

WICHTIGER HINWEIS: Das Produkt Safe-Card wurde 2020 eingestellt. Kunden, die sich von uns ganzheitlich betreuen lassen, beraten wir gerne zu sinnvollen Alternativen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Bei allen Verträgen kann es Streit geben. Mit Rechtsschutz Berufsunfähigkeit „Safe-Card“ können Sie Ihre Ansprüche kostengünstig für nur 8 EUR im Monat durchsetzen.
Hinweis: Beratung zu „Kleinversicherungen“ wie der Safe-Card und deren Abschluss bieten wir nicht isoliert an, sondern nur im Kontext einer ganzheitlichen Betreuung unserer Kunden, die sich uns auch in „größeren“ Dingen anvertrauen, siehe dazu unsere Seite Kleinversicherungen.
Auch bei Versicherern mit guten Ratings, Prozessquoten, etc. müssen Kunden Ansprüche ab und zu per Anwalt durchsetzen, z.B. wenn es heißt, der Kunde habe seine „vorvertragliche Anzeigepflicht“ verletzt.
Versicherungsleistungen werden gefährdet wenn Leistungsantrag bzw. Schadenanzeige ohne fachkundigen Rat ungeschickt formuliert werden – ca. 1/3 aller Schadenfälle werden deshalb abgelehnt!
Ein Rechenbeispiel: schon bei einer versicherten BU-Rente von nur 1.500 EUR beträgt der Streitwert 83.000 EUR, damit entstehen Anwalts- und Gerichtskosten (ohne Sachverständige) i.H.v. ca. 24.000 EUR für die ersten beiden Instanzen.
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.400 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenIn vielen „normalen“ Rechtschutzversicherungen ist auch ein Versicherungsvertrags-Rechtsschutz enthalten. Wichtige Einschränkungen dabei sind jedoch häufig:
keine Beratung bei der Beantragung der Versicherungsleistung
kein Schutz für bereits bestehende Verträge („Vorvertraglichkeit„)
Diese beiden wichtigen Erweiterungen bietet die „Safe-Card“ Versicherungsvertrags-Rechtsschutzversicherung mit Rechtsschutz Berufsunfähigkeit.
Auch „normale“ Privatrechtsschutzversicherungen bieten (unterschiedlich je nach Tarif) Vorteile bezüglich Rechtsschutz Berufsunfähigkeit:
umfassender Privatrechtsschutz, nicht beschränkt auf Versicherungsverträge
Vollständiger Verzicht auf Wartezeiten
Übernahme der Kosten einer anwaltlichen Erstberatung (z.B. auch bezüglich Beantragung einer BU Rente) bis zu einem bestimmten Betrag (190 / 250 EUR, teilweise sogar unbegrenzt)
Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit nach 5 Jahren Vertragslaufzeit
Kosten: ab 108,76 EUR pro Jahr (Stand 7/16)
Ggf. ist zu überlegen, die Rechtsschutzversicherung nicht beim gleichen Konzern abzuschließen, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung – rein vorsorglich.
WICHTIGER HINWEIS: Das Produkt Safe-Card wurde 2020 eingestellt. Kunden, die sich von uns ganzheitlich betreuen lassen, beraten wir gerne zu sinnvollen Alternativen.
Die „Safe-Card“ als Versicherungs-Rechtsschutzversicherung (inkl. Rechtsschutz Berufsunfähigkeit) bieten wir als Spezialkonzept in Kooperation mit der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG an.
Als sog. „Ausschnittsdeckung“ für Versicherungsverträge ist die Safe-Card im Vergleich zu einer umfassenderen Rechtsschutzversicherung häufig etwas preiswerter.
Die Safe-Card kostet 96 EUR im Jahr bzw. 8 EUR im Monat (ohne Aufschlag für Ratenzahlung) – die Kosten sind also sehr überschaubar. Anders als häufig üblich fällt keine Selbstbeteiligung an, die Kosten werden also vom ersten Euro an übernommen! Für Privat-Rechtsschutz Kunden der DEURAG ermäßigt sich der Beitrag um 50%.
Eine Berufsunfähigkeitsrente von 2.000 EUR p.m. mit 3% gar. Inflationsausgleich ergibt bei einem berufsunfähigen 40-Jährigen bis 67 eine Auszahlung von insgesamt 977.000 EUR. Da sind 8 EUR zur Sicherstellung dieser Summe gut investiert.
Als Versicherungsvertrags-Rechtsschutzversicherung übernimmt die Safe-Card die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften.
erweiterter Beratungs-Rechtsschutz: Übernahme von Beratungskosten zur Beantragung von Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung oder Krankenversicherung bis 250 EUR (z.B. durch Fachanwalt für Versicherungsrecht)
300.000 EUR Deckungssumme für Anwalts- u. Gerichtskosten in Europa
nach 2 Jahren Versicherungsdauer Verzicht auf die „Einrede der Vorvertraglichkeit“, d.h. danach werden auch Kosten für „Altlasten“ aus vor Abschluss der Safe-Card bestehenden Versicherungsverträgen übernommen!
telefonische anwaltliche Beratung zu allen Rechtsgebieten (zählt nicht als Schadenfall) – für 8 EUR im Monat haben sie also ständig telefonisch Zugang zu Ihrem „Hausanwalt“ mit allen Rechtsfragen!
Kosten für Mediation werden übernommen, Mediation ist aber nicht Pflicht!
Details zum Leistungsumfang finden Sie in den hier verlinkten Unterlagen (Antrag / Deckungsauftrag, Verbraucherinformation, Produktinformationsblatt, Sonderbedingungen Safe-Card (Stand: 4/2013). Es gilt die übliche Wartezeit von drei Monaten.
Versichert sind der Versicherungsnehmer und folgende mitversicherte Personen: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, nicht-eheliche Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft lebend, minderjährige Kinder, volljährige Kinder solange nicht verheiratet / in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend bis zum erstmaligen Berufsstart.
WICHTIGER HINWEIS: Das Produkt Safe-Card wurde 2020 eingestellt. Kunden, die sich von uns ganzheitlich betreuen lassen, beraten wir gerne zu sinnvollen Alternativen.
Die Safe-Card bietet Versicherungs-Rechtsschutz auch für Selbstständige bei personenbezogenen Versicherungsverträgen zur privaten Daseinsvorsorge sowie sonstigen Versicherungsverträgen im privaten Bereich.
Über den Rechtsschutz Berufsunfähigkeit hinaus ist die Rechtsschutzversicherung Safe-Card eine normale Versicherungsvertrags-Rechtsschutzversicherung für bestimmte private / personenbezogene Versicherungsverträge. Das heißt sie leistet auch bei anderen Versicherungsarten (Vertrags- und Sachenrecht, ohne Verkehrsbereich).
Die Safe-Card beinhaltet auch einen „Altersvorsorge Rechtsschutz„. Generell sind dort Streitigkeiten aus Kapitalanlagen zwar nicht abgesichert, doch mit folgenden wichtigen Ausnahmen, für die Versicherungsschutz gewährt wird:
vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. VermBG
Kapitalanlagen, für die Zulagen nach dem Altersvermögensgesetz gewährt werden (sog. „Riester-Rente“)
Kapitalanlagen in Form privater Rentenversicherungen, die als Sonderausgaben abgesetzt werden können (sog. „Rürup-Rente“)
Kapitalanlagen in Form von Lebens- oder Rentenversicherungen mit garantierten Leistungen (= klassisch verzinste Lebens- oder Rentenversicherung, nicht fondsgebundene, index-, zertifikats- oder derivatsbasiert).
Die Safe-Card ist einfach zu beantragen, hier finden Sie verlinkt die kompletten Unterlagen (Antrag/Deckungsauftrag, Verbraucherinformation, Produktinformationsblatt, Sonderbedingungen Safe-Card (Stand: April 2013).
Sind Sie bereits Kunde bei uns (mit Maklerauftrag), dann senden Sie uns den vollständig ausgefüllten und mit Ort/Datum unterschriebenen Deckungsauftrag (S. 1 und 2) als als Scan per email an info(at)schlemann.com, per Telefax 0221-688081 oder per Post (siehe Kontakt).
WICHTIGER HINWEIS: Das Produkt Safe-Card wurde 2020 eingestellt. Kunden, die sich von uns ganzheitlich betreuen lassen, beraten wir gerne zu sinnvollen Alternativen.
Falls Sie noch nicht unser Kunde sind, nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit uns auf, um zunächst die Frage einer Zusammenarbeit zu klären. Wir beraten nicht isoliert zu sog. „Kleinversicherungen“ wie der Safe-Card. Entscheiden wir uns gemeinsam für eine umfassendere Zusammenarbeit, dann erhalten Sie von uns im nächsten Schritt einen Maklerauftrag zur Unterschrift. Vorher können wir Anträge auf eine Safe-Card nicht bearbeiten.
Wichtig: der Versicherungsbeginn sollte beim Rechtsschutz Berufsunfähigkeit immer VOR der BU Antragstellung liegen!
Hinweis: die Ausführungen auf dieser Seite dienen der übersichtlichen Information zum Thema Rechtsschutz Berufsunfähigkeit. Rechtlich verbindlich sind natürlich nur die Bedingungen der Safe-Card in der aktuellen Version.
Mit unserer unabhängigen Beratung kommen Sie einfacher, sicherer und schneller ans Ziel.
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