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Gute Nachrichten: der BGH Widerrufs-Joker (nicht nur) für Heidelberger Leben Verträge! Wie können von einem BGH Urteil Heidelberger Leben Kunden (früher: MLP Lebensversicherung) und Kunden anderer Versicherungsgesellschaften profitieren, die mit ihren Verträgen über viele Jahre deutliche Verluste erlitten haben?

Zum Hintergrund des „Heidelberger-Leben-Syndroms“ (manche sprechen auch von einem “MLP-Syndrom“ – die HL hieß früher MLP Lebensversicherung und die Verträge wurden häufig von MLP vermittelt) siehe unsere Beiträge Heidelberger Leben, Beratung Heidelberger Leben, Kosten Heidelberger Leben und Falschberatung von Ärzten sowie den Bericht im Tagesbriefing Versicherungswirtschaft (26.8.13) und als Beispiel für viele ähnliche Presseberichte einen Artikel aus FAZ Online vom 4.1.2012 “Dann hat mir MLP so was vorgerechnet – Eine gut verdienende Akademikerin kommt auf keinen grünen Zweig”.

Wenn Sie sich nicht selbst durch die nachfolgend beschriebenen Details durchkämpfen wollen, nutzen Sie unsere Beratung zum Thema Heidelberger Leben, damit Sie einschätzen können, ob Ihr Geld dort gut investiert ist.

Update 7/2017: Als Reaktion auf die BGH Urteile aus Juli 2015 stimmt die Heidelberger Leben inzwischen Widerrufserklärungen zu, die sich auf die fehlende Textform stützen – entsprechende Schreiben liegen uns vor.

Nutzen Sie Ihre Chance zum Ausstieg aus Verlustverträgen! Ein Widerruf ist grundsätzlich auch noch möglich, wenn Sie Ihren Vertrag bereits gekündigt haben (Achtung: ggf. „Verwirkung“). Ggf. ist noch der vorherige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Buchen Sie unsere Beratung zum Thema Heidelberger Leben!

Weitere Updates zum Thema „Rettet BGH Urteil Heidelberger Leben Kunden vor Verlusten?“ aus nachfolgenden obergerichtliche Entscheidungen finden Sie zur besseren Übersichtlichkeit am Ende dieser Seite.

Konsequenzen aus BGH Urteilen für Heidelberger Leben Kunden?

Auch wenn sich die bisherigen BGH Urteile zum Widerruf von Lebensversicherungen nicht direkt auf Heidelberger Leben Kunden beziehen, definieren sie Maßstäbe, die letztlich auch für Kunden anderer Versicherungsgesellschaften zum Tragen kommen.

BGH Urteil vom 7.5.2014 – IV ZR 76/11

Hier verlinkt einige Fundstellen zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für Heidelberger Leben Kunden und andere:

Wie urteilt der BGH zum Widerruf von Lebensversicherungen?

Das alte Policenmodell (1994 – Ende 2007)

Bei zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenene Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen (einschließlich Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) haben Kunden die vollständigen Vertragsunterlagen mit Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen § 10a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) i.d.R. erst zusammen mit dem Versicherungsschein / der Versicherungspolice erhalten („Policenmodell„). Der Versicherungsvertrag inkl. AVB galt als wirksam abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprach.

Das neue Antragsmodell / Invitatiomodell (seit 2008)

Erst mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes zum 1.1.2008 wurde dieses Vorgehen unzulässig. Seither gilt gem. § 7 Abs. 1 VVG n.F.: „Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilen. Die Mitteilungen sind in einer dem eingesetzten Kommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu übermitteln.“. Dies ist per sog. „Antragsmodell“ oder „Invitatiomodell“ möglich.

Widerrufsmöglichkeit bei Altverträgen (Abschluss 1994 – Ende 2007)

Hat der Versicherungsnehmer beim Policenmodell Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformation nicht bei Antragstellung erhalten, so galt der Vertrag gem. § 5a, Abs. 1, S. 1, S. 2 VVG a.F. trotzdem als abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Überlassung der Unterlagen in Textform widersprach.

Diese Frist begann jedoch gem. gem. § 5a, Abs. 2 VVG a.F. erst zu laufen, wenn dem Versicherungsnehmer alle Unterlagen vollständig vorlagen und er bei deren Aushändigung „schriftlich, in drucktechnisch deutlicher Form über das Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die Dauer belehrt worden ist„.

EuGH und BGH: Jahresfrist für Widerruf bei LV unwirksam!

Selbst wenn der Antragsteller keine Unterlagen erhalten hatte, sollte das Widerspruchsrecht nach früheren Vorstellungen des deutschen Gesetzgebers gem. § 5a, Abs. 2 S. 4 VVG a.F. auf alle Fälle ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlöschen.

Diese Jahresfrist hat der EuGH mit Urteil vom 19.12.2013 (Az.: C-209/12) für europarechtswidrig erklärt. Evtl. wird der EuGH in weiteren Entscheidungen noch das gesamte Policenmodell in Frage stellen, da der Kunde vor Abschluss des Vertrages nicht ausreichend informiert wurde!

Die Entscheidung des EuGH bestätigte der BGH in seiner aktuellen Entscheidung und erklärte, dass unabhängig von der Jahresfrist für „Lebens- und Rentenversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung grundsätzlich ein Widerspruchsrecht fortbesteht, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Recht zum Widerspruch belehrt worden ist und/oder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen nicht erhalten hat.“

Folge BGH Urteil: Rückzahlungsanspruch!

Mit der richtigen Argumentation (s.u.) ist damit der Widerruf einer schlecht performenden Lebensversicherung oder Rentenversicherungen (einschließlich Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) auch noch lange Jahre nach Abschluss der Versicherung möglich!

Die Folge eines wirksamen Widerrufs ist lt. BGH ein Anspruch des Versicherungsnehmers auf Rückzahlung der gezahlten Prämien aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 ABs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB.

Dabei kann lt. BGH das Versicherungsunternehmen jedoch möglicherweise die Kosten für den während der Prämienzahlung genossenen Versicherungsschutz (z.B. Todesfall, Berufsunfähigkeit) abziehen. Diese und andere Fragen wie die genaue Höhe der Rückzahlung ist noch vom OLG Stuttgart als Berufungsgericht zu klären, an das der BGH insoweit zurückverwiesen hat.

Der BGH stellt auch fest, dass die Kündigung einer Lebensversicherung dem anschließenden Widerruf nicht entgegensteht.

Verzinsung des Rückzahlungsanspruchs?

Ein Rückzahlungsanspruch aus § 812 BGB ist zunächst nicht zu verzinsen! Erst wenn das Versicherungsunternehmen der Mahnung zur Zahlung nicht nachkommt und in Verzug ist, können ab dann nach § 288 BGB aktuell 4,37% Verzugszinsen oder im anschließenden Prozess gem. § 291 BGB Prozesszinsen in gleicher Höhe verlangt werden.

Das BGH Urteil hat sich bislang leider nicht weiter zu dem vom klagenden Kunden geltend gemachten Schadensersatz wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung geäußert. Würde dieser greifen, dann hätte der Kunde nicht nur nach § 249 BGB einen Schadensersatzanspruch auf Herausgabe des Geldes, sondern gem. § 252 BGB auch Anspruch auf seinen „entgangenen Gewinn„. Dazu gehören grundsätzlich auch entgangene Anlagezinsen. Der Kunde muss jedoch beweisen, dass und in welcher Höhe ihm ein Zinsgewinn entgangen ist. Nach einem BGH Urteil vom 24.4.2012 (XI ZR 360/11) kann dabei nicht automatisch von einer mindestens 4%-igen Verzinsung ausgegangen werden.

Sind Ansprüche schon verjährt?

Aus Sicht des Bund der Versicherten besteht das Risiko, dass Rückzahlungsansprüche trotz des BGH Urteils schon verjährt sind. Diese Einschätzung teile ich mit anderen Fachleuten nicht, da der Rückzahlungsanspruch erst mit Ausübung des Widerrufs entsteht. Siehe dazu auch meinen Beitrag zum vergleichbaren Fall „Widerrufs-Joker bei Baufinanzierung„. Andererseits sollte jetzt aber auch nicht unnötig lange gewartet werden.

BGH Urteile vom 29. Juli 2015

Die BGH Urteile vom 29. Juli 2015 IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 stellen ergänzend fest, dass folgende Hinweise in der Belehrung zum Widerspruchsrecht notwendig sind – ihr Fehlen berechtigt zum Widerruf des Vertrages:

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Betrifft BGH Urteil Heidelberger Leben Kunden Verträge?

Die o.g. Entscheidungen wirken zunächst nur zwischen den Parteien, also dem betroffenen Kunden und der jeweiligen Lebensversicherung. Andere Versicherungsnehmer, z.B. Heidelberger Leben Kunden, können davon zunächst nicht direkt profitieren. Sofern die Umstände des Sachverhalts ähnlich gelagert sind, ist jedoch davon auszugehen, dass der BGH gegen andere Versicherer wie die Heidelberger Lebensversicherung AG ähnlich entscheiden wird.

Bei machen weniger „dramatischen“ Entscheidungen halten sich Versicherungsgesellschaften manchmal schon „freiwillig“ an solche Urteile, ohne selbst verurteilt worden zu sein – so z.B. beim untersagten Abzug von Stornokosten bei Beitragsfreistellung oder Kündigung von Lebensversicherungsverträgen.

Bei dem aktuellen BGH Urteil zum Widerrufsrecht ist eine freiwillige Umsetzung m.E. nicht zu erwarten. Zu dramatisch wären die finanziellen Auswirkungen, gerade bei Verträgen der Heidelberger Leben, die nach meiner Erfahrung häufig mit Verlusten oder schwacher Performance zu kämpfen haben. Daher wird das BGH Urteil Heidelberger Leben Kunden voraussichtlich nur nutzen, wenn sie ihre Ansprüche mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts durchsetzen.

Reaktionen der Heidelberger Leben auf BGH Urteil Heidelberger Leben

Inzwischen liegen einige Reaktionen der Heidelberger Leben vor. Wie nicht anders zu erwarten werden Widerrufsschreiben pauschal abgelehnt. Somit ist der nächste Schritt – Klage gegen die Heidelberger Leben – vorgezeichnet, damit das BGH Urteil Heidelberger Leben Kunden ebenfalls zugute kommt.

Hier der Wortlaut verschiedener (Textbaustein-)Varianten, mit denen die Heidelberger Leben versucht, sich aus der Affäre zu ziehen:

Ablehnung wegen Beantragung weiterer Policen (08/2017)

„ … noch weitere Policen – insgesamt fünf Verträge im Zeitraum von 5 Jahren – bei uns beantragt. Ein Versicherungsnehmer, der sich von einem bereits bestehenden Lebensversicherungsvertrag eigentlich lösen will, wird in der Regel nicht zusätzliche Lebensversicherungen beim selben Versicherer abschließen (OLG Karlsruhe, 06.12.2016, zitiert nach Juris).“

Anmerkung: aus unserer Sicht wäre eine solche Argumentation die absolute Perversion von Verbraucherschutz! Sollen Betroffene, denen von MLP eine Police der Heidelberger Leben nach der anderen verkauft wurde, doppelt bestraft werden?

