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Private Krankenversicherung (PKV) und Elternzeit – ein Thema, das oft komplexer ist, als viele erwarten. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV keine automatische Beitragsbefreiung während des Elterngeldbezugs oder der Elternzeit. Ob und unter welchen Bedingungen Beiträge ausgesetzt werden können, hängt vielmehr vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab. Ein genauer Blick auf die Unterschiede bei der Beitragsbefreiung Elterngeld lohnt sich – und kann bares Geld sparen.

Wir haben die Leistungen der wichtigsten privaten Krankenversicherer zu diesem Thema für Sie verglichen und geben einen umfassenden Überblick.

Das Wichtigste in Kürze
  • In der Regel müssen Sie Ihre PKV-Beiträge während der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezugs weiterzahlen inkl. des Arbeitgeberanteils.

  • Auch freiwillig gesetzlich Versicherte müssen weiterhin Beiträge für die GKV zahlen, wenn diese nicht über den Ehepartner in die kostenfreie Familienversicherung wechseln können.

  • Einige Tarife bieten eine Beitragsbefreiung während der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezugs an. Die maximale Zeit sind hier aktuell sechs Monate.

  • Die Beitragsbefreiung Elterngeld sollte kein entscheidendes Kriterium bei der Auswahl des passenden PKV-Tarifs sein.

Warum ist Beitragsbefreiung während der Elternzeit wichtig?

Gerade in der Elternzeit ist das Einkommen oft deutlich reduziert – durch Teilzeit, Elterngeld oder sogar vollständige Erwerbspause. Die Beiträge in der PKV bleiben in voller Höhe bestehen, außer der gewählte Tarif enthält eine Beitragsbefreiung.

Solche Regelungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern freiwillige Leistungen der Gesellschaften. Umso wichtiger ist es, die Bedingungen im Detail zu kennen – idealerweise schon vor dem Vertragsabschluss.

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Wie relevant ist die Beitragsbefreiung Elterngeld langfristig wirklich?

Auch wenn die Beitragsbefreiung während der Elternzeit kurzfristig finanzielle Entlastung bringen kann, sollte sie kein zentrales Kriterium bei der Wahl der für Sie passenden privaten Krankenversicherung sein.

Warum? Die Beitragsbefreiung gilt in der Regel nur für wenige Monate – bei einer Vertragslaufzeit von oft über 40 Jahren. Selbst bei einem Beitrag von 500 EUR monatlich und sechs Monaten Befreiung ergibt sich ein Vorteil von 3.00 EUR bzw. bei zwei Kindern 6.000 EUR – verteilt auf ein ganzes Versicherungsleben entspricht das gerade einmal ca. 10–20  EUR monatlicher Ersparnis.

Wichtiger sind langfristige Kriterien wie Beitragsstabilität, Leistungsniveau, Optionsrechte, Flexibilität, Tarifbedingungen, Umgang mit Vorerkrankungen und Familienkonstellationen. Die Beitragsbefreiung ist ein nice to have – aber kein entscheidender Faktor.

Die zentralen Unterschiede im Überblick

Wir haben die zentralen Unterschiede der Gesellschaften anhand von acht praxisrelevanten Kriterien herausgearbeitet:

Dauer der Beitragsbefreiung Elterngeld

Bei den meisten Gesellschaften beträgt die Beitragsbefreiung bis zu 6 Monate pro Geburt.

Ausnahme: Die Hallesche bietet eine Beitragsbefreiung von 12 Monaten, jedoch nicht auf den Tarif der Eltern, sondern dem Tarif des Kindes.

Ist der Bezug von Elterngeld erforderlich?

Bei einigen Gesellschaften ist der Bezug von Elterngeld zwingend notwendig. Dies kann für Gutverdienende (Paare) ein Problem darstellen. Seit April 2024 liegt die Grenze hier bei einem zu versteuernden Einkommen von 175.000 EUR pro Jahr. Möglichkeiten zur Senkung Ihres zu versteuernden Einkommens finden Sie unter: Mehr Elterngeld

Gibt es eine Wartezeit / Vorversicherungszeit?

Oft ist eine Wartezeit bzw. Vorversicherungszeit von 8 Monaten erforderlich. Hiermit soll verhindert werden, dass Personen, denen bereits eine Schwangerschaft bekannt ist sich kurzfristig aufgrund der Beitragsbefreiung in der PKV versichern. Die Versicherungskammer Bayern (BBKK/UKV) verzichtet beispielsweise auf die Wartezeit.

Welche Anzeigefrist nach der Geburt muss beachtet werden?

Hier bestehen große Unterschiede. Einige Gesellschaften fordern die Meldung innerhalb der ersten 2 Monate nach Beginn des Elterngeldbezugs bzw. der Elternzeit. Andere Gesellschaften haben keine fixe Frist für die Meldung.

Welche Tarife sind beitragsfrei?

In der Regel sind nur die Haupttarife beitragsfrei. Zusatztarife wie Krankentagegeld, Pflegepflichtversicherung oder zusätzliche Zahntarife müssen im Regelfall weitergezahlt werden oder können ruhend gestellt werden. Dies hat dann einen verringerten Versicherungsschutz zur Folge.

Lediglich bei der Allianz sind auch der Zahntarif und der Optionstarif beitragsfrei.

Sind mögliche Zuschläge beitragsfrei?

Ja, bei allen Versicherern sind die Zuschläge auf die entsprechenden Tarife ebenfalls beitragsfrei.

Ist die Beitragsbefreiung Elterngeld bei bekannter Schwangerschaft während Antragstellung möglich?

Bei einigen Gesellschaften ist theoretisch eine Beitragsbefreiung auch möglich, wenn die Schwangerschaft bei der Antragstellung schon vorlag, jedoch kollidiert dies mit der Wartezeit von 8 Monaten. Somit ist dies im Praxisfall wohl nur bei der Versicherungskammer Bayern möglich und ggf. bei der Barmenia, wenn man den Elterngeldbezug verschiebt.

Kindertarif beitragsfrei?

Bei den meisten Gesellschaften sind die Tarife der Eltern beitragsfrei, die Tarife der Kinder müssen jedoch weitergezahlt werden.

Bei der Allianz, der Gothaer, der LKH und der Universa sind außerdem noch die Tarife des Kindes von der Beitragszahlung befreit. Die Hallesche stellt lediglich den Tarif des neugeborenen Kindes beitragsfrei, nicht jedoch den Tarif der Eltern.

Fazit Unterschiede bei Gesellschaften

Es gibt größere Unterschiede, denen Sie sich bewusst sein sollten, insbesondere, wenn eine Schwangerschaft schon bekannt oder absehbar ist. Außerdem bieten nicht alle Anbieter die Beitragsbefreiung für Personen an, die über der Einkommensgrenze liegen.

Hier finden Sie die Unterschiede der Tarife im Überblick:

GesellschaftenAnzahl Monate,
pro Geburt/Kind?
Bezug von Elterngeld
zwingend?
Wartezeit vor GeburtAnzeige-
frist
Beitragsfreie Tarife
inkl. Zusatztarife?
Zuschläge
beitragsfrei?
Bei bekannter
Schwanger-schaft?
Kindertarif
beitragsfrei?
BBKK/UKV (Vario)Max. 6 MonateJa, Änderung geplantKeineRückwirkend ab Elterngeld-bezugHaupttarifJaJaNein
Barmenia (Expert+)Max. 6 MonateTeilweise, ohne Bezug von Elterngeld nur 3 Monate Befreiung8 MonateKeine bekanntHaupttarifJaSiehe WartezeitNein
Hallesche (NK Select XL)1 Jahr pro Kind, nur KindertarifNein8 Monate2 Monate nach GeburtNur KindertarifKeine Zuschläge bei Kindernach-versicherungSiehe WartezeitJa
Allianz (GSB, GSP, GSZ)Max. 6 MonateNein8 Monate24 MonateHaupt-, Zahn- & OptionstarifJaSiehe WartezeitJa
ARAG (MedExtra + MedBest)Max. 6 MonateNein (wenn Einkommensgrenze 2024 über-schritten)8 Monate6 MonateHaupttarifJaSiehe WartezeitNein
AXA (Gesundheit Extra, VA6, Vital)6 Monate pro KindNein (wenn Einkommensgrenze 2024 über-schritten)Siehe Schwanger-schaft3 MonateHaupttarifJaNeinNein
Continentale (PREMIUM)Max. 6 MonateJa8 Monate3 MonateHaupttarifJaJa – mit AntragfrageNein
Gothaer (MediCompact)Max. 6 Monate (auch Adoption)Ja8 Monate6 MonateHaupttarifJaSiehe WartezeitJa
Inter (QualiMed Premium)Max. 6 MonateNein (wenn Einkommensgrenze 2024 über-schritten)12 MonateKeine bekanntHaupttarifJaSiehe WartezeitNein
LKH (GUP)Max. 6 MonateNein8 Monate24 MonateHaupttarifJaSiehe WartezeitJa
Universa (Uni-Top 300)Max. 6 MonateNein (wenn Einkommensgrenze 2024 über-schritten)8 Monate3 MonateHaupttarifJaSiehe WartezeitJa
Württem-bergischeMax. 6 MonateNein (wenn Einkommensgrenze 2024 über-schritten)Siehe Schwanger-schaft2 MonateHaupttarifJaNeinNein

Fazit Beitragsbefreiung Elterngeld in der PKV

Die Wahl der richtigen PKV hängt von vielen Faktoren ab – die Beitragsbefreiung während der Elternzeit kann einer davon sein. Besonders für junge Paare mit Kinderwunsch ist dies oft ein Aspekt. Sie möchten wissen, welcher Anbieter zu Ihren Lebensplänen passt? Wir beraten Sie gerne mit Erfahrung, Marktüberblick und persönlicher Strategie.

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