

Die Werte des jeweils aktuellen Jahres lesen Sie unter Sozialversicherungswerte aktuell.
Sozialversicherungswerte 2017: die gesetzliche Krankenversicherung wird schon wieder teurer! Die Grenze zum Wechsel in die PKV für Angestellte liegt 2017 bei 57.600 EUR brutto. Lassen Sie sich von uns beraten, ob ein Wechsel in die leistungsstärkere private Krankenversicherung für Sie möglich und sinnvoll ist (Beratung Krankenversicherung).
Wollen Sie wissen, wie viel Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung an Beitrag zahlen und wie viel davon Ihr Arbeitgeber übernimmt? Hier der schnelle Link zu „Beiträge gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung und Arbeitgeberanteil„.
Mit Zustimmung des Bundesrats am 25.11.2016 steigen gem. der hier verlinkten „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2017 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017)“ die Sozialversicherungswerte 2017 weiter. Die für den Wechsel in die private Krankenversicherung wichtige Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auf 57.600 EUR erhöht (2016: 56.250 EUR). Steigende Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen bedeuten auch steigende Beiträge zur Sozialversicherung (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung). Die Belastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird höher, jedoch ohne dafür mehr Leistungen zu erhalten!
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.400 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenHier die Übersicht der Rechengrößen und Sozialversicherungswerte 2017:
Die wichtigsten vorläufigen Sozialversicherungswerte 2017 für die Krankenversicherung:
Die sog. „Jahresarbeitentgeltgrenze“ betrug in 2016 56.250 EUR. Sie steigt 2017 um 2,4% auf ein Jahresbruttoeinkommen von 57.600 EUR (= 4.800 EUR im Monat). Nur wer als Angestellter mehr verdient, darf in die private Krankenversicherung wechseln! Auch die besondere Versicherungspflichtgrenze (für alle bis zum 31. 12. 2002 privat Krankenversicherten) wird von 50.850 EUR auf 52.200 EUR angehoben.
Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegepflichtversicherung steigt von aktuell 4.237,50 EUR auf 4.350 EUR im Monat (52.200 EUR im Jahr).
Daraus ergeben sich folgende monatliche Höchstbeiträge
Gesetzliche Krankenversicherung: 4.350 EUR x Beitragssatz 14,6% (ohne den früheren Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer i.H.v. 0,9%) = 635,10 EUR.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherer (alleine vom Arbeitnehmer zu zahlen): 1,1% = 47,85 EUR, maximaler Zusatzbeitrag: 2% = 87,00 EUR
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung: 4.350 EUR x Beitragssatz 2,35% = 102,23 EUR + 0,25% für Kinderlose = 10,88 EUR = 113,10 EUR.
Gesamtbeitrag für kinderlose Besserverdiener mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag: 796,05 EUR. Zieht man davon den Arbeitgeberanteil i.H.v. 373,01 EUR ab (s.u.) ergibt sich ein Eigenanteil für Arbeitnehmer i.H.v. 423,04 EUR.
Der Arbeitgeberzuschuss beträgt für gesetzlich wie für privat krankenversicherte kinderlose Arbeitnehmer maximal 373,01 EUR:
7,3% von 4.350 EUR = 317,55 EUR für die Krankenversicherung und
1,275% von 4.350 EUR = 55,46 EUR für die Pflegepflichtversicherung (Ausnahme: Sachsen)
Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber ebenfalls 50% des Beitrags, jedoch analog zur GKV maximal 373,01 EUR. Eigenanteil und Effektivbeitrag hängen hier vom gewählten PKV-Tarif ab, liegen jedoch häufig deutlich unter den Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung. Ihren individuellen Arbeitgeberzuschuss als privat Krankenversicherter können Sie mit dem hier verlinkten Rechner „Beitragszuschuss Arbeitgeber PKV 2017“ einfach ermitteln.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen im Krankheitsfall eine Reihe von Zuzahlungen selbst tragen, die sich auf ca. 50 EUR im Monat aufaddieren können.
Für einen Vergleich mit der deutlich leistungsstärkeren PKV wären auf Seiten der GKV folgende zusätzliche Kosten zu addieren (dann i.d.R. mit geringeren Zuzahlungen):
Daraus ergibt sich auf Seiten der GKV für Kranken- und Pflegeversicherung tatsächliche Gesamtkosten für
Angestellte (nur der Arbeitnehmeranteil!) i.H.v. 646,74 EUR und für
Selbstständige i.H.v. 1.019,75 EUR p.m..
Das Leistungsniveau der GKV beträgt unter 50% der Anforderungen an eine leistungsstarke Krankenversicherung. Eine „gute“ private Krankenversicherung erreicht hier über 90% bei deutlich günstigerem Beitrag.
Die Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung steigt auf 6.350 EUR pro Monat (2016: 6.200 EUR p.m.) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 5.700 EUR (2016: 5.400 EUR). Bei einem Beitragssatz für die Rentenversicherung i.H.v. 18,7% (9,35% jeweils für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zahlt ein „Besserverdiener“ monatlich 1.187,45 EUR in die gesetzliche Rentenversicherung ein – mit unsicheren Aussichten auf eine spätere Rente. Nutzen Sie für Ihre persönliche Altersvorsorgeplanung unsere Beratung Altersvorsorge.
Mit unserer unabhängigen Beratung kommen Sie einfacher, sicherer und schneller ans Ziel.
Buchen Sie jetzt Ihren kostenlosen
Online-Beratungstermin: