Beihilfe, Basistarif, Beitragsrückerstattung: Rund um die private Krankenversicherung (PKV) begegnen Ihnen viele Fachbegriffe. In unserem PKV-Lexikon erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe von A bis Z – kurz, verständlich und jederzeit nachlesbar.
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A
Abrechnung
Privatpatienten erhalten nach dem Arztbesuch eine Rechnung und bezahlen sie zunächst selbst. Anschließend reichen sie die Rechnung bei ihrer Versicherung ein, heute meist per App. Die Versicherung erstattet dann den vereinbarten Anteil.
Abschlusskosten
Das sind die Kosten, die beim Abschluss eines Vertrags entstehen, vor allem die Provision für den Vermittler. Sie sind in den Beitrag einkalkuliert. In der PKV ist die Provision gesetzlich auf höchstens neun Monatsbeiträge begrenzt.
Aktuar
Ein Aktuar ist ein Versicherungsmathematiker. Er berechnet die Beiträge eines Tarifs, zum Beispiel anhand von Alter, Krankheitskosten und Lebenserwartung. Auch Beitragsanpassungen werden von Aktuaren kalkuliert.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Die AVB sind das „Kleingedruckte“ des Vertrags. Sie regeln, welche Rechte und Pflichten Versicherte und Versicherer haben. In der PKV bestehen sie meist aus den Musterbedingungen (MB/KK) und den jeweiligen Tarifbedingungen.
Altersrückstellungen
Ein Teil jedes PKV-Beitrags wird angespart, um die höheren Krankheitskosten im Alter abzufedern. Diese Rücklage nennt man Altersrückstellung. Sie sorgt dafür, dass der Beitrag nicht allein wegen des Älterwerdens steigt.
Ambulante Leistungen
Ambulant heißt: Die Behandlung findet ohne Übernachtung statt, etwa beim Hausarzt, Facharzt oder Psychotherapeuten. Dazu zählen auch Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel. Wie viel erstattet wird, legt der Tarif fest.
Annahmerichtlinien
Jeder Versicherer entscheidet nach eigenen internen Regeln, wen er zu welchen Bedingungen versichert. Diese Regeln heißen Annahmerichtlinien. Deshalb kann ein Antrag bei einem Anbieter abgelehnt und bei einem anderen angenommen werden.
Anonyme Risikovoranfrage
Dabei fragt ein Vermittler bei mehreren Versicherern an, ohne den Namen des Kunden zu nennen. So erfährt man vorab, ob man mit seinen Vorerkrankungen angenommen wird. Eine Ablehnung landet dadurch nicht in einer Datei, die bei späteren Anträgen auffällt.
Antrag
Mit dem Antrag erklärt man, dass man einen bestimmten Tarif abschließen möchte. Er enthält persönliche Daten und die Gesundheitsfragen. Alle Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Anwartschaftsversicherung
Mit einer Anwartschaft „parkt“ man seinen PKV-Vertrag gegen einen kleinen Beitrag, etwa bei einem Auslandsaufenthalt oder einem Wechsel in die GKV. Bei der kleinen Anwartschaft bleibt der aktuelle Gesundheitszustand gesichert. Bei der großen Anwartschaft wird zusätzlich das Eintrittsalter für die Beitragsberechnung festgehalten.
Anzeigepflichtverletzung
Wer im Antrag Vorerkrankungen verschweigt oder falsch angibt, verletzt die vorvertragliche Anzeigepflicht. Der Versicherer kann dann vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder ihn rückwirkend anpassen. Diese Rechte bestehen in der Krankenversicherung drei Jahre lang, bei Vorsatz oder Arglist bis zu zehn Jahre.
Arbeitgeberzuschuss
Angestellte in der PKV bekommen von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Beitrag. Er beträgt die Hälfte des Beitrags, aber höchstens die Hälfte dessen, was in der GKV maximal zu zahlen wäre. 2026 sind das für die Krankenversicherung rund 508,59 Euro im Monat, dazu kommt ein Zuschuss zur Pflegeversicherung.
Arbeitslosigkeit
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, wird grundsätzlich wieder gesetzlich versichert, kann sich aber unter Umständen befreien lassen und in der PKV bleiben. Die Arbeitsagentur übernimmt dann die Beiträge bis zu einer Höchstgrenze. Bei Bürgergeld bleibt man privat versichert, das Jobcenter zahlt einen begrenzten Zuschuss.
Arzneimittel
Medikamente, die ein Arzt verordnet, werden in der PKV je nach Tarif ganz oder teilweise erstattet. Manche Tarife verlangen, dass zuerst ein günstigeres Generikum gewählt wird. Nicht verschreibungspflichtige Mittel sind oft nur mit Rezept erstattungsfähig.
Augenlaser-Behandlung
Gemeint ist die operative Korrektur von Fehlsichtigkeit, etwa per LASIK. Die GKV zahlt dafür in der Regel nichts. Einige PKV-Tarife übernehmen die Kosten ganz oder bis zu einem festen Betrag.
Auslandskrankenschutz
Die PKV gilt in der Regel in ganz Europa unbegrenzt und weltweit für eine bestimmte Zeit, oft einen bis mehrere Monate. Bei längeren Aufenthalten außerhalb Europas braucht man häufig eine Vereinbarung mit dem Versicherer. Die Dauer steht in den Tarifbedingungen.
Ausschlussklausel (Leistungsausschluss)
Bei bestimmten Vorerkrankungen versichert der Versicherer zwar, schließt aber Leistungen für genau diese Erkrankung aus. Ein Beispiel ist ein Ausschluss für ein vorgeschädigtes Knie. Die Klausel steht im Versicherungsschein.
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B
BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht die privaten Krankenversicherer. Sie achtet darauf, dass die Unternehmen solide wirtschaften und ihre Leistungsversprechen dauerhaft erfüllen können. Bei Beschwerden kann man sich auch an die BaFin wenden.
Basisabsicherung (steuerlich)
Das ist der Teil des PKV-Beitrags, der Leistungen auf dem Niveau der GKV absichert. Dieser Anteil ist steuerlich voll als Sonderausgabe absetzbar. Der Versicherer bescheinigt die Höhe jedes Jahr.
Basistarif
Der Basistarif ist ein Sozialtarif, den jeder private Krankenversicherer anbieten muss. Seine Leistungen entsprechen etwa denen der GKV, und es gibt keine Ablehnung und keine Risikozuschläge. Der Beitrag darf den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten, 2026 sind das 1.017,19 Euro im Monat.
Beamte
Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn die Beihilfe, die einen großen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Den Rest sichern sie meist über einen PKV-Beihilfetarif ab. Deshalb ist die PKV für Beamte besonders günstig und weit verbreitet.
Beamtenanwärter
Anwärter sind Beamte in der Ausbildung, etwa im Referendariat. Viele Versicherer bieten für sie besonders günstige Ausbildungstarife an. Nach der Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit wird der Vertrag in einen regulären Beihilfetarif umgestellt.
Beihilfe
Die Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten von Beamten. Beim Bund beträgt sie für aktive Beamte meist 50 Prozent, mit zwei oder mehr Kindern und für Pensionäre 70 Prozent, für Kinder 80 Prozent. Die Bundesländer haben teils eigene Regeln.
Beihilfeergänzungstarif
Dieser Zusatztarif schließt Lücken, die die Beihilfe offenlässt. Er zahlt zum Beispiel für Leistungen, die die Beihilfe nicht oder nur gekürzt erstattet. So erreichen Beamte einen nahezu vollständigen Schutz.
Beihilfetarif
Ein Beihilfetarif ist ein PKV-Tarif, der genau den Anteil abdeckt, den die Beihilfe nicht zahlt. Bei 50 Prozent Beihilfe versichert er also die restlichen 50 Prozent. Dadurch ist der Beitrag deutlich niedriger als bei einer normalen Vollversicherung.
Beitrag
Der Beitrag ist der Preis, den man monatlich für seine PKV zahlt. Er hängt vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand und vom gewählten Leistungsumfang ab, nicht vom Einkommen. Er enthält Anteile für Leistungen, Altersrückstellungen, Verwaltung und Sicherheit.
Beitragsanpassung
Steigen die Gesundheitskosten oder die Lebenserwartung deutlich stärker als kalkuliert, darf der Versicherer die Beiträge anpassen. Ein unabhängiger Treuhänder muss jeder Anpassung zustimmen. Nach einer Erhöhung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Beitragsbemessungsgrenze
Bis zu diesem Einkommen werden in der GKV Beiträge berechnet, darüber nicht mehr. 2026 liegt sie bei 69.750 Euro im Jahr, also 5.812,50 Euro im Monat. Sie bestimmt auch den maximalen Arbeitgeberzuschuss zur PKV.
Beitragsentlastungstarif
Mit diesem Zusatzbaustein zahlt man in jungen Jahren etwas mehr ein. Dafür sinkt der Beitrag ab einem vereinbarten Alter, meist ab 65 oder 67, um einen festen Betrag. Der Arbeitgeber beteiligt sich in der Regel daran. Mehr dazu: Altersbeitragsentlastungssparen.
Beitragsrechner
Mit einem Online-Rechner lässt sich der ungefähre PKV-Beitrag anhand von Alter, Beruf und Leistungswünschen ermitteln. Das Ergebnis ist nur eine erste Orientierung. Den verbindlichen Beitrag nennt der Versicherer erst nach der Gesundheitsprüfung.
Beitragsrückerstattung (BRE)
Wer ein Jahr lang keine Rechnungen einreicht, bekommt bei vielen Tarifen einen Teil seiner Beiträge zurück. Die Höhe kann garantiert oder vom Geschäftserfolg des Versicherers abhängig sein. Es lohnt sich zu rechnen, ob man kleine Rechnungen besser selbst zahlt.
Beitragsrückstand
Zahlt man seine Beiträge nicht, entstehen Rückstände und Säumniszuschläge. Nach einem gesetzlich geregelten Mahnverfahren wird der Vertrag in den Notlagentarif umgestellt. Kündigen darf der Versicherer eine Vollversicherung deswegen nicht.
Beitragsstabilität
Damit ist gemeint, wie stark und wie oft die Beiträge eines Versicherers in der Vergangenheit gestiegen sind. Sie gilt als wichtiges Kriterium bei der Anbieterwahl. Eine Garantie für die Zukunft ist sie jedoch nicht.
Beitragszuschuss für Rentner
Privat versicherte Rentner mit gesetzlicher Rente erhalten von der Rentenversicherung einen Zuschuss zum PKV-Beitrag. Er orientiert sich an dem Anteil, den die Rentenversicherung für gesetzlich versicherte Rentner zahlt. Der Zuschuss muss beantragt werden.
Belegarzt
Ein Belegarzt ist ein niedergelassener Arzt, der seine Patienten auch im Krankenhaus behandelt. Er rechnet seine Leistungen getrennt vom Krankenhaus ab. Privatversicherte bekommen daher oft zwei Rechnungen.
Betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Die bKV ist eine Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt und bezahlt. Sie ergänzt meist die GKV, zum Beispiel um Zahnersatz, Brillen oder Vorsorge. Oft gibt es keine oder nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung.
Brillen und Kontaktlinsen (Sehhilfen)
Viele PKV-Tarife zahlen alle ein bis zwei Jahre einen festen Betrag für Brillen oder Kontaktlinsen. Die Höhe schwankt je nach Tarif stark. In der GKV gibt es für Erwachsene dafür meist nichts.
Bürgerversicherung
Die Bürgerversicherung ist ein politisches Konzept, nach dem alle Bürger in einem einheitlichen System versichert wären. Befürworter erhoffen sich mehr Solidarität, Kritiker befürchten Nachteile für die Versorgung und den Verlust der Wahlfreiheit. Eingeführt ist sie bisher nicht.
C und D
Card für Privatversicherte
Viele Privatversicherte erhalten eine Versichertenkarte, oft „Card für Privatversicherte“ oder „Klinikcard“ genannt. Sie dient vor allem im Krankenhaus als Nachweis des Versicherungsschutzes. Das Krankenhaus kann dann direkt mit dem Versicherer abrechnen.
Chefarztbehandlung
Privatpatienten können sich im Krankenhaus vom Chefarzt oder einem anderen Spezialisten behandeln lassen. Diese Wahlleistung ist in vielen PKV-Tarifen enthalten. Gesetzlich Versicherte brauchen dafür eine Zusatzversicherung.
Chronische Erkrankungen
Chronische Krankheiten wie Diabetes, Asthma oder Bluthochdruck dauern lange an oder bestehen dauerhaft. Bei Antragstellung führen sie oft zu Risikozuschlägen oder Ablehnungen. Wer schon versichert ist, behält seinen vollen Schutz auch dann, wenn später eine chronische Krankheit auftritt.
Datenschutz
Versicherer verarbeiten sehr sensible Gesundheitsdaten. Sie dürfen diese nur mit Einwilligung und für klar festgelegte Zwecke nutzen, etwa zur Prüfung von Anträgen und Rechnungen. Grundlage sind die Datenschutz-Grundverordnung und das Versicherungsvertragsgesetz.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
DiGA sind ärztlich verordnete Gesundheits-Apps, etwa bei Rückenschmerzen oder Depressionen. In der GKV heißen sie auch „App auf Rezept“. Viele PKV-Tarife erstatten sie ebenfalls, die genaue Regelung steht im Tarif.
Direktabrechnung
Bei der Direktabrechnung schickt zum Beispiel das Krankenhaus die Rechnung direkt an den Versicherer. Der Versicherte muss dann nicht in Vorleistung gehen. Bei ambulanten Arztrechnungen ist das in der PKV eher die Ausnahme.
Doppelversicherung
Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn man dasselbe Risiko bei zwei Versicherern absichert. Bei einer Vollversicherung ist das unnötig, da Kosten nur einmal erstattet werden. Zusatzversicherungen neben der GKV sind dagegen ganz normal.
DRG-Fallpauschalen
Krankenhäuser rechnen allgemeine Leistungen meist über Fallpauschalen ab, die sich nach der Diagnose richten. Das gilt für gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen. Wahlleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer werden zusätzlich berechnet.
E und F
E-Rezept
Das elektronische Rezept ersetzt das Papierrezept und wird per App oder Gesundheitskarte eingelöst. Auch Privatversicherte können es nutzen, sofern ihr Versicherer angeschlossen ist. Die Erstattung lässt sich dann oft direkt digital anstoßen.
Ehepartner
In der PKV braucht jeder Ehepartner einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Eine beitragsfreie Mitversicherung wie in der GKV gibt es nicht. Nicht berufstätige Partner eines Privatversicherten können nicht über ihn familienversichert werden.
Einbettzimmer
Im Krankenhaus können Privatversicherte je nach Tarif ein Einzelzimmer wählen. Das Einbettzimmer ist eine Wahlleistung und wird zusätzlich berechnet. Viele Tarife bieten alternativ das günstigere Zweibettzimmer an.
Eintrittsalter
Das Eintrittsalter ist das Alter beim Abschluss des Vertrags. Je jünger man einsteigt, desto niedriger ist in der Regel der Beitrag, weil länger Altersrückstellungen gebildet werden. Auch der Gesundheitszustand ist in jungen Jahren meist besser.
Elektronische Patientenakte (ePA)
In der ePA werden Befunde, Arztbriefe und Medikamente digital gespeichert. Gesetzlich Versicherte haben sie automatisch, sofern sie nicht widersprechen. Auch private Versicherer können ihren Kunden eine ePA anbieten, ob sie es tun, entscheidet der jeweilige Anbieter.
Elternzeit
In der Elternzeit läuft der PKV-Vertrag weiter, und der Beitrag muss weiter bezahlt werden. Der Arbeitgeberzuschuss entfällt, wenn man nicht in Teilzeit arbeitet. In der GKV wären Mitglieder in dieser Zeit meist beitragsfrei.
Entgeltfortzahlung
Wer als Angestellter krank wird, bekommt bis zu sechs Wochen lang weiter sein Gehalt vom Arbeitgeber. Erst danach braucht man Krankentagegeld. Deshalb beginnt das Krankentagegeld für Angestellte meist ab dem 43. Tag.
Erstattung
Erstattung heißt, dass der Versicherer bezahlte Rechnungen ganz oder teilweise zurückzahlt. Wie viel man bekommt, hängt vom Tarif und vom Selbstbehalt ab. Viele Versicherer erstatten heute innerhalb weniger Tage.
Existenzgründer
Wer sich selbstständig macht, kann sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Gerade junge Gründer zahlen oft weniger als in der GKV. Wichtig ist, auch an Krankentagegeld und die Beitragsentwicklung im Alter zu denken.
Fahrtkosten (Transportkosten)
Gemeint sind Kosten für Krankentransporte, etwa mit dem Rettungswagen zum Krankenhaus. Die PKV übernimmt sie in der Regel bei medizinischer Notwendigkeit. Wie weit Fahrten zur ambulanten Behandlung erstattet werden, regelt der Tarif.
Familienversicherung
In der GKV sind Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert. In der PKV gibt es diese Familienversicherung nicht, jedes Familienmitglied zahlt einen eigenen Beitrag. Ob Kinder in die GKV können, hängt vom Einkommen der Eltern ab. Mehr dazu: Private Krankenversicherung mit Familie.
Freiberufler
Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Designer sind nicht gesetzlich versicherungspflichtig. Sie können frei zwischen GKV und PKV wählen. In der GKV zahlen sie den vollen Beitrag allein, in der PKV hängt er nicht vom Einkommen ab.
Freie Arztwahl
Privatversicherte können grundsätzlich jeden niedergelassenen Arzt aufsuchen, auch reine Privatpraxen. Eine Überweisung zum Facharzt ist meist nicht nötig. Ausnahme sind Tarife mit Primärarztprinzip.
Freie Krankenhauswahl
Je nach Tarif können Privatversicherte jedes Krankenhaus wählen, auch Privatkliniken. In der GKV gilt das nur für zugelassene Kliniken. Bei reinen Privatkliniken lohnt sich vorab ein Blick in die Tarifbedingungen.
Freiwillig gesetzlich versichert
Wer nicht pflichtversichert ist, aber in der GKV bleibt, ist freiwillig gesetzlich versichert. Das betrifft etwa Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Selbstständige. Sie können grundsätzlich in die PKV wechseln.
G
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Die GOÄ legt fest, wie Ärzte ihre Leistungen bei Privatpatienten abrechnen. Jede Leistung hat eine Nummer und einen Grundpreis, der mit einem Steigerungsfaktor multipliziert wird. So lässt sich jede Arztrechnung nachvollziehen.
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Die GOZ ist das Gegenstück zur GOÄ für Zahnärzte. Sie regelt die Preise für Zahnbehandlungen, Füllungen, Kronen und Implantate bei Privatpatienten. Auch hier gibt es Steigerungsfaktoren.
Generika
Generika sind Nachahmerpräparate eines Medikaments mit demselben Wirkstoff, aber zu einem niedrigeren Preis. Manche günstige PKV-Tarife erstatten nur das Generikum oder den Preis des Generikums. Teurere Tarife zahlen auch das Originalpräparat.
Gesellschafter-Geschäftsführer
Wer eine GmbH führt und mindestens 50 Prozent der Anteile oder eine Sperrminorität hält, gilt meist als selbstständig. Er ist dann nicht gesetzlich versicherungspflichtig und kann unabhängig vom Einkommen in die PKV. Ob das zutrifft, prüft bei Bedarf die Rentenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die GKV ist das öffentliche Krankenversicherungssystem, in dem rund 90 Prozent der Menschen in Deutschland versichert sind. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen, Familienangehörige sind oft beitragsfrei mitversichert. Träger sind die Krankenkassen. Mehr dazu: Gesetzlich oder privat krankenversichert?
Gesetzlicher Beitragszuschlag
Neue PKV-Versicherte zahlen ab 21 Jahren einen Zuschlag von 10 Prozent auf den Beitrag. Das Geld fließt in zusätzliche Altersrückstellungen und soll die Beiträge im Alter stabilisieren. Ab dem 61. Lebensjahr entfällt der Zuschlag.
Gesundheitsfragen
Im Antrag fragt der Versicherer nach Erkrankungen, Behandlungen und Medikamenten der letzten Jahre, oft drei bis zehn Jahre zurück. Die Antworten bestimmen, ob und zu welchem Preis man versichert wird. Im Zweifel sollte man die eigene Patientenakte anfordern.
Gesundheitsprüfung
Vor Vertragsabschluss prüft der Versicherer anhand der Gesundheitsfragen das gesundheitliche Risiko. Ergebnis kann eine normale Annahme, ein Risikozuschlag, ein Leistungsausschluss oder eine Ablehnung sein. Im Basistarif gibt es keine Gesundheitsprüfung.
GKV-Höchstbeitrag
Das ist der höchste Beitrag, den ein gesetzlich Versicherter zahlen kann. Er ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze, dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag. 2026 liegt er für die Krankenversicherung bei durchschnittlich rund 1.017 Euro im Monat.
GOÄ-Reform
Die GOÄ ist in großen Teilen seit Jahrzehnten nicht grundlegend überarbeitet worden. Bundesärztekammer und PKV-Verband haben gemeinsam einen Entwurf für eine neue Gebührenordnung erarbeitet. Ob und wann sie in Kraft tritt, entscheidet die Bundesregierung.
Grenzgänger
Grenzgänger wohnen in einem Land und arbeiten in einem anderen. Für sie gelten besondere Regeln, in welchem Land sie versichert sein müssen. Vor einem Wechsel in die PKV sollte das genau geprüft werden.
Gruppenversicherung
Bei einer Gruppenversicherung schließt ein Arbeitgeber oder Verband einen Rahmenvertrag mit einem Versicherer ab. Mitglieder profitieren oft von Rabatten oder einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Beispiele sind die betriebliche Krankenversicherung oder Verbandstarife.
H, I und J
Hebammenhilfe
Hebammen begleiten Frauen in der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett. Die PKV übernimmt diese Kosten in der Regel. Abgerechnet wird nach einer eigenen Gebührenordnung.
Heil- und Kostenplan (HKP)
Vor größeren Zahnbehandlungen wie Zahnersatz oder Implantaten erstellt der Zahnarzt einen Kostenplan. Diesen reicht man vorab beim Versicherer ein. So weiß man vor Behandlungsbeginn, wie viel erstattet wird.
Heilmittel
Heilmittel sind ärztlich verordnete Therapien wie Physiotherapie, Massagen, Ergotherapie oder Logopädie. Die PKV erstattet sie je nach Tarif ganz oder bis zu bestimmten Höchstpreisen. Ein Blick in das Preisverzeichnis des Tarifs lohnt sich.
Heilpraktiker
Viele PKV-Tarife übernehmen auch Behandlungen beim Heilpraktiker, etwa Akupunktur oder Homöopathie. Oft ist die Erstattung auf einen jährlichen Höchstbetrag begrenzt. Grundlage der Abrechnung ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Hilfsmittel
Hilfsmittel sind Gegenstände, die eine Behinderung ausgleichen oder eine Behandlung unterstützen. Beispiele sind Rollstühle, Prothesen, Hörgeräte oder Einlagen. Welche Hilfsmittel erstattet werden, legt der Tarif fest.
Hilfsmittelkatalog (offen oder geschlossen)
Ein offener Katalog zählt Hilfsmittel nur beispielhaft auf, sodass auch neue oder nicht genannte Hilfsmittel bezahlt werden. Ein geschlossener Katalog nennt abschließend, was erstattet wird. Ein offener Katalog gilt deshalb als deutlich besser.
Hörgeräte
Hörgeräte gehören zu den Hilfsmitteln. Die Erstattung ist je nach Tarif unbegrenzt oder auf einen Betrag pro Gerät begrenzt. Da gute Geräte mehrere tausend Euro kosten können, ist dieser Punkt beim Tarifvergleich wichtig.
Hospiz- und Palliativversorgung
Diese Versorgung lindert Beschwerden von schwer kranken Menschen am Lebensende. Viele PKV-Tarife übernehmen Kosten für Hospize und spezialisierte Palliativteams. Der Umfang ist tariflich geregelt.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
IGeL sind Leistungen, die gesetzlich Versicherte selbst zahlen müssen, etwa bestimmte Vorsorgeuntersuchungen. Privatversicherte bekommen viele dieser Leistungen erstattet, wenn sie medizinisch notwendig sind. Reine Wunschleistungen sind meist ausgeschlossen.
Impfungen
Die PKV übernimmt in der Regel alle Impfungen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt. Manche Tarife zahlen auch Reiseimpfungen. Die genaue Regelung steht in den Tarifbedingungen.
Implantate
Zahnimplantate sind künstliche Zahnwurzeln, auf die Kronen gesetzt werden. Sie sind teuer und werden in der GKV kaum bezuschusst. Gute PKV-Tarife erstatten einen großen Teil der Kosten, oft 70 bis 90 Prozent.
Inlays
Inlays sind passgenaue Füllungen aus Keramik oder Gold für größere Löcher im Zahn. Sie halten länger als Kunststofffüllungen, kosten aber deutlich mehr. Viele PKV-Tarife erstatten sie als Zahnbehandlung oder Zahnersatz.
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Die JAEG, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, ist die Einkommensgrenze für Angestellte. Wer mehr verdient, ist nicht mehr gesetzlich pflichtversichert und darf in die PKV wechseln. 2026 liegt sie bei 77.400 Euro brutto im Jahr, also 6.450 Euro im Monat.
K
Karenzzeit
Die Karenzzeit ist die Zeit zu Beginn einer Krankheit, in der noch kein Krankentagegeld gezahlt wird. Angestellte wählen meist 42 Tage, weil so lange der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt. Selbstständige können auch kürzere Karenzzeiten vereinbaren.
Kassenpatient
Als Kassenpatient bezeichnet man umgangssprachlich gesetzlich Versicherte. Ärzte rechnen ihre Leistungen dann mit der Krankenkasse ab, nicht mit dem Patienten. Das Gegenstück ist der Privatpatient.
Kieferorthopädie
Die Kieferorthopädie korrigiert Fehlstellungen von Zähnen und Kiefer, etwa mit einer Zahnspange. Die PKV zahlt dafür je nach Tarif, bei Kindern meist umfassender als bei Erwachsenen. Häufig gilt eine Wartezeit von acht Monaten.
Kinder in der PKV
Kinder von Privatversicherten brauchen einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Kindertarife sind vergleichsweise günstig. Ob ein Kind stattdessen in der GKV familienversichert werden kann, hängt vom Einkommen und Versicherungsstatus der Eltern ab.
Kinderwunschbehandlung
Gemeint sind Behandlungen wie die künstliche Befruchtung. In der PKV zahlt grundsätzlich der Versicherer der Person, bei der die Ursache für die Unfruchtbarkeit liegt. Die Regeln unterscheiden sich deutlich von denen der GKV.
Kompakttarif und Bausteintarif
Ein Kompakttarif deckt ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen in einem Tarif ab. Beim Bausteintarif setzt man seinen Schutz aus einzelnen Modulen zusammen. Kompakttarife sind übersichtlicher, Bausteine flexibler.
Kontrahierungszwang
Kontrahierungszwang heißt Annahmepflicht. Im Basistarif müssen private Versicherer jeden Berechtigten aufnehmen, unabhängig von seinem Gesundheitszustand. In normalen Tarifen gilt diese Pflicht nicht.
Kostendämpfungspauschale
In einigen Bundesländern, etwa in Nordrhein-Westfalen, wird die Beihilfe für Beamte jährlich um einen festen Betrag gekürzt. Diesen Eigenanteil nennt man Kostendämpfungspauschale. Er richtet sich meist nach der Besoldungsgruppe.
Kostenerstattungsprinzip
In der PKV bezahlt der Versicherte die Rechnung zunächst selbst und bekommt das Geld dann vom Versicherer zurück. Er sieht dadurch genau, welche Leistungen abgerechnet werden. In der GKV gilt dagegen das Sachleistungsprinzip.
Kostenübernahmeerklärung
Das ist eine schriftliche Zusage des Versicherers, dass er eine bestimmte Behandlung bezahlt. Krankenhäuser verlangen sie oft vor einer geplanten Aufnahme. Auch bei teuren Behandlungen kann man sie vorab anfordern.
Krankengeld
Krankengeld zahlt die GKV, wenn ein Angestellter länger als sechs Wochen krank ist. Es beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens aber 90 Prozent des Nettogehalts. In der PKV übernimmt diese Aufgabe das Krankentagegeld.
Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld ist ein fester Betrag pro Tag im Krankenhaus. Er wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten ausgezahlt. Man kann das Geld frei verwenden, etwa für Fahrten von Angehörigen.
Krankentagegeld
Das Krankentagegeld ersetzt bei längerer Arbeitsunfähigkeit den Verdienstausfall. Für Selbstständige ist es besonders wichtig, da sie keine Entgeltfortzahlung erhalten. Die Höhe orientiert sich am Nettoeinkommen und darf es nicht übersteigen.
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Die KVdR ist die günstige Pflichtversicherung für Rentner in der GKV. Aufgenommen wird nur, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert war. Langjährig Privatversicherte erfüllen diese Voraussetzung meist nicht.
Krankheitskostenvollversicherung
So heißt die private Krankenversicherung, die die GKV vollständig ersetzt. Sie deckt ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen ab. Umgangssprachlich spricht man von PKV-Vollversicherung.
Kündigung
Versicherte können ihre PKV in der Regel zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Eine Vollversicherung wird aber nur wirksam beendet, wenn man eine Anschlussversicherung nachweist. Altersrückstellungen gehen beim Anbieterwechsel größtenteils verloren. Mehr dazu: Kündigung Krankenversicherung.
Kündigungsfrist
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Wird man versicherungspflichtig, kann man innerhalb von drei Monaten rückwirkend kündigen. Nach einer Beitragserhöhung gilt eine Frist von zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung.
Kündigungsverzicht des Versicherers
Der Versicherer darf eine Krankheitskostenvollversicherung nicht ordentlich kündigen. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte schwer erkrankt und hohe Kosten verursacht. Nur bei schweren Vertragsverletzungen ist eine Kündigung möglich.
L und M
Lebenserwartung
Die Lebenserwartung fließt direkt in die Beitragsberechnung ein. Leben die Versicherten länger als angenommen, müssen Altersrückstellungen länger reichen. Steigt die Lebenserwartung deutlich, kann das eine Beitragsanpassung auslösen.
Leistungsgarantie
Die im Vertrag vereinbarten Leistungen sind in der PKV lebenslang garantiert. Der Versicherer kann sie nicht einseitig kürzen. In der GKV kann der Gesetzgeber den Leistungskatalog dagegen jederzeit ändern.
Leistungskatalog
Der Leistungskatalog beschreibt, welche Behandlungen und Kosten ein Tarif übernimmt. In der PKV wird er individuell mit dem Tarif gewählt. In der GKV legen Gesetzgeber und Gemeinsamer Bundesausschuss ihn fest.
Leistungsprüfung
Bevor der Versicherer eine Rechnung erstattet, prüft er, ob die Leistung versichert und medizinisch notwendig war. Er kontrolliert auch, ob die Gebührenordnung richtig angewendet wurde. Bei Unklarheiten kann er Unterlagen vom Arzt anfordern.
Musterbedingungen (MB/KK)
Die MB/KK sind die Musterbedingungen des PKV-Verbands für die Krankheitskostenversicherung. Sie bilden den ersten Teil der Versicherungsbedingungen fast aller Anbieter. Den zweiten Teil bilden die Tarifbedingungen des jeweiligen Versicherers.
Medicproof
Medicproof ist der medizinische Dienst der privaten Pflegeversicherung. Seine Gutachter stellen fest, ob jemand pflegebedürftig ist und welcher Pflegegrad vorliegt. Er ist das Gegenstück zum Medizinischen Dienst der GKV.
Medizinisch notwendige Heilbehandlung
Die PKV zahlt nur für Behandlungen, die medizinisch notwendig sind. Das ist der Fall, wenn sie nach anerkannten medizinischen Erkenntnissen geeignet ist, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen oder zu lindern. Rein kosmetische Eingriffe zählen nicht dazu.
Medizinischer Dienst (MD)
Der Medizinische Dienst begutachtet im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Er prüft zum Beispiel Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Behandlungen. Für Privatversicherte übernimmt Medicproof die Pflegebegutachtung.
Medizinischer Fortschritt
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden werden in der PKV in der Regel automatisch mitversichert, sobald sie anerkannt sind. Ein neuer Vertrag ist dafür nicht nötig. Der medizinische Fortschritt ist zugleich ein wichtiger Grund für steigende Beiträge.
Mehrleistungen
Mehrleistungen sind Leistungen, die ein neuer Tarif zusätzlich zum bisherigen bietet. Beim Tarifwechsel darf der Versicherer für diese Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung verlangen. Er kann dafür einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss vereinbaren.
Mindestvertragsdauer
Viele PKV-Verträge sehen eine Mindestlaufzeit vor, oft ein bis zwei Versicherungsjahre. Vorher ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Das Sonderkündigungsrecht bei Versicherungspflicht oder Beitragserhöhung bleibt bestehen.
Minijob
Ein Minijob begründet keine eigene Krankenversicherung. Wer nur einen Minijob hat, muss sich daher anderweitig versichern, etwa über die Familienversicherung oder privat. Bereits Privatversicherte bleiben mit einem Minijob in der PKV.
Mutterschaftsgeld
Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten während des Mutterschutzes einmalig bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung und den Arbeitgeberzuschuss. Wer ein Krankentagegeld versichert hat, bekommt dieses gesetzlich auch während der Mutterschutzfristen. So lässt sich der Einkommensausfall ausgleichen.
N und O
Nachversicherung Neugeborener
Ein Neugeborenes kann rückwirkend ab Geburt ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten privat versichert werden. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil seit mindestens drei Monaten beim selben Versicherer ist. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgen. Mehr dazu: Kindernachversicherung.
Nachweis der Krankenversicherung
Arbeitgeber, Behörden oder Hochschulen verlangen oft eine Versicherungsbescheinigung. Für den Arbeitgeberzuschuss braucht der Arbeitgeber zum Beispiel eine Bescheinigung über die Beitragshöhe. Der Versicherer stellt diese Nachweise auf Anfrage aus.
Normaltarif
Als Normaltarif bezeichnet man die regulären PKV-Tarife, die man nach einer Gesundheitsprüfung frei wählen kann. Sie stehen im Gegensatz zu den Sozialtarifen wie Basis-, Standard- oder Notlagentarif. In Normaltarifen ist der Leistungsumfang meist deutlich höher.
Notlagentarif
In den Notlagentarif wird man umgestellt, wenn man trotz Mahnung längere Zeit keine Beiträge zahlt. Er deckt nur Akutbehandlungen, Schmerzbehandlung sowie Leistungen bei Schwangerschaft und für Kinder ab. Sind alle Rückstände bezahlt, kehrt man in seinen alten Tarif zurück.
Öffnungsaktion für Beamte
Bei der Öffnungsaktion nehmen viele private Versicherer Beamte bei Berufseinstieg unabhängig vom Gesundheitszustand auf. Risikozuschläge sind auf höchstens 30 Prozent begrenzt, Leistungsausschlüsse gibt es nicht. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung gestellt werden.
Ombudsmann PKV
Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist eine unabhängige Schlichtungsstelle. Versicherte können sich kostenlos an ihn wenden, wenn sie mit ihrem Versicherer streiten. Ein Verfahren dort ist oft schneller und günstiger als ein Gerichtsprozess.
Optionstarif
Ein Optionstarif sichert das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung in eine Vollversicherung oder einen besseren Tarif zu wechseln. Er wird oft von gesetzlich Versicherten abgeschlossen, die später in die PKV wollen. So bleibt der heutige Gesundheitszustand erhalten. Mehr dazu: PKV-Optionstarif.
Osteopathie
Osteopathie ist eine manuelle Behandlungsmethode, bei der der Therapeut mit den Händen Blockaden lösen will. Viele PKV-Tarife erstatten Osteopathie, wenn sie ärztlich verordnet oder von einem Arzt oder Heilpraktiker erbracht wird. Oft gibt es dafür einen jährlichen Höchstbetrag.
P
Pflegegrad
Der Pflegegrad gibt an, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen eingeschränkt ist. Es gibt fünf Pflegegrade, von geringer bis schwerster Beeinträchtigung. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen der Pflegeversicherung.
Pflegekostenversicherung
Diese Pflegezusatzversicherung erstattet einen Teil der tatsächlich entstandenen Pflegekosten. Sie greift, nachdem die Pflegepflichtversicherung gezahlt hat. Anders als beim Pflegetagegeld braucht man Belege über die Kosten.
Pflegepflichtversicherung (PPV)
Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Ihre Leistungen entsprechen denen der sozialen Pflegeversicherung. Kinder sind darin beitragsfrei mitversichert, und der Beitrag ist nach fünf Jahren Versicherungszeit auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung begrenzt.
Pflegetagegeld
Das Pflegetagegeld ist eine Zusatzversicherung, die bei Pflegebedürftigkeit einen festen Betrag pro Tag oder Monat zahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Das Geld kann frei verwendet werden, etwa auch für pflegende Angehörige.
Pflegezusatzversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab, der Rest muss selbst bezahlt werden. Eine Pflegezusatzversicherung schließt diese Lücke. Es gibt sie als Pflegetagegeld, Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung.
Physiotherapie
Physiotherapie, früher Krankengymnastik, gehört zu den Heilmitteln. Sie hilft zum Beispiel nach Operationen oder bei Rückenschmerzen. Die PKV erstattet sie nach ärztlicher Verordnung, je nach Tarif bis zu festgelegten Höchstpreisen.
Private Krankenversicherung (PKV)
Die PKV ist neben der GKV die zweite Säule der Krankenversicherung in Deutschland. Sie steht vor allem Selbstständigen, Beamten und Angestellten über der Versicherungspflichtgrenze offen. Der Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheit und Leistungsumfang statt nach dem Einkommen.
PKV im Alter
Im Alter sinkt der Beitrag oft durch den Wegfall des gesetzlichen Zuschlags ab 61 und des Krankentagegelds. Rentner erhalten zudem einen Zuschuss der Rentenversicherung. Bei hohen Beiträgen helfen Tarifwechsel, Beitragsentlastungstarife oder der Standardtarif. Mehr dazu: Ist die PKV im Alter zu teuer?
PKV-Verband
Der Verband der Privaten Krankenversicherung vertritt die Interessen der privaten Krankenversicherer in Deutschland. Er veröffentlicht unter anderem Zahlen und Statistiken zur PKV. Außerdem entwickelt er Musterbedingungen wie die MB/KK.
Portabilität der Altersrückstellungen
Seit 2009 kann man beim Wechsel zu einem anderen Versicherer einen Teil seiner Altersrückstellungen mitnehmen. Mitgenommen wird der Betrag, der auf Leistungen im Umfang des Basistarifs entfällt, der sogenannte Übertragungswert. Der Rest bleibt beim alten Versicherer.
Primärarztprinzip
Bei Tarifen mit Primärarztprinzip muss man zuerst einen Hausarzt aufsuchen, der dann zum Facharzt überweist. Ausnahmen gelten meist für Frauen-, Augen- und Kinderärzte sowie Notfälle. Wer sich nicht daran hält, bekommt weniger erstattet, dafür ist der Tarif günstiger.
Privatklinik
Privatkliniken sind Krankenhäuser, die nicht nach dem Krankenhausplan zugelassen sind und frei abrechnen. Ob und in welcher Höhe die PKV die Kosten übernimmt, hängt vom Tarif ab. Vor einer geplanten Behandlung sollte man eine Kostenübernahmeerklärung einholen.
Privatpatient
Privatpatienten sind Patienten, deren Behandlung nach der GOÄ oder GOZ abgerechnet wird. Das sind vor allem Privatversicherte, aber auch Selbstzahler. Sie bekommen die Rechnung direkt vom Arzt.
Privatrezept
Ein Privatrezept ist meist blau oder weiß, während Kassenrezepte rosa sind. Privatversicherte bezahlen das Medikament in der Apotheke zunächst selbst. Anschließend reichen sie das Rezept mit Quittung beim Versicherer ein.
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Bei der PZR entfernt das Praxisteam Beläge und Zahnstein gründlich, auch zwischen den Zähnen. Sie beugt Karies und Parodontitis vor. Viele PKV-Tarife erstatten ein bis zwei Reinigungen pro Jahr.
Psychotherapie
Psychotherapie behandelt psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen. Viele PKV-Tarife begrenzen die Zahl der Sitzungen pro Jahr oder den Erstattungssatz. Oft gilt eine Wartezeit von acht Monaten, und manchmal ist eine vorherige Zusage des Versicherers nötig.
R
Rechnungszins
Der Rechnungszins ist der Zins, mit dem der Versicherer bei der Verzinsung der Altersrückstellungen kalkuliert. Er darf höchstens 3,5 Prozent betragen. Sinkt er, weil die Kapitalmärkte weniger abwerfen, steigen tendenziell die Beiträge.
Regelhöchstsatz (Schwellenwert)
Ärzte dürfen nach der GOÄ ihre Leistungen bis zum 2,3-fachen Satz ohne besondere Begründung abrechnen, bei technischen Leistungen bis zum 1,8-fachen. Darüber hinaus ist eine schriftliche Begründung nötig, etwa bei besonderer Schwierigkeit. Gute Tarife erstatten bis zum Höchstsatz von 3,5.
Rehabilitation (Reha)
Eine Reha soll nach Krankheit oder Operation die Gesundheit und Leistungsfähigkeit wiederherstellen. In der PKV sind Anschlussheilbehandlungen meist versichert, Kuren dagegen oft nur eingeschränkt. Häufig muss die Reha vorher genehmigt werden.
Rentner in der PKV
Privat versicherte Rentner bleiben in der Regel lebenslang in der PKV. Sie zahlen ihren Beitrag weiter, erhalten aber einen Zuschuss der Rentenversicherung. Die Rückkehr in die GKV ist im Rentenalter kaum noch möglich.
Risikozuschlag
Bei Vorerkrankungen kann der Versicherer einen Aufschlag auf den Beitrag verlangen. Er gleicht das höhere Kostenrisiko aus. Bessert sich der Gesundheitszustand dauerhaft, kann man beantragen, den Zuschlag zu überprüfen.
Rückkehr in die GKV
Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur möglich, wenn man wieder versicherungspflichtig wird, etwa durch ein Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in der Regel ausgeschlossen. Ausnahmen gelten nur in engen Grenzen.
Rücktritt des Versicherers
Hat ein Versicherter im Antrag Gesundheitsfragen falsch beantwortet, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Der Vertrag wird dann so behandelt, als hätte er nie bestanden. Bereits erstattete Leistungen können zurückgefordert werden.
Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)
In die RfB fließen Überschüsse des Versicherers, die den Versicherten zustehen. Das Geld wird zum Beispiel für Beitragsrückerstattungen oder zur Abmilderung von Beitragserhöhungen verwendet. So profitieren die Versicherten vom wirtschaftlichen Erfolg ihres Versicherers.
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S
Sachleistungsprinzip
In der GKV bekommt der Patient die Behandlung, ohne selbst zu bezahlen, der Arzt rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Das nennt man Sachleistungsprinzip. In der PKV gilt dagegen das Kostenerstattungsprinzip.
Säumniszuschlag
Wer seine PKV-Beiträge nicht pünktlich zahlt, muss für jeden angefangenen Monat des Rückstands einen Säumniszuschlag zahlen. Er beträgt ein Prozent des rückständigen Beitrags. Hinzu können Mahngebühren kommen.
Schulmedizinklausel
Diese Klausel regelt, dass der Versicherer vor allem für schulmedizinisch anerkannte Methoden zahlt. Alternative Methoden werden erstattet, wenn sie sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder es keine schulmedizinische Alternative gibt. Manche Tarife gehen darüber hinaus und erstatten Naturheilverfahren ausdrücklich.
Schwangerschaft
Die PKV übernimmt Vorsorgeuntersuchungen, Entbindung, Hebammenhilfe und Nachsorge. Für Leistungen rund um die Entbindung gilt meist eine Wartezeit von acht Monaten. Während der Schwangerschaft zahlt man den Beitrag in der Regel weiter.
Schweigepflichtentbindung
Mit dieser Erklärung erlaubt man Ärzten, dem Versicherer Auskünfte über die eigene Gesundheit zu geben. Sie wird oft beim Antrag oder bei der Leistungsprüfung benötigt. Man kann sie generell oder nur für den Einzelfall erteilen.
Selbstbehalt (Selbstbeteiligung)
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den man pro Jahr selbst zahlt, bevor der Versicherer erstattet. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger ist der Beitrag. Er kann als fester Jahresbetrag oder prozentual vereinbart sein.
Selbstständige
Selbstständige sind nicht gesetzlich versicherungspflichtig und können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. In der GKV zahlen sie den Beitrag allein und nach ihrem gesamten Einkommen. Für sie ist ein Krankentagegeld besonders wichtig.
Sicherheitszuschlag
Jeder PKV-Beitrag enthält einen Sicherheitszuschlag von mindestens fünf Prozent. Er sichert ab, dass der Versicherer auch bei unerwartet hohen Kosten zahlen kann. Nicht benötigte Mittel kommen den Versicherten über die RfB zugute.
Sonderkündigungsrecht
Bei einer Beitragserhöhung können Versicherte den betroffenen Tarif innerhalb von zwei Monaten außerordentlich kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch, wenn man versicherungspflichtig wird. Bei einer Vollversicherung braucht man aber immer eine Anschlussversicherung.
Soziale Pflegeversicherung (SPV)
Die SPV ist die gesetzliche Pflegeversicherung für alle, die in der GKV versichert sind. Ihre Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Privat Krankenversicherte haben stattdessen eine private Pflegepflichtversicherung mit gleichen Leistungen.
Standardtarif
Der Standardtarif ist ein Sozialtarif für Versicherte, die schon vor 2009 privat versichert waren. Er richtet sich an ältere Menschen oder solche mit geringem Einkommen und bietet GKV-ähnliche Leistungen. Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt und oft deutlich niedriger.
Stationäre Leistungen
Stationär bedeutet, dass man im Krankenhaus aufgenommen wird und dort übernachtet. Dazu gehören Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Behandlung und Operationen. Je nach Tarif kommen Wahlleistungen wie Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer hinzu.
Steigerungsfaktor
Der Steigerungsfaktor ist der Multiplikator, mit dem der Grundpreis einer Leistung in der GOÄ oder GOZ vervielfacht wird. Er richtet sich nach Schwierigkeit und Zeitaufwand. Üblich ist der 2,3-fache Satz, möglich sind bis zu 3,5.
Sterbetafel
Die Sterbetafel zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, in einem bestimmten Alter zu sterben. Versicherer nutzen sie, um zu berechnen, wie lange Beiträge und Altersrückstellungen reichen müssen. Die BaFin veröffentlicht regelmäßig eine aktuelle PKV-Sterbetafel.
Steuerliche Absetzbarkeit
PKV-Beiträge für die Basisabsicherung und die Pflegepflichtversicherung sind voll als Sonderausgaben absetzbar. Für Komfortleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer gilt das nur sehr eingeschränkt. Selbst getragene Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung zählen.
Studenten in der PKV
Studenten sind grundsätzlich gesetzlich versicherungspflichtig, können sich aber zu Studienbeginn innerhalb von drei Monaten befreien lassen. Die Befreiung gilt dann für das gesamte Studium. Das lohnt sich vor allem für Kinder von Beamten oder Privatversicherten.
T und U
Tarif
Ein Tarif ist ein festgelegtes Versicherungsangebot mit bestimmten Leistungen und Beiträgen. Jeder Versicherer bietet mehrere Tarife an, von Einsteiger- bis Premiumtarifen. Die Tarifwahl entscheidet darüber, was im Krankheitsfall bezahlt wird.
Tarifwechsel
Nach Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes dürfen Versicherte jederzeit in einen anderen Tarif ihres Versicherers mit gleichartigem Schutz wechseln. Die Altersrückstellungen bleiben dabei vollständig erhalten. Eine Gesundheitsprüfung darf nur für Mehrleistungen verlangt werden.
Telemedizin
Bei der Telemedizin findet die ärztliche Beratung per Video oder Telefon statt. Viele private Versicherer bieten ihren Kunden eigene Telemedizin-Dienste an. Die Kosten für Videosprechstunden werden in der Regel wie normale Arztbesuche erstattet.
Treuhänder
Der Treuhänder ist ein unabhängiger Sachverständiger, der jede Beitragsanpassung prüft. Ohne seine Zustimmung darf der Versicherer die Beiträge nicht erhöhen. Er kontrolliert, ob die Berechnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Über-55-Regel
Wer 55 Jahre oder älter ist, kann in der Regel nicht mehr in die GKV zurück. Das gilt, wenn man in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder selbstständig war. Die Regel soll verhindern, dass man erst im teuren Alter in die GKV wechselt.
Übermaßvergütung
Verlangt ein Arzt eine Vergütung, die in einem auffälligen Missverhältnis zur erbrachten Leistung steht, muss der Versicherer den überhöhten Teil nicht erstatten. Dasselbe gilt für eine medizinisch nicht notwendige Übermaßbehandlung. Der Versicherte sollte solche Rechnungen mit dem Arzt klären.
Übertragungswert
Der Übertragungswert ist der Teil der Altersrückstellungen, den man bei einem Wechsel zu einem anderen privaten Versicherer mitnehmen kann. Er entspricht den Rückstellungen für Leistungen im Umfang des Basistarifs. Er gilt für Verträge, die ab 2009 abgeschlossen wurden.
Unisex-Tarife
Seit dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer Männern und Frauen keine unterschiedlichen Beiträge mehr berechnen. Alle neuen Tarife sind seitdem Unisex-Tarife. Ältere Verträge, sogenannte Bisex-Tarife, gelten für Bestandskunden weiter.
V
Vergleich (PKV-Vergleich)
Bei einem PKV-Vergleich werden Tarife verschiedener Anbieter nach Leistungen, Beitrag und Beitragsstabilität gegenübergestellt. Online-Vergleiche geben einen ersten Überblick. Da die Bedingungen sehr unterschiedlich sind, lohnt sich zusätzlich eine unabhängige Beratung. Mehr dazu: Auswahlkriterien einer guten PKV.
Versicherte Person
Die versicherte Person ist diejenige, deren Gesundheit abgesichert ist. Sie muss nicht mit dem Vertragspartner identisch sein. Bei Kindern ist zum Beispiel das Kind die versicherte Person und ein Elternteil der Versicherungsnehmer.
Versicherungsbeginn
Der Versicherungsbeginn ist der Tag, ab dem der Versicherungsschutz gilt. Ab diesem Tag laufen auch die Wartezeiten. Behandlungen, die vorher begonnen haben, sind in der Regel nicht versichert.
Versicherungsberater
Ein Versicherungsberater berät unabhängig gegen ein Honorar und darf keine Provisionen von Versicherern annehmen. Er arbeitet ausschließlich im Auftrag des Kunden. Gerade bei Tarifwechseln innerhalb der PKV kann ein Versicherungsberater sinnvoll sein.
Versicherungsfreiheit
Versicherungsfrei sind Menschen, die nicht in der GKV pflichtversichert sein müssen. Dazu gehören Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Beamte und Selbstständige. Sie dürfen sich privat krankenversichern.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr ist der Zeitraum, nach dem sich Fristen und Selbstbehalte richten. Bei vielen Versicherern entspricht es dem Kalenderjahr, das erste Versicherungsjahr kann kürzer sein. Kündigungen sind meist zum Ende eines Versicherungsjahres möglich.
Versicherungsmakler
Ein Makler vergleicht Tarife vieler Versicherer und steht rechtlich auf der Seite des Kunden. Er wird meist über eine Provision des Versicherers bezahlt. Ein Versicherungsvertreter arbeitet dagegen für einen oder wenige bestimmte Versicherer.
Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers. Er schließt den Vertrag ab und zahlt die Beiträge. Er kann gleichzeitig versicherte Person sein, muss es aber nicht.
Versicherungspflicht
Seit 2009 muss jeder, der in Deutschland wohnt, krankenversichert sein, entweder gesetzlich oder privat. Angestellte unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind zudem in der GKV pflichtversichert. Wer keine Versicherung hat, muss mit Nachzahlungen rechnen.
Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze ist ein anderer Name für die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Liegt das Bruttojahresgehalt darüber, endet die Pflichtversicherung in der GKV. 2026 beträgt sie 77.400 Euro.
Versicherungsschein (Police)
Der Versicherungsschein ist die Urkunde über den abgeschlossenen Vertrag. Er enthält die versicherten Personen, Tarife, Beiträge, Selbstbehalte sowie eventuelle Zuschläge und Ausschlüsse. Man sollte ihn nach Erhalt genau prüfen und gut aufbewahren.
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Das VVG regelt die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherten. Für die PKV enthält es wichtige Vorschriften, etwa zum Tarifwechsel, zur Kündigung und zur Anzeigepflicht. Es schützt vor allem die Verbraucher.
Verwaltungskosten
Verwaltungskosten sind Kosten für Personal, Gebäude, IT und Leistungsbearbeitung des Versicherers. Sie sind im Beitrag enthalten. Niedrige Verwaltungskosten gelten als Zeichen eines wirtschaftlich arbeitenden Versicherers.
Vorerkrankungen
Vorerkrankungen sind Krankheiten und Beschwerden, die vor Vertragsabschluss bestanden oder behandelt wurden. Sie müssen im Antrag angegeben werden, soweit danach gefragt wird. Sie können zu Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen.
Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung von Krankheiten, etwa Krebsvorsorge oder Check-ups. Die PKV übernimmt sie meist ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt. Viele Tarife zahlen auch Untersuchungen, die über das GKV-Programm hinausgehen.
Vorversicherungszeit
Die Vorversicherungszeit ist eine Voraussetzung, um sich nach Ende der Pflichtversicherung freiwillig gesetzlich weiterzuversichern. Nötig sind meist 24 Monate in den letzten fünf Jahren oder zwölf Monate unmittelbar zuvor. Wer sie nicht erfüllt, kann nicht freiwillig in der GKV bleiben.
W bis Z
Wahlleistungen
Wahlleistungen sind Zusatzleistungen im Krankenhaus, die über die allgemeine Versorgung hinausgehen. Die bekanntesten sind Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Sie müssen vor der Behandlung schriftlich mit dem Krankenhaus vereinbart werden.
Wahltarif der GKV
Gesetzliche Krankenkassen bieten Wahltarife an, etwa mit Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung oder Kostenerstattung. Sie ähneln einzelnen Elementen der PKV. Wer einen Wahltarif wählt, ist meist für mehrere Jahre an seine Kasse gebunden.
Wartezeiten
Wartezeiten sind Fristen nach Vertragsbeginn, in denen bestimmte Leistungen noch nicht bezahlt werden. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate, für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie meist acht Monate. Bei Unfällen und beim direkten Wechsel aus der GKV entfallen sie häufig.
Wechsel von der GKV in die PKV
Angestellte können wechseln, wenn ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und dies voraussichtlich auch im Folgejahr tut. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können jederzeit wechseln. Vorher sollte der neue PKV-Vertrag fest zugesagt sein, bevor man die Krankenkasse kündigt.
Widerrufsrecht
Nach Abschluss einer Krankenversicherung kann man den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt, wenn man den Versicherungsschein und alle Vertragsunterlagen erhalten hat. Der Widerruf muss in Textform erfolgen, etwa per E-Mail oder Brief.
Wohnsitz im Ausland
Wer ins Ausland zieht, sollte frühzeitig mit seinem Versicherer klären, ob der Schutz weiterläuft. Bei einem Umzug innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums muss der Vertrag grundsätzlich fortgeführt werden. Für andere Länder ist oft eine Auslandskrankenversicherung oder eine Anwartschaft sinnvoll.
Zahnbehandlung
Zur Zahnbehandlung gehören Untersuchungen, Füllungen, Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen. Viele PKV-Tarife erstatten diese Leistungen zu 80 bis 100 Prozent. Die Abrechnung erfolgt nach der GOZ.
Zahnersatz
Zahnersatz ersetzt fehlende oder stark beschädigte Zähne, zum Beispiel durch Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantate. Er ist meist der teuerste Teil der Zahnmedizin. Gute PKV-Tarife erstatten 70 bis 90 Prozent, oft gilt eine Wartezeit von acht Monaten.
Zahnfüllungen
Füllungen verschließen Löcher im Zahn, etwa aus Kunststoff, Keramik oder Gold. Die GKV zahlt meist nur einfache Füllungen, hochwertigere Materialien zahlt man zum Teil selbst. In der PKV werden hochwertige Füllungen je nach Tarif weitgehend erstattet.
Zahnstaffel
Die Zahnstaffel begrenzt die Erstattung für Zahnleistungen in den ersten Vertragsjahren. Ein Beispiel: im ersten Jahr höchstens 1.000 Euro, im zweiten 2.000 Euro und so weiter. Nach einigen Jahren oder bei Unfällen entfällt die Begrenzung meist.
Zahnzusatzversicherung
Eine Zahnzusatzversicherung ergänzt die GKV um bessere Leistungen beim Zahnarzt. Sie zahlt vor allem für Zahnersatz, Implantate, hochwertige Füllungen und Zahnreinigung. Sie gehört zu den beliebtesten privaten Zusatzversicherungen.
Zusatzbeitrag
Den Zusatzbeitrag erhebt jede gesetzliche Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Seine Höhe legt jede Kasse selbst fest, 2026 liegt er im Durchschnitt bei 2,9 Prozent. Er spielt auch für den maximalen Arbeitgeberzuschuss zur PKV eine Rolle.
Zusatzversicherung
Mit einer privaten Zusatzversicherung können gesetzlich Versicherte ihren Schutz gezielt verbessern. Beliebt sind Zahn-, Krankenhaus-, Brillen-, Pflege- und Auslandsreiseversicherungen. Man bleibt dabei Mitglied der GKV.
Zuzahlungen
In der GKV müssen Versicherte bei vielen Leistungen Zuzahlungen leisten, etwa für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. In der PKV gibt es keine Zuzahlungen in diesem Sinne. Stattdessen kann ein vereinbarter Selbstbehalt anfallen.
Zweibettzimmer
Das Zweibettzimmer ist eine Wahlleistung im Krankenhaus und eine günstigere Alternative zum Einbettzimmer. Man teilt sich das Zimmer nur mit einem weiteren Patienten. Viele PKV-Tarife und Krankenhauszusatzversicherungen schließen es ein.
Zweitmeinung
Vor größeren Eingriffen wie Operationen kann man die Einschätzung eines weiteren Arztes einholen. Viele private Versicherer übernehmen die Kosten und vermitteln sogar Spezialisten. Eine Zweitmeinung kann unnötige Eingriffe vermeiden.
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Kritische Fragen zur PKV
Beiträge im Alter, Familie, Rückkehr in die GKV: ehrliche Antworten auf typische Bedenken.
Auswahlkriterien PKV
Worauf es bei einem guten PKV-Tarif wirklich ankommt.
Hinweis: Die Erklärungen in diesem Lexikon dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind immer die Bedingungen Ihres Tarifs. Alle Grenzwerte und Beträge: Stand 2026.

