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Wer mit Mitte 30 kerngesund in die private Krankenversicherung wechselt, denkt selten an den Tag, an dem sich das ändert. Genau dann zeigt sich aber, was ein Tarif wirklich wert ist: Wollen Sie den Schutz später ausbauen, verlangen viele Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung – mit dem Risiko von Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung. Ein Optionsrecht nimmt Ihnen diese Hürde. Es sichert Ihnen vertraglich zu, den Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt zu verbessern, ohne dass Ihr dann aktueller Gesundheitszustand noch eine Rolle spielt.

Bei der Tarifauswahl wird dieser Baustein leicht übersehen, weil er im Moment des Abschlusses keinen spürbaren Vorteil bringt. Für die langfristige Flexibilität Ihrer PKV gehört er trotzdem auf die Prüfliste – ebenso wie die übrigen Auswahlkriterien einer guten PKV.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Optionsrecht erlaubt es, den PKV-Schutz später ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verbessern.

  • Der häufigste Weg ist ein Optionstarif – ein günstiger Zusatzbaustein, dessen Ausübung meist zeitlich befristet ist.

  • Das Umwandlungsrecht sichert zu, die Vollversicherung bei Rückkehr in die GKV ohne Gesundheitsprüfung in eine Zusatzversicherung umzuwandeln.

  • Achten Sie auf die Ausübungsfristen: Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert das Recht meist endgültig.

Was ist ein Optionsrecht in der privaten Krankenversicherung?

Ein Optionsrecht ist eine vertragliche Zusage Ihres Versicherers, den Schutz später anpassen oder ausbauen zu dürfen, ohne Rücksicht auf Veränderungen Ihres Gesundheitszustands. Der Versicherer verzichtet also auf die erneute Beantwortung von Gesundheitsfragen – und damit auf das übliche Instrument, mit dem er bei einem Neuabschluss Risiken bepreist oder ausschließt.

Das ist mehr als eine theoretische Absicherung. Wer heute einen starken Tarif hat, profitiert morgen womöglich vom medizinischen Fortschritt: Leistungen wie die Kinderwunschbehandlung waren vielen älteren Tarifen schlicht unbekannt. Ein Optionsrecht hält Ihnen die Tür offen, ohne dass eine zwischenzeitlich eingetretene Diagnose den Weg versperrt. In der Praxis begegnen einem zwei Ausprägungen, die häufig verwechselt werden: der Optionstarif und das Umwandlungsrecht.

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Optionstarif: das Optionsrecht zum Dazukaufen

Ein Optionstarif ist ein eingekauftes Versprechen: Gegen einen kleinen monatlichen Beitrag – bei vielen Anbietern wenige Euro – erhalten Sie das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt in einen höherwertigen Tarif zu wechseln, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Haken liegt in der Ausgestaltung: Die Ausübung ist oft auf bestimmte Zeitpunkte beschränkt (etwa nach dem 3., 5. oder 7. Versicherungsjahr) und insgesamt zeitlich befristet, häufig auf fünf Jahre. Eine Besonderheit, die in der Beratung gern untergeht: Zeiten, in denen Sie lediglich eine Option oder Anwartschaft halten, zählen in der Regel nicht zu den absolvierten Versicherungsjahren.

Welche Anbieter Optionstarife führen, wie sie sich unterscheiden und für wen sich der Baustein lohnt, lesen Sie ausführlich auf unserer Seite zum Optionstarif.

Umwandlungsrecht: von der Voll- in die Zusatzversicherung

Das Umwandlungsrecht greift in der umgekehrten Situation – wenn Sie die PKV verlassen müssen. Fällt Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze, etwa durch Teilzeit, Elternzeit oder eine Reduzierung der Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen, werden Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Über das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 205 VVG können Sie Ihre private Vollversicherung dann binnen drei Monaten beenden.

Ohne Vorkehrung ist Ihr über Jahre aufgebauter PKV-Schutz damit weg. Genau hier setzt das Umwandlungsrecht an: Verpflichtet sich der Versicherer vertraglich, die bisherige Vollversicherung ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in eine Zusatzversicherung umzuwandeln, behalten Sie als gesetzlich Versicherte den gewohnten Leistungsstandard – vom Einbettzimmer bis zur Chefarztbehandlung. Je nach Tarif werden dabei sogar Teile der angesparten Alterungsrückstellungen angerechnet. Entscheidend ist: Dieses Recht muss im Tarif verankert sein, es ergibt sich nicht von selbst.