Ablehnung wegen Verstoß gegen Treu und Glauben (01/2017)

„Bei dem Versicherungsvertrag handelt es sich um einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge […]. Jedenfalls stellt die Herangehensweise ein treuwidriges Verhalten dar, der hier die Vorteile der Entgeltumwandlung nutzt und andererseits nach Übertragung des Vertrags auf die versicherte Person als Versicherungsnehmer die Rückabwicklung durch Widerspruch nach Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswerts herbeiführt. Wir verweisen auf die Rechtsprechung des OLG München, Urteil vom 21.04.2015, Az.: 25 U 3877/11, zitiert nach Juris, welche im Rahmen eines Vertragsablaufs und anschließendem Widerspruch diesen für treuwidrig erachtet.“

Anmerkung: Aus unserer Sicht ein schlechter Vorwand, um sich nicht weiter mit der Klage auseinandersetzen zu müssen! Was hat der Durchführungsweg der Altersvorsorge mit der Richtigkeit der Widerrufsbelehrung zu tun? Dann dürften auch vor dem 1.1.2005 abgeschlossene Lebensversicherungen mit steuerfreier Auszahlung nicht widerrufen werden, da der Versicherungsnehmer auch hier Vorteile genutzt hätte. Außerdem sind „Vorteile der Entgeltumwandlung“ nach erfolgreicher Rückabwicklung des Vertrages zurückzuzahlen. Eine „Treuwidrigkeit“ würde durch die Rückabwicklung der Steuer- und Sozialversicherungsanteile geheilt.

Ablehnung wegen Abtretung des Vertrages an ein Kreditinstitut (11/2016)

„Selbst wenn man von einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung ausgehen würde, so käme die Rückzahlung der Prämien und Nutzungen schon deswegen nicht in Betracht, weil Sie das Recht, Ihrer Vertragserklärung zu widersprechen, verwirkt haben. Sie haben während der Vertragslaufzeit den Versicherungsvertrag als Sicherungsmittel an die … abgetreten.

Die Abtretung umfasst auch etwaige Rechte und Ansprüche im Fall der Verwertung vor Fälligkeit. Der Bank standen somit sämtliche Rechte zu und auch eine Kündigung wie auch ein Widerspruch durch Sie als Versicherungsnehmer konnte allenfalls noch mit entsprechender Freigabeerklärung der Bank ausgeübt werden. Sie haben somit den Vertrag über einen längeren Zeitraum als Sicherungsmittel genutzt und lediglich einvernehmlich mit der Zessionarin konnte eine Freigabe des Vertrags erfolgen. Dieses Verhalten stellt ein treuwidriges Verhalten dar, so dass es auf eine etwaige Europarechtswidrigkeit des Policenmodells sowie der Ordnungsgemäßheit der Belehrung nicht ankommt. Wir verweisen auf die Entscheidung des OLG Dresden vom 26.08.2015, Az.: 7 U 146/15 VersR 2015, 1498.“

Anmerkung: Angenommen, Sie hätten Ihr VW-Dieselfahrzeug im Jahr 2014 verpfändet. 2017 erfahren Sie vom VW-Abgas-Skandal, lösen den Wagen aus und verklagen VW, weil Ihnen das Auto mit einer Betrugs-Software verkauft wurde. Was hat eine zwischenzeitliche Verpfändung mit der Entscheidung des Gerichts zu tun? Wir meinen: Nichts!

Ablehnung wegen Änderung der Beitragszahlung während der Laufzeit (09/2016)

„Selbst wenn man von einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung ausgehen würde, so käme die Rückzahlung der Prämien und Nutzungen schon deswegen nicht in Betracht, weil Sie das Recht, lhrer Vertragserklärung zu widersprechen, verwirkt haben. Sie haben während der Vertragslaufzeit die Prämienzahlung sowohl herabgesetzt als auch erhöht. Des Weiteren haben Sie in der fondsgebundenen Kapitalanlage des Vertrags willentlich Änderungen, wie zum Beispiel einen Portfoliowechsel, veranlasst. Sie haben also verschiedene vertragliche Optionen gewählt und eben gerade vor diesem Hintergrund gezeigt, dass Sie am Zustandekommen des Vertrages festhalten wollten. Ein hiernach erklärter Widerspruch ist lhnen nach Treu und Glauben verwehrt und rechtsmissbräuchlich. […]“

