
Private Krankenversicherung (PKV) und Elternzeit – ein Thema, das oft komplexer ist, als viele erwarten. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV keine automatische Beitragsbefreiung während des Elterngeldbezugs oder der Elternzeit. Ob und unter welchen Bedingungen Beiträge ausgesetzt werden können, hängt vielmehr vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab. Ein genauer Blick auf die Unterschiede bei der Beitragsbefreiung Elterngeld lohnt sich – und kann bares Geld sparen.
Wir haben die Leistungen der wichtigsten privaten Krankenversicherer zu diesem Thema für Sie verglichen und geben einen umfassenden Überblick.
Warum ist Beitragsbefreiung während der Elternzeit wichtig?
Gerade in der Elternzeit ist das Einkommen oft deutlich reduziert – durch Teilzeit, Elterngeld oder sogar vollständige Erwerbspause. Die Beiträge in der PKV bleiben in voller Höhe bestehen, außer der gewählte Tarif enthält eine Beitragsbefreiung.
Solche Regelungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern freiwillige Leistungen der Gesellschaften. Umso wichtiger ist es, die Bedingungen im Detail zu kennen – idealerweise schon vor dem Vertragsabschluss.
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Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenWie relevant ist die Beitragsbefreiung Elterngeld langfristig wirklich?
Auch wenn die Beitragsbefreiung während der Elternzeit kurzfristig finanzielle Entlastung bringen kann, sollte sie kein zentrales Kriterium bei der Wahl der für Sie passenden privaten Krankenversicherung sein.
Warum? Die Beitragsbefreiung gilt in der Regel nur für wenige Monate – bei einer Vertragslaufzeit von oft über 40 Jahren. Selbst bei einem Beitrag von 500 EUR monatlich und sechs Monaten Befreiung ergibt sich ein Vorteil von 3.00 EUR bzw. bei zwei Kindern 6.000 EUR – verteilt auf ein ganzes Versicherungsleben entspricht das gerade einmal ca. 10–20 EUR monatlicher Ersparnis.
Wichtiger sind langfristige Kriterien wie Beitragsstabilität, Leistungsniveau, Optionsrechte, Flexibilität, Tarifbedingungen, Umgang mit Vorerkrankungen und Familienkonstellationen. Die Beitragsbefreiung ist ein nice to have – aber kein entscheidender Faktor.
Die zentralen Unterschiede im Überblick
Wir haben die zentralen Unterschiede der Gesellschaften anhand von acht praxisrelevanten Kriterien herausgearbeitet:
Dauer der Beitragsbefreiung Elterngeld
Bei den meisten Gesellschaften beträgt die Beitragsbefreiung bis zu 6 Monate pro Geburt.
Ausnahme: Die Hallesche bietet eine Beitragsbefreiung von 12 Monaten, jedoch nicht auf den Tarif der Eltern, sondern dem Tarif des Kindes.
Ist der Bezug von Elterngeld erforderlich?
Bei einigen Gesellschaften ist der Bezug von Elterngeld zwingend notwendig. Dies kann für Gutverdienende (Paare) ein Problem darstellen. Seit April 2024 liegt die Grenze hier bei einem zu versteuernden Einkommen von 175.000 EUR pro Jahr. Möglichkeiten zur Senkung Ihres zu versteuernden Einkommens finden Sie unter: Mehr Elterngeld
Gibt es eine Wartezeit / Vorversicherungszeit?
Oft ist eine Wartezeit bzw. Vorversicherungszeit von 8 Monaten erforderlich. Hiermit soll verhindert werden, dass Personen, denen bereits eine Schwangerschaft bekannt ist sich kurzfristig aufgrund der Beitragsbefreiung in der PKV versichern. Die Versicherungskammer Bayern (BBKK/UKV) verzichtet beispielsweise auf die Wartezeit.
Welche Anzeigefrist nach der Geburt muss beachtet werden?
Hier bestehen große Unterschiede. Einige Gesellschaften fordern die Meldung innerhalb der ersten 2 Monate nach Beginn des Elterngeldbezugs bzw. der Elternzeit. Andere Gesellschaften haben keine fixe Frist für die Meldung.
Welche Tarife sind beitragsfrei?
In der Regel sind nur die Haupttarife beitragsfrei. Zusatztarife wie Krankentagegeld, Pflegepflichtversicherung oder zusätzliche Zahntarife müssen im Regelfall weitergezahlt werden oder können ruhend gestellt werden. Dies hat dann einen verringerten Versicherungsschutz zur Folge.
Lediglich bei der Allianz sind auch der Zahntarif und der Optionstarif beitragsfrei.
Sind mögliche Zuschläge beitragsfrei?
Ja, bei allen Versicherern sind die Zuschläge auf die entsprechenden Tarife ebenfalls beitragsfrei.
