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Unsere Expertentipps zeigen Ihnen, wie Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren, um mehr Elterngeld zu bekommen.
Das Wichtigste in Kürze
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Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenNeue Einkommensgrenzen beim Elterngeld
Die Einkommensgrenzen für den Bezug von Elterngeld wurden in den vergangenen Jahren sukzessive gesenkt. Ab dem 1. April 2025 liegt die Grenze für das zu versteuernde Einkommen (zvE) von Paaren und Alleinerziehenden bei maximal 175.000 Euro pro Jahr. Grundlage für die Berechnung ist das zu versteuernde Einkommen des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes.
Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden folgende Abzüge vom Bruttoeinkommen berücksichtigt:
So entspricht beispielsweise ein zu versteuerndes Einkommen von 175.000 Euro bei einem kinderlosen Paar einem Bruttoeinkommen von etwa 207.000 Euro (laut BMFSFJ). Für Alleinerziehende fällt die Grenze aufgrund des fehlenden Ehegattenfreibetrags entsprechend niedriger aus.
Gutverdienende Ehepaare oder Alleinerziehende können so unter Umständen keinen Anspruch auf Elterngeld haben. Durch gezielte Maßnahmen zur Senkung des zu versteuernden Einkommens lässt sich jedoch der Anspruch auf Elterngeld strategisch sichern. Ein weiterer Vorteil ist mehr Altersvorsorge.
Bei voller Ausschöpfung kann ein Einkommensvorteil von bis zu 1.800 EUR monatlich über maximal 14 Monate erzielt werden – also insgesamt bis zu 25.200 EUR.
Mehr Elterngeld durch Senkung des Einkommens
So können Sie Ihr zu versteuernde Einkommen optimieren, um sich mehr Elterngeld zu sichern:
1. Beiträge zur Basisrente
Die jährlichen Höchstbeträge für eine Einzahlung in eine Basisrente liegen 2025 bei:
Von diesem Höchstbetrag sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zum Versorgungswerk sowie Einzahlungen in bestehende Basisrentenverträge abzuziehen.
Der für eine Basisrente noch freie Anteil beträgt in der Regel gut 11.000 EUR pro Person. Prüfen Sie dies gerne direkt mit unserem Basisrente-Fragebogen.
Diesen Vorteil können Sie selbstverständlich auch bei der Kombination von Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung nutzen.
2. Optimierung der privaten Krankenversicherung (PKV)
Die private Krankenversicherung bietet mehrere Möglichkeiten zur Reduktion des zu versteuernden Einkommens:
3. Freiwillige (Mehr-)Einzahlungen in die Rentenversicherung oder das Versorgungswerk
Zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder ins Versorgungswerk senken das zu versteuernde Einkommen. Die maximale Einzahlung pro Jahr beträgt 2025 17.967,60 EUR. Da dieser Betrag bei einem Verdienst von mehr 96.600 EUR bereits durch die Pflichtbeiträge ausgeschöpft wird und die zu erwartende Rendite eher gering ausfällt, ist diese Maßnahme zur Senkung des versteuernden Einkommens zu vernachlässigen.
Eine zusätzliche Einzahlung in die Gesetzliche Rentenversicherung kann für Versorgungswerksmitglieder vorteilhaft sein, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleiben müssen weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in die PKV wechseln können. Siehe Gesetzeslücke: Zusätzlicher Bezug GRV Rente.
4. Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Beiträge zur bAV sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Weitere 4% sind zumindest steuerfrei. Eine Erhöhung bestehender Beiträge kann eine sinnvolle Maßnahme sein, wobei Arbeitgeber aus Haftungsgründen häufig nur konservative Anlageprodukte mit unterdurchschnittlicher Rendite anbieten.
5. Erwerb fremdgenutzter Immobilien und geplante Renovierungen
Der Kauf vermieteter Immobilien bietet Abschreibungsmöglichkeiten. Zudem können Renovierungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Eine durchdachte Planung kann helfen, das zvE gezielt zu senken.
Weitere Tipps für mehr Elterngeld durch weniger Einkommen
Je nach individueller Situation können folgende zusätzliche Maßnahmen nach Abstimmung mit dem Arbeitgeber für mehr Elterngeld in Betracht kommen:
Wichtige Hinweise
Die Elterngeldstellen überprüfen Angaben zum Einkommen und können Nachweise verlangen. Nutzen Sie also legale Gestaltungsmöglichkeiten, ohne jedoch falsche Angaben zu machen.
Wir verstehen etwas von Steuern, bieten jedoch keine Steuerberatung an. Fragen Sie für Details bitte Ihren Steuerberater. Sollten Sie noch keinen haben, empfehlen wir Ihnen gerne einen.