Vom Umwandlungsrecht zu unterscheiden ist die Anwartschaftsversicherung. Sie beruht auf einem gesetzlichen Anspruch (§ 204 Abs. 5 VVG) und „friert“ Ihren Gesundheitszustand sowie das Eintrittsalter ein, solange Sie nicht in die PKV zurückkehren können – eine eigenständige Lösung, die sich mit dem Umwandlungsrecht kombinieren lässt. Beide Bausteine zahlen darauf ein, dass die PKV auch im Alter kalkulierbar bleibt.

Worauf Sie beim Optionsrecht im Tarif achten sollten

Optionsrechte stehen selten im Werbeprospekt, sondern im Bedingungswerk. Wer einen Tarif vergleicht, sollte deshalb gezielt nachfragen:

Diese Klauseln zählen zu den am meisten unterschätzten Stellschrauben im Bedingungswerk. Welche Tarife sie sauber regeln, prüfen wir in unserer Beratung zur Krankenversicherung gemeinsam mit Ihnen.

Häufige Fragen zu Optionsrechten in der PKV

Was ist ein Optionsrecht in der PKV?

Ein Optionsrecht ist die vertragliche Zusage, den privaten Krankenversicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt zu verbessern, ohne dass Ihr dann aktueller Gesundheitszustand geprüft wird. So sichern Sie sich Flexibilität, auch wenn zwischenzeitlich eine Erkrankung eingetreten ist.

Was ist der Unterschied zwischen Optionsrecht und Optionstarif?

„Optionsrecht“ ist der Oberbegriff für jede Klausel, die einen späteren Ausbau ohne Gesundheitsprüfung erlaubt. Ein Optionstarif ist die konkrete, eigenständig abschließbare Variante davon – ein günstiger Zusatzbaustein, dessen Ausübung an feste Zeitpunkte gebunden ist.

Kann ich meine PKV in eine Zusatzversicherung umwandeln?

Ja, sofern Ihr Tarif ein Umwandlungsrecht vorsieht. Werden Sie in der GKV versicherungspflichtig, lässt sich die Vollversicherung dann ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Zusatzversicherung überführen. Beachten Sie die Fristen – sie sind oft kurz.

Brauche ich ein Optionsrecht, wenn ich schon einen guten Tarif habe?

Auch ein starker Tarif altert. Neue Behandlungsmethoden und Leistungen kommen hinzu, die ältere Tarife nicht kennen. Ein Optionsrecht hält Ihnen den Weg zu modernerem Schutz offen, ohne dass eine spätere Diagnose ihn blockiert.

Was kostet ein Optionstarif?

Bei vielen Anbietern liegt der Beitrag bei wenigen Euro im Monat. Die genaue Höhe und die Ausübungsbedingungen unterscheiden sich deutlich – Details dazu finden Sie auf unserer Seite zum Optionstarif.

Was passiert, wenn ich die Ausübungsfrist verpasse?

In der Regel erlischt das Recht dann. Optionstarife sind befristet, und beim Umwandlungsrecht gelten enge Fristen nach Wegfall der Versicherungspflicht. Haben Sie eine Frist versäumt, sprechen Sie uns trotzdem an – manchmal gibt es eine Lösung.

Fazit

Options- und Umwandlungsrecht kosten beim Abschluss wenig und entscheiden im Ernstfall viel: Sie halten Ihre private Krankenversicherung über Jahrzehnte anpassbar – nach oben durch den späteren Leistungsausbau, nach unten durch die Umwandlung bei Rückkehr in die GKV. Weil diese Klauseln im Bedingungswerk versteckt sind, lohnt der genaue Blick vor dem Abschluss. Lassen Sie sich die Optionsrechte eines Tarifs immer schriftlich zusichern.

Letztes Update:
Dr. Berndt Schlemann
Autor: Dr. Berndt SchlemannGeschäftsführer, Volljurist
Seit 2005 berate ich anspruchsvolle Kunden als unabhängiger Finanzberater und Versicherungsmakler. Meine Spezialgebiete sind die Beratung zu privater Krankenversicherung, Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und steueroptimierter Altersvorsorge. Von meiner Ausbildung her bin ich Volljurist mit zwei bayerischen Prädikatsexamen, juristischer Promotion in Saarbrücken und Zusatzqualifikation im Steuerrecht.

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