Ist die Beitragsbefreiung Elterngeld bei bekannter Schwangerschaft während Antragstellung möglich?
Bei einigen Gesellschaften ist theoretisch eine Beitragsbefreiung auch möglich, wenn die Schwangerschaft bei der Antragstellung schon vorlag, jedoch kollidiert dies mit der Wartezeit von 8 Monaten. Somit ist dies im Praxisfall wohl nur bei der Versicherungskammer Bayern möglich und ggf. bei der Barmenia, wenn man den Elterngeldbezug verschiebt.
Kindertarif beitragsfrei?
Bei den meisten Gesellschaften sind die Tarife der Eltern beitragsfrei, die Tarife der Kinder müssen jedoch weitergezahlt werden.
Bei der Allianz, der Gothaer, der LKH und der Universa sind außerdem noch die Tarife des Kindes von der Beitragszahlung befreit. Die Hallesche stellt lediglich den Tarif des neugeborenen Kindes beitragsfrei, nicht jedoch den Tarif der Eltern.
Fazit Unterschiede bei Gesellschaften
Es gibt größere Unterschiede, denen Sie sich bewusst sein sollten, insbesondere, wenn eine Schwangerschaft schon bekannt oder absehbar ist. Außerdem bieten nicht alle Anbieter die Beitragsbefreiung für Personen an, die über der Einkommensgrenze liegen.
Hier finden Sie die Unterschiede der Tarife im Überblick:
Gesellschaften | Anzahl Monate, pro Geburt/Kind? | Bezug von Elterngeld zwingend? | Wartezeit vor Geburt | Anzeige- frist | Beitragsfreie Tarife inkl. Zusatztarife? | Zuschläge beitragsfrei? | Bei bekannter Schwanger-schaft? | Kindertarif beitragsfrei? |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
BBKK/UKV (Vario) | Max. 6 Monate | Ja, Änderung geplant | Keine | Rückwirkend ab Elterngeld-bezug | Haupttarif | Ja | Ja | Nein |
Barmenia (Expert+) | Max. 6 Monate | Teilweise, ohne Bezug von Elterngeld nur 3 Monate Befreiung | 8 Monate | Keine bekannt | Haupttarif | Ja | Siehe Wartezeit | Nein |
Hallesche (NK Select XL) | 1 Jahr pro Kind, nur Kindertarif | Nein | 8 Monate | 2 Monate nach Geburt | Nur Kindertarif | Keine Zuschläge bei Kindernach-versicherung | Siehe Wartezeit | Ja |
Allianz (GSB, GSP, GSZ) | Max. 6 Monate | Nein | 8 Monate | 24 Monate | Haupt-, Zahn- & Optionstarif | Ja | Siehe Wartezeit | Ja |
ARAG (MedExtra + MedBest) | Max. 6 Monate | Nein (wenn Einkommensgrenze 2024 über-schritten) | 8 Monate | 6 Monate | Haupttarif | Ja | Siehe Wartezeit | Nein |
AXA (Gesundheit Extra, VA6, Vital) | 6 Monate pro Kind | Nein (wenn Einkommensgrenze 2024 über-schritten) | Siehe Schwanger-schaft | 3 Monate | Haupttarif | Ja | Nein | Nein |
Continentale (PREMIUM) | Max. 6 Monate | Ja | 8 Monate | 3 Monate | Haupttarif | Ja | Ja – mit Antragfrage | Nein |
Gothaer (MediCompact) | Max. 6 Monate (auch Adoption) | Ja | 8 Monate | 6 Monate | Haupttarif | Ja | Siehe Wartezeit | Ja |
Inter (QualiMed Premium) | Max. 6 Monate | Nein (wenn Einkommensgrenze 2024 über-schritten) | 12 Monate | Keine bekannt | Haupttarif | Ja | Siehe Wartezeit | Nein |
LKH (GUP) | Max. 6 Monate | Nein | 8 Monate | 24 Monate | Haupttarif | Ja | Siehe Wartezeit | Ja |
Universa (Uni-Top 300) | Max. 6 Monate | Nein (wenn Einkommensgrenze 2024 über-schritten) | 8 Monate | 3 Monate | Haupttarif | Ja | Siehe Wartezeit | Ja |
Württem-bergische | Max. 6 Monate | Nein (wenn Einkommensgrenze 2024 über-schritten) | Siehe Schwanger-schaft | 2 Monate | Haupttarif | Ja | Nein | Nein |
Fazit Beitragsbefreiung Elterngeld in der PKV
Die Wahl der richtigen PKV hängt von vielen Faktoren ab – die Beitragsbefreiung während der Elternzeit kann einer davon sein. Besonders für junge Paare mit Kinderwunsch ist dies oft ein Aspekt. Sie möchten wissen, welcher Anbieter zu Ihren Lebensplänen passt? Wir beraten Sie gerne mit Erfahrung, Marktüberblick und persönlicher Strategie.