Anmerkung: Einige von der Heidelberger Leben aufgegriffene OLG-Urteile argumentieren hier mit einer Bestätigung des Vertrages durch „konkludentes Handeln“. Aus unserer Sicht fehlt es hier schon am Tatbestandsmerkmal des „redlichen Empfängers“, da der HL die Rechtswidrigkeit ihres Handelns schon lange bewusst sein dürfte. Außerdem konnte ein Versicherungsnehmer, der bei früheren Vertragsänderungen sein Widerrufsrecht noch gar nicht kannte, darauf aucn nicht konkludent verzichten.

Ablehnung wegen Konformität mit Europarecht (09/2014)

„Den von Ihnen für Ihren Mandanten eingelegten Widerspruch weisen wir zurück. Dass (Anm.: Rechtschreibung!?) mit § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. festgelegte „Policenmodell“ entspricht den für die Lebensversicherung maßgeblichen europarechtlichen Vorgaben. Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung vom 16. Juli 2014 – IV ZR 73/13 herausgestellt, dass nach seiner Überzeugung das Policenmodell europarechtskonform ist. Insofern kann Ihr Vortrag zur Europarechtswidrigkeit des § 5 a VVG dahinstehen. An dieser rechtlichen Einschatzung ändert auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Mai 2014 (Az IV ZR 76/11) zur Europarechtswidrigkeit der Jahresfrist nach§ 5 a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. nichts, da sich diese Rechtsprechung auf eine andere Konstellation bezieht. Ihr Mandant wurde im Zusammenhang mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags in einer den gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügenden Form über das gemäß § 5 a VVG a. F. zustehende \Niderspruchsrecht belehrt und die entsprechenden Unterlagen wurden übergeben. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass zu diesem Rechtsthema unsererseits kein weiterer Schriftverkehr Stellungnahme (Anm.: liest dort jemand solche Schreiben vor Versand eigentlich Korrektur?) erfolgen wird.

Anmerkung: Seit Mitte 2015 verwendet die Heidelberger Leben diesen Textbaustein nicht mehr. Nach zahlreichen neuen BGH-Urteilen hat scheinbar auch die HL verstanden, dass diese Argumentation haltlos ist.

Wie können vom BGH Urteil Heidelberger Leben Kunden profitieren?

Die von mir bislang geprüften Verträge der Heidelberger Leben waren überdurchschnittlich häufig „unter Wasser“, d.h. selbst nach langer Vertragsdauer, wenn die anfänglichen Abschlusskosten schon abbezahlt sind, ist deutlich weniger Kapital angespart, als eingezahlt wurde. Der Verlust betrug bei meinen Beratungskunden nicht selten mehrere tausend bis zu mehreren zehntausend Euro! Ein wesentlicher Grund dafür sind die hohen Kosten der Heidelberger Leben.

Mit einer Rückzahlung (nur) des eingezahlten Kapitals hätte mancher dieser Kunden schon viel gewonnen – und könnte so wie oben beschrieben von dem „BGH Widerrufs-Joker“ profitieren.

Argumentation zum Widerruf von Altverträgen

Um alte Verträge der Heidelberger Leben bzw. anderer Gesellschaften auch jetzt noch zu widerrufen, könnte ein Kunde auf Grundlage der o.g. BGH Entscheidung wie folgt argumentieren:

  1. ich habe die vorgeschriebenen Unterlagen nicht bei Antragstellung erhalten
  2. ich habe die vorgeschriebenen Unterlagen auch danach nicht bzw. nicht vollständig erhalten
  3. und insbesondere: ich bin bei der Aushändigung nicht korrekt über mein Widerspruchsrecht belehrt worden (hier reichen minimale Fehler in der Formulierung – z.B. der Hinweis auf „Schriftform“ statt „Textform“ – oder ein nicht ausreichend deutlicher Hinweis aus)

und dann den Widerruf erklären! Zu den daraus folgenden Rückzahlungsansprüchen siehe oben.

Bezüglich der von der Heidelberger Leben in den unterschiedlichen Tarifgenerationen verwendeten Widerrufsbelehrungen liegt mir inzwischen eine kleine „Kollektion“ vor. Das erste Fazit nach Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt: fast jede Widerrufsbelehrung alter Heidelberger Leben Verträge ist fehlerhaft!

Nutzen Sie dieses gesammelte Know-How und nehmen Sie mit mir Kontakt auf um durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen, wie Ihre Chancen zur Nutzung des „BGH Widerrufs-Jokers“ (nicht nur) für Heidelberger Leben Verträge stehen.

WICHTIG: wenn von dem Widerruf auch „Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung„, also Risikoabsicherungen gegen Tod oder Berufsunfähigkeit betroffen sind, dann sollten Sie um unnötige Risiken zu vermeiden zunächst eine neue Versicherung dieser Art beantragen (mit Hinweis auf den anschließenden Widerruf der alten Versicherung, da sonst ggf. Ablehnung wg. Überversorgung) und erst nach erfolgter Policierung die „alte“ Lebensversicherung bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kündigen (siehe Musterschreiben BU Kündigung)! Auch hier gilt: nutzen Sie meine Individuelle Beratung Heidelberger Leben!

Wie gehe ich als Heidelberger Leben Kunde nun konkret vor?

Wir empfehlen (angelehnt an einen Artikel vom 07.08.2018 im Handelsblatt) folgendes Vorgehen im Fall des Widerspruchs:

  1. Risikoabsicherung prüfen: Werden die Risikoleistungen des Vertrags (zum Beispiel Berufsunfähigkeit oder Tod) noch benötigt?
  1. Alle Vertragsunterlagen zusammenstellen, inklusive Antrag und ursprünglicher Versicherungsschein. Erfragen Sie die Höhe der eingezahlten Beiträge beim Versicherer.
  2. Unabhängigen Rat einholen: Nutzen Sie mit den zusammengestellten Informationen zunächst unsere Beratung. Wir klären mit Ihnen den ökonomischen Nutzen Ihrer bestehenden Verträge, insbesondere die Frage, ob bei einer Rückabwicklung für Sie ggf. mehr herauskommt, als bei einer Kündigung.
  3. Spezialisierten Anwalt einschalten: Je nach Situation sollte dieser im nächsten Schritt für Sie die rechtlichen Erfolgsaussichten prüfen.
  4. Widerspruch: Erklären Sie zur Rückabwicklung des Vertrags gegenüber dem Versicherer den Widerspruch und versuchen Sie zunächst, eine außergerichtliche Einigung zum Beispiel auch mit Hilfe des Versicherungsombudsmanns zu erzielen.
  5. Klage einreichen: Wenn sich keine einvernehmliche Lösung erzielen lässt, reichen Sie mit anwaltlicher Unterstützung Klage ein. Der Anwalt prüft auch, ob die bisherigen Berechnungen ausreichen, oder noch eine ausführlichere versicherungsmathematische Berechnung benötigt wird.
  6. Prozess: Wenn das Gericht die vorliegende Berechnung nicht bestätigt, müssen gegebenenfalls die Berechnungsparameter nach der Vorgabe des Gerichts angepasst oder es muss ein umfangreiches versicherungsmathematisches Gutachten vorgelegt werden.

Wir haben uns bemüht, die Situation aus dem aktuellen BGH Urteil für Heidelberger Leben Kunden und Kunden anderer Versicherungsgesellschaften für Besucher unserer Seite hier möglichst umfassend zu beschreiben. Lassen Sie sich bitte dennoch nicht verführen, jetzt auf eigene Faust vorzugehen – Fehler können Sie dabei teuer zu stehen kommen! Holen Sie sich Unterstützung, und war

  1. von einem unabhängigen Finanzberater, der die finanziellen Aspekte im Auge hat und
  2. von einem auf solche Fälle spezialisierten erfahrenen Anwalt – