folgende monatliche Höchstbeiträge
Gesetzliche Krankenversicherung: 4.425 EUR x Beitragssatz 14,6% (ohne den früheren Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer i.H.v. 0,9%) = 646,05 EUR.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherer (alleine vom Arbeitnehmer zu zahlen): 1,0% = 44,25 EUR, maximaler Zusatzbeitrag: 2% = 88,50 EUR
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung: 4.425 EUR x Beitragssatz 2,55% = 112,84 EUR + 0,25% für Kinderlose = 11,06 EUR = 123,90 EUR.
Gesamtbeitrag für kinderlose Besserverdiener mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag: 814,20 EUR, mit Kindern: 803,14 EUR. Zieht man davon den Arbeitgeberanteil i.H.v. 379,44 EUR ab (s.u.) ergibt sich ein Eigenanteil für Arbeitnehmer ohne Kinder i.H.v. 434,76 EUR, mit Kindern i.H.v. 423,69 EUR. Selbstständige zahlen den vollen Beitrag sofern Sie auch das optionale Krankentagegeld dazu buchen, ansonsten 0,6% (26,55 EUR) weniger.
Der Arbeitgeberzuschuss beträgt für gesetzlich wie für privat krankenversicherte kinderlose Arbeitnehmer maximal 379,44 EUR:
7,3% von 4.425 EUR = 323,03 EUR für die Krankenversicherung und
1,275% von 4.425 EUR = 56,42 EUR für die Pflegepflichtversicherung (Ausnahme: Sachsen)
Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber ebenfalls 50% des Beitrags, jedoch analog zur GKV maximal 379,44 EUR. Eigenanteil und Effektivbeitrag hängen hier vom gewählten PKV-Tarif ab, liegen jedoch häufig deutlich unter den Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung. Ihren individuellen Arbeitgeberzuschuss als privat Krankenversicherter können Sie mit dem hier verlinkten Rechner „Beitragszuschuss Arbeitgeber PKV 2018“ einfach ermitteln.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen im Krankheitsfall eine Reihe von Zuzahlungen selbst tragen, die sich ohne weiteres auf ca. 50 EUR im Monat aufaddieren können. Daraus ergibt sich ein “Effektivbeitrag” von ca. 484,76 EUR p.m. für Angestellte und 864,20 EUR p.m. für Selbstständige.
Für einen Vergleich mit der deutlich leistungsstärkeren PKV wären auf Seiten der GKV folgende zusätzliche Kosten zu addieren (dann i.d.R. mit geringeren Zuzahlungen):
Daraus ergibt sich auf Seiten der GKV für Kranken- und Pflegeversicherung tatsächliche Gesamtkosten für
Angestellte (nur der Arbeitnehmeranteil!) i.H.v. 649,76 EUR und für
Selbstständige i.H.v. 1.029,20 EUR p.m..
Das Leistungsniveau der GKV beträgt unter 50% der Anforderungen an eine leistungsstarke Krankenversicherung. Eine „gute“ private Krankenversicherung erreicht hier über 90% bei deutlich günstigerem Beitrag.
Die Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung steigt auf 6.500 EUR pro Monat (2017: 6.350 EUR p.m.) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 5.800 EUR (2017: 5.700 EUR). Bei einem Beitragssatz für die Rentenversicherung i.H.v. 18,7% (9,30% jeweils für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zahlt ein „Besserverdiener“ monatlich 1.209,00 EUR in die gesetzliche Rentenversicherung ein – mit unsicheren Aussichten auf eine spätere Rente. Nutzen Sie für Ihre persönliche Altersvorsorgeplanung unsere Beratung Altersvorsorge.
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