Eine Praxisausfallversicherung finanziert Ihre Praxiskosten, wenn Sie Ihre Praxis als Arzt oder Zahnarzt wegen Krankheit oder aus anderen Gründen für eine Weile schließen müssen. Eine Weile mögen Kapitalreserven reichen, die weiter laufenden Kosten werden ohne Einkommen aber schnell zu einem ernsten Problem. Fixkosten lassen sich meistens nicht schnell genug senken. Gut eingearbeitetes wertvolles Praxispersonal wollen Sie in diesem Fall auch nicht kündigen, da Sie den Praxisbetrieb ja hoffentlich bald wieder aufnehmen können. Eine Praxisausfallversicherung ist deshalb ein wichtiger Teil der Einkommensabsicherung für niedergelassene Ärzte oder Zahnärzte und sichert den Fortbestand Ihrer Praxis.
Eine Praxisausfallversicherung sichert Ihre Existenz und Ihr Lebenswerk!
P. Mini
Wovor schützt eine Praxisausfallversicherung?
Eine Praxisausfallversicherung ist letztlich eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie sichert die Praxis gegen Praxisunterbrechnungen aus folgenden Ursachen ab:
Eine Praxisausfallversicherung ist nicht zu verwechseln mit einer Praxisinhaltsversicherung. Letztere versichert das Mobiliar, deckt aber nicht die laufenden Kosten. Beispiel: Ein Brand zerstört Ihre Praxis. Hier übernimmt die Praxisausfallversicherung die laufenden Kosten, wie z.B. die Personalkosten, die Praxisinhaltsversicherung erstattet Ihnen die Kosten für zerstörte elektronische Geräte, Büromobiliar, Dokumentenwiederherstellung usw.
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 4.680 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenWer braucht eine Praxisausfallversicherung?
Diese Frage lässt sich ähnlich beantworten wie die Frage „Braucht man eine Berufsunfähigkeitsversicherung?„. Eine Praxisausfallversicherung ist wichtiger Bestandteil der Einkommensabsicherung. Damit ist sie für jeden niedergelassenen Arzt oder Zahnarzt, auch in Praxisgemeinschaft, sinnvoll.
Keine Praxisausfallversicherung brauchen Sie, wenn Sie sich ganz sicher sind, dass Sie Ihre Praxis immer weiter betreiben können und Sie nie länger krank werden. Wenn Sie über ein hohes Vermögen verfügen und bereit sind, dieses im Fall der Schließung Ihrer Praxis einzusetzen, können Sie auch darüber nachdenken, auf eine Praxisausfallversicherung zu verzichten.
Eine Praxisausfallversicherung sollte nie alleine, sondern immer im Kontext weiterer Absicherung wie Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung betrachtet und mit diesen abgestimmt werden!
Analyse des Absicherungsbedarfs
Die richtige Höhe der Absicherung lässt sich nicht pauschalisieren. Ihr persönlicher Absicherungsbedarf hängt u.a. davon ab:
Vergleich Leistungsunterschiede Praxisausfallversicherung
Ein gutes Bedingungswerk ist das A&O einer Praxisausfallversicherung. Es gibt inzwischen eine Reihe von Anbietern, die dieses Geschäftsfeld für sich entdeckt haben. Nur wenige bieten leistungsstarke Bedingungswerke! Selbst Versicherer, die sich namentlich als auf Ärzte und Zahnärzte spezialisiert darstellen, haben ihre Bedingungen nicht optimal auf Ärzte und Zahnärzte abgestimmt. Achten Sie bei der Auswahl der passenden Praxisausfallversicherung auf folgende Leistungskriterien:
Unser Service zur Praxisausfallversicherung
Unser Service für Sie umfasst:
Mit unserer Hilfe sind Sie dann im – hoffentlich nicht eintretenden – Schadensfall bestmöglich abgesichert.
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, lediglich die Kosten eines Praxisvertreters abzusichern. Aus vielen Gesprächen mit unseren Ärzten und Zahnärzten wissen wir jedoch, dass dies nicht immer möglich ist und sich auch schwierig gestaltet. Die Meisten von Ihnen rechnen daher beim Ausfall in der Regel mit einer Schließung der Praxis.
Steuerliche Besonderheiten der Praxisaufallversicherung
Bereits in 2009 hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH Urteil v. 19.05.2009 – VIII R 6/07 BStBl 2010 II S. 168), dass die Praxisausfallversicherung i.d.R. dem privaten Lebensführungsbereich zuzuordnen ist und damit nicht steuerlich absetzbar ist. Vorteil: Die Entschädigungssumme brauchen Sie im Leistungsfall dann ebenfalls nicht zu versteuern. Einige Versicherer weisen in ihrer Prämie zwar den Beitragsanteil aus, der aus deren Sicht den Betriebsausgaben zugeordnet werden kann. Dafür lohnt es sich jedoch nicht, schwächere Leistungen in Kauf zu nehmen.
Reicht mein Krankentagegeld nicht aus?
Nein, Ihr Krankentagegeld reicht in der Regel nicht aus, um Ihr Einkommen und zusätzlich Ihre Praxiskosten abzusichern. Die meisten Anbieter für Krankentagegelder sichern je nach Karenzzeit maximal 750 EUR/Tag ab. Das Krankentagegeld ersetzt in erster Linie Ihres Einkommens und wird maximal in der Höhe ausbezahlt, in der Sie nachweislich persönliches Einkommnen aus Ihrem Betrieb erhalten. Ärzte und Zahnärzte genießen bei guten Versicherern einen Vorzug: Berechnungsgrundlage für das KTG sind die Betriebseinnahmen und nicht der Jahresüberschuss!
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Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenWeitere wichtige Absicherungen
Die Praxisausfallversicherung ist ein elementarer Bestandteil der Gesamtabsicherung des Einkommens von Ärzten, Zahnärzten und allen weiteren Kammerberufen wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Ingenieuren, Architekten und allen weiteren Freiberuflern. Zu einem sinnvollen Gesamtkonzept gehören außerdem: