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Eine Grundfähigkeitsversicherung für Kinder schützt die Gesundheit Ihres Kindes schon ab dem sechsten Monat. Sie kann später ohne Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder umgetauscht werden.

Hat Ihr Kind auch schon seine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung in der Tasche?

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Gesundheit Ihres Kindes ist kostbar, jedoch leider anfällig.

  • Eine Grundfähigkeitsversicherung für Kinder kann bereits ab dem 6. Monat abgeschlossen werden. Sie sichert Ihrem Kind jetzt schon die spätere Berufsunfähigkeitsversicherung.

  • Verliert Ihr Kind z.B. mit 4 Jahren eine versicherte Grundfähigkeit, erhält es von der Versicherung eine monatliche Rente von 1.000 EUR bis 67 mit 3% jährlichem Inflationsausgleich. Das sind in Summe 2.175.166 EUR.

  • Schließen Sie den Vertrag so früh und gesund wie möglich ab, am besten direkt ab dem sechsten Monat.

  • Ihr Weg zur passenden Absicherung: Lassen Sie sich von uns zum Thema Kindervorsorge und Kindersparen unabhängig beraten. Dabei besprechen wir im Detail, welche der möglichen Lösungen zur Absicherung der Gesundheit Ihres Kindes am sinnvollsten ist.

Wie sichere ich die Gesundheit meines Kindes ab?

Zur Absicherung der Gesundheit Ihres Kindes gibt es wie auf unserer Seite Kindervorsorge ausführlich beschrieben mehrere Optionen:

Absicherung ab Geburt

Pflegetagegeld, Unfallversicherung / Kinderinvaliditätsversicherung und eine stationäre Krankenzusatzversicherung sind für Kinder ausgesprochen sinnvoll bei sehr überschaubaren Kosten.

Absicherung ab dem 6. Monat

Absicherung ab dem 10. Lebensjahr

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?

Ein Kind hat noch alles vor sich: Alle Chancen und alle Möglichkeiten stehen offen. Alles wird noch gelernt und entdeckt. Greifen, Sitzen, Laufen oder Sprechen: Was zu Beginn eine echte Herausforderung ist, wird mit den Jahren ganz selbstverständlich. Und bleibt für den Rest des Lebens die Grundlage dessen, was wir für ein eigenständiges Leben beherrschen müssen. Deshalb nennt man diese Fähigkeiten auch „Grundfähigkeiten“. Wenn eine davon wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr genutzt werden kann, braucht man oft jede Menge Unterstützung im Alltag. Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt deshalb im Fall der Fälle eine monatliche Rente, mit der finanzielle Belastungen aufgefangen werden können.

Neben diesen Grundfähigkeiten können auch noch körperliche Funktionen wie Heben, Knien, Bücken und Ein-und Aussteigen aus einem Auto oder Grundfähigkeiten im Bereich Mobilität (Fahrrad fahren, öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder später Auto fahren) mit in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Der Beitrag richtet sich meistens nach der Anzahl der Fähigkeiten, die abgedeckt werden.

Vor Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung für Kinder wird im Rahmen einer Risikoprüfung geklärt, ob das Kind gesund genug ist, um sich ohne Einschränkungen zum normalen Beitrag versichern zu können. Vorerkrankungen können zu höheren Beiträgen, Leistungsausschlüssen oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen. Daher ist eine möglichst frühzeitige Beantragung einer Grundfähigkeitsversicherung für Kinder sinnvoll.

Leistungen einer Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung sichert, anders als eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), nicht die Arbeitskraft ab, sondern nur bestimmte Fähigkeiten. Die Beiträge sind bei der Grundfähigkeitsversicherung deshalb meistens günstiger. Welche konkreten Fähigkeiten versichert sind, definieren die Vertragsbedingungen. In den meisten Verträgen wird eine Grundfähigkeits-Rente ausgezahlt, wenn der Versicherte durch einen Kräfteverfall, Unfall oder Krankheit Grundfähigkeiten für mindestens 12 Monate verliert.

Für wen ist eine Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Eine Grundfähigkeitsversicherung ist besonders attraktiv für Menschen, die

Besonders für Kinder ist eine Grundfähigkeitsversicherung mit BU-Option sehr sinnvoll.

Ulrike Birnbach, Finanzberaterin und Mutter von zwei fußballspielenden Söhnen

Ihr Kind wird mit einer Grundfähigkeitsversicherung von klein auf „geschützt“ und das frühe Eintrittsalter ermöglicht kostengünstigere Beiträge. Eine spätere Umwandlung der Grundfähigkeitsversicherung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist bei guten Tarifen möglich und sehr empfehlenswert.

Grundfähigkeitsversicherung für Kinder

Seit Anfang 2022 gibt es eine neue Lösung zum Grundfähigkeitsschutz für Kinder. Diese bietet einen Schutz, der mit Ihrem Kind mitwächst.

Grundfaehigkeitsversicherung für Kinder

Absicherung ab Alter 6 Monate

Mit sechs Monaten sind die meisten Grundfähigkeiten (Sprechen, Gehen, Gebrauch der Hände, usw.) noch nicht erlernt, deshalb werden Kinder in diesem Alter zunächst nicht gegen den Verlust von Grundfähigkeiten, sondern gegen schwere Krankheiten, einen Krankenhausaufenthalt von mind. 60 Tagen, Pflegefall (mind. Stufe 3), Krebs und eine Schwerbehinderung (mind. 50%) abgesichert. Sie erhalten dann eine Einmalleistung von 6.000 EUR (Basis Absicherung) bis zu 12.000 EUR (Top Absicherung). Diese Beträge können im Ernstfall eine große Hilfe sein.

Das Praktische: Schon ab sechs Monaten sichern Sie den Gesundheitszustand Ihres Kindes für die restliche Laufzeit und die spätere Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Risikoprüfung!

Echte Grundfähigkeitsversicherung für Kinder ab Alter 3 Jahre

Bei Erreichen des dritten Lebensjahrs, also ab dem 3. Geburtstag, kann dieser Schutz ohne erneute Risikoprüfung in eine umfassende Grundfähigkeitsversicherung für Kinder mit einer Grundfähigkeitsrente von bis zu 1.000 EUR umgewandelt werden.

Das Highlight: Ab 10 Jahren Anpassung / Umwandlung in eine BU

Ab dem Erreichen des zehnten Lebensjahrs, also ab dem 10. Geburtstag, können Sie den Schutz noch einmal erweitern und auf die Bedürfnisse Ihres Kindes anpassen. So können z.B. noch weitere Fähigkeiten dazu versichert werden, die anfangs möglicherweise noch nicht wichtig waren, z.B. die Fähigkeit des Autofahrens. Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht hinter dem Steuer sitzen können, erhält es die vereinbarten Leistungen.

Ab 10 wird aus der Grundfähigkeitsversicherung für Kinder eine vollwertige BU.

Umtausch Grundfähigkeitsversicherung für Kinder in eine BU

Das eigentliche Highlight der Grundfähigkeitsversicherung für Kinder ist die Möglichkeit, diese in eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung „umzutauschen“ bei:

  1. Übergang in die weiterführende Schule ohne erneute Risikoprüfung
  2. Eintritt ins Berufsleben mit vereinfachter Risikoprüfung (bestand in den letzten 12 Monaten eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Wochen, Fragen bezüglich Psyche wenn die Grundfähigkeiten Geist oder Psyche bisher nicht abgesichert waren)

1. Voraussetzung für den frühen Umtausch in eine BU ohne Risikoprüfung

2. Voraussetzung für den Umtausch in eine BU bei Eintritt ins Berufsleben

Der Umtausch in eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Sind die Voraussetzungen erfüllt, erfolgt der Wechsel in die BU bzw. der Umtausch durch Abschluss eines neuen Vertrags. Der neue Beitrag richtet sich nach dem Beruf bei Neuabschluss des Vertrags. Die gesamte GF-Rente (max. 1500 Euro monatlich) kann in eine BU umgewandelt werden oder lediglich ein Teil davon. Bei einem teilweisen Umtausch muss die verbliebene Grundfähigkeitsrente mindestens 250 Euro pro Monat betragen. Sie können aber auch weitere Leistungen mit in den neuen BU-Vertrag für Ihre Kinder aufnehmen.

Ausbaumöglichkeiten der Grundfähigkeitsversicherung für Kinder

Die Grundfähigkeitsversicherung bietet einige Möglichkeiten, sie an das Leben Ihrer Kinder anzupassen. Am wichtigsten ist der spätere Umtausch in eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie können auch weitere Fähigkeiten nachträglich versichern: innerhalb von 12 Monaten nach dem Beginn der Grundfähigkeitsversicherung, dem Erreichen des zehnten Lebensjahr und dem Eintritt in das Berufsleben. Zudem können Sie die Grundfähigkeitsrente für Ihr Kind problemlos erhöhen. Die monatliche Obergrenze liegt bei 3000 Euro.

Was kostet eine Grundfähigkeitsversicherung für Kinder?

Die Kosten für 1.000 EUR monatliche Grundfähigkeitsrente bis 67 für ein 6-monatiges Kind liegen je nach Ausgestaltung zwischen rund 26 EUR (Basis Absicherung) und 36 EUR (Top Absicherung) und beim Abschluss mit drei Jahren zwischen rund 27 EUR (Basis Absicherung) und 37 EUR (Top Absicherung).

Wir rechnen gerne für Sie aus, was eine Grundfähigkeitsversicherung für Ihr Kind kostet. Dazu benötigen wir von Ihnen nur folgende Daten:

Damit erstellen wir Ihnen dann einen Vorschlag über:

  1. Eine Minimalabsicherung („Basis“) zum Schutz folgender Fähigkeiten: Sehen, Sprechen, Hören, Hand gebrauchen, Greifen, Gehen, Treppensteigen, Stehen, Sitzen, Gleichgewicht halten, Herz- und Lungenfunktion, Pflegebedürftig sein.
  2. Mittleren Schutz: „Basis“ plus zusätzlich „Körper“ mit den Fähigkeiten Arm gebrauchen, Heben und Tragen, Schieben, Knien und Bücken, Ein- und Aussteigen aus dem Auto
  3. Umfassenden Schutz für Ihr Kind: „Basis“, „Körper“ plus „Mobilität“ mit den Fähigkeiten Öffentliche Verkehrsmittel nutzen und Fahrrad fahren.

Optional kann jeweils noch der Zusatzbaustein „Auto fahren“ ergänzt werden, der zum Tragen kommt, wenn das Kind später aus gesundheitlichen Gründen keinen Führerschein bekommt oder diesen verliert.

Hier beispielhaft die monatlichen Kosten für ein 5-Jähriges Kind mit 1.000 EUR Grundfähigkeitsrente ohne eine (sehr sinnvolle!) Leistungsdynamik:

  1. „Basis“: 26,96 EUR
  2. „Basis“ plus „Körper“: 34,60 EUR
  3. „Basis“ plus „Körper“ plus „Mobilität: 37,75 EUR
  4. „Auto fahren“ als Zusatzbaustein: rund 5,50 EUR

Welche Gesundheitsfragen sind zu beantworten?

Risikoprüfung für Kinder unter drei Jahren

Die Risikobeurteilung bei Kindern unter drei Jahren erfolgt nur anhand der altersentsprechenden Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen), d.h. mindestens U5 und ggf. U6 und U7. Dem Antrag werden dazu Kopien vom Untersuchungsheft bzw. der Untersuchungsberichte beigefügt. Zusätzlich ist zu bestätigen, dass sich der Gesundheitszustand des Kindes seit der letzten U-Untersuchung nicht geändert hat.

Risikoprüfung für Kinder zwischen drei und 15 Jahren

Kinder zwischen 3 und 15 Jahren werden zunächst nach „besonderen Gefahren“ gefragt (z.B. Wettfahrten, Motorsport, Flugsport, Fallschirmspringen, Wasser-/Tauchsport, Kampfsport, Berg-/Klettersport, Pferdesport, Radsport, Fun-/Extremsport, Leistungssport), ob sie in den nächsten 12 Monaten einen Aufenthalt von zusammengerechnet mehr als 3 Monaten außerhalb Europas planen und ob für das Kind bereits Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-/minderungs- bzw. Grundfähigkeitsversicherungen bestehen oder beantragt sind.

Die Gesundheitsfragen sind dann schon detaillierter:

  1. Hat sich aus mindestens einer Vorsorgeuntersuchung (U- und J-Untersuchungen bzw. Mutter-Pass) oder der Schuleingangsuntersuchung ein auffälliger Befund ergeben oder haben Sie mit Ihrem Kind eine Vorsorgeuntersuchung oder die Schuleingangsuntersuchung ausgelassen?
  2. Wurde Ihr Kind in den letzten 5 Jahren mehr als 4-mal im Jahr ambulant oder stationär von Ärzten oder Therapeuten untersucht oder behandelt (auch Kuren, Reha-, Entzugsbehandlungen, Operationen, Strahlen-, Chemotherapie) bzw. ist eine solche Untersuchung oder Behandlung in den nächsten 12 Monaten vorgesehen oder empfohlen? Routine-, U- und J-Untersuchungen ohne Befund oder ohne krankhafte Diagnose müssen nicht angegeben werden.
  3. Nimmt oder nahm Ihr Kind in den letzten 5 Jahren regelmäßig Medikamente ein (d.h. mehr als 1 Monat lang täglich Medikamente oder an mehr als 20 Tagen im Jahr ein gleichartiges Medikament; auch Schlaf-, Schmerz-, Aufputschoder Beruhigungsmittel)?
  4. Bestehen bei Ihrem Kind angeborene oder erworbene Miss- oder Fehlbildungen oder sonstige körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, Entwicklungsstörungen oder -verzögerungen oder chronische Erkrankungen?
  5. Wie groß und schwer ist Ihr Kind?

Risikoprüfung für Versicherte ab 15 Jahren

Zusätzlich zu den Fragen für 3-15 Jährige wird hier noch eine weitere Risikofrage gestellt: Wurden innerhalb der letzten 5 Jahre Leistungen wegen Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Erwerbsminderung, Verlust einer Grundfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Behinderung von einem privaten Versicherungsunternehmen, einem berufsständischen Versorgungswerk oder einem gesetzlichen Versorgungsträger gewährt oder dort beantragt?

Die Gesundheitsfragen sind ähnlich umfassend wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, u.a.:

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