

Die Werte des jeweils aktuellen Jahres lesen Sie unter Sozialversicherungswerte aktuell.
Neu: Sozialversicherungswerte 2019: die gesetzliche Krankenversicherung wird aufgrund der Sozialversicherungswerte 2019 schon wieder teurer! Mit dem um 0,5% erhöhten Pflegebeitrag (s.u.) steigt der Maximalbeitrag in der GKV ohne Kinder auf 853,05 EUR! Gegenüber dem Höchstbeitrag 2018 von 814,20 EUR ergibt das eine Steigerung um sage und schreibe 4,77%! Von 1970 bis 2019 ist die GKV jedes Jahr im Schnitt um 5,95% teurer geworden, bei gleichzeitigen deutlichen Leistungskürzungen, siehe unsere Seite „Ist eine Private Krankenversicherung im Alter zu teuer?„.
Die Grenze zum Wechsel in die PKV für Angestellte liegt 2019 bei 60.750 EUR brutto. Lassen Sie sich von uns beraten, ob ein Wechsel in die leistungsstärkere private Krankenversicherung für Sie möglich und sinnvoll ist (Beratung Krankenversicherung).
Wollen Sie wissen, wie viel Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung an Beitrag zahlen und wie viel davon Ihr Arbeitgeber übernimmt? Hier der schnelle Link zu „Beiträge gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung und Arbeitgeberanteil„.
Im September / Oktober jeden Jahres wird üblicherweise ein Entwurf der „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2019 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019)“ beschlossen, der nach Zustimmung des Bundesrats in Kraft tritt. Alle nachfolgend aufgeführten Zahlen sind aktuell noch im Diskussionsstadium und deshalb noch nicht verbindlich. Meistens ändern sich diese Sozialversicherungswerte 2019 im Verlauf der Entscheidungsfindung aber nicht mehr wesentlich sobald sie publik wurden.
Nach aktuellem Kenntnisstand steigen die Sozialversicherungswerte 2019 weiter. Die für den Wechsel in die private Krankenversicherung wichtige Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auf 60.750 EUR erhöht (2018: 59.400 EUR). Steigende Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen bedeuten auch steigende Beiträge zur Sozialversicherung (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung). Die Belastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird höher, jedoch ohne dafür mehr Leistungen zu erhalten!
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.400 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenHier die Übersicht der vorläufig bekannten Rechengrößen und Sozialversicherungswerte 2019 (alles nur vorläufige Werte!):
Die wichtigsten vorläufigen Sozialversicherungswerte 2019 für die Krankenversicherung:
Die sog. „Jahresarbeitentgeltgrenze“ betrug in 2018 59.400 EUR. Sie steigt 2019 um 2,27% auf ein Jahresbruttoeinkommen von 60.750 EUR (= 5.062,50 EUR im Monat). Nur wer als Angestellter mehr verdient, darf in die private Krankenversicherung wechseln! Auch die besondere Versicherungspflichtgrenze (für alle bis zum 31. 12. 2002 privat Krankenversicherten) wird entsprechend steigen (2018: 53.100 EUR).
Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegepflichtversicherung steigt von aktuell 4.425 EUR auf 4.537,50 EUR im Monat (54.450 EUR im Jahr).
Daraus ergeben sich folgende monatliche Höchstbeiträge
Gesetzliche Krankenversicherung: 4.537,50 EUR x Beitragssatz 14,6% (ohne den früheren Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer i.H.v. 0,9%) = 662,48 EUR.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherer (ab 2019 wieder paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert): 0,9% = 40,84 EUR, maximaler Zusatzbeitrag: 2% = 90,75 EUR
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung: 4.537,50 EUR x Beitragssatz 3,05% (Vorjahr: 2,55%) = 138,39 EUR + 0,25% für Kinderlose (vom Arbeitnehmer alleine aufzubringen) = 11,34 EUR = 149,74 EUR.
Daraus ergibt sich ein Gesamtbeitrag für kinderlose Besserverdiener mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag i.H.v. 853,05 EUR bzw. mit Kindern i.H.v. 841,47 EUR. Zieht man davon den Arbeitgeberanteil i.H.v. 420,85 EUR ab (s.u.) ergibt sich ein Eigenanteil für Arbeitnehmer ohne Kinder i.H.v. 432,20 EUR, mit Kindern i.H.v. 420,85 EUR. Selbstständige zahlen den gleichen vollen Beitrag wie Angestellte sofern Sie auch das optionale Krankentagegeld dazu buchen, ansonsten 0,6% (27,23 EUR) weniger.
Der neue Höchstbeitrag von 853,05 EUR bedeutet gegenüber dem Höchstbeitrag 2018 von 814,20 EUR eine Steigerung um sage und schreibe 4,77%!
Der Arbeitgeberzuschuss beträgt für gesetzlich wie für privat krankenversicherte kinderlose Arbeitnehmer maximal 420,85 EUR:
7,3% von 4.537,50 EUR + 1/2 vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag i.H.v. 0,9% (Rückkehr zur paritätischen Finanzierung) = 351,66 EUR für die Krankenversicherung und
1,525% von 4.537,50 EUR = 69,20 EUR für die Pflegepflichtversicherung (Ausnahme: Sachsen). Der Zuschlag für Kinderlose ist vom Arbeitnehmer alleine aufzubringen.
Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber ebenfalls 50% des Beitrags, jedoch analog zur GKV maximal 420,85 EUR. Eigenanteil und Effektivbeitrag hängen hier vom gewählten PKV-Tarif ab, liegen jedoch häufig deutlich unter den Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung. Ihren individuellen Arbeitgeberzuschuss als privat Krankenversicherter können Sie mit dem hier verlinkten Rechner „Beitragszuschuss Arbeitgeber PKV“ einfach ermitteln.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen im Krankheitsfall eine Reihe von Zuzahlungen selbst tragen, die sich ohne weiteres auf ca. 50 EUR im Monat aufaddieren können. Daraus ergibt sich ein “Effektivbeitrag” von ca. 482,20 EUR p.m. für Angestellte und 903,05 EUR p.m. für Selbstständige.
Für einen Vergleich mit der deutlich leistungsstärkeren PKV wären auf Seiten der GKV folgende zusätzliche Kosten zu addieren (dann i.d.R. mit geringeren Zuzahlungen):
Daraus ergibt sich auf Seiten der GKV für Kranken- und Pflegeversicherung tatsächliche Gesamtkosten für
Angestellte (nur der Arbeitnehmeranteil!) i.H.v. 647,20 EUR und für
Selbstständige i.H.v. 1.068,05 EUR p.m..
Das Leistungsniveau der GKV beträgt unter 50% der Anforderungen an eine leistungsstarke Krankenversicherung. Eine „gute“ private Krankenversicherung erreicht hier über 90% bei deutlich günstigerem Beitrag.
Die Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung steigt auf 6.700 EUR pro Monat (2018: 6.500 EUR p.m.) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 6.150 EUR (2018: 5.800 EUR). Bei einem Beitragssatz für die Rentenversicherung i.H.v. 18,7% (9,30% jeweils für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zahlt ein „Besserverdiener“ monatlich 1.246,20 EUR in die gesetzliche Rentenversicherung ein – mit unsicheren Aussichten auf eine spätere Rente. Nutzen Sie für Ihre persönliche Altersvorsorgeplanung unsere Beratung Altersvorsorge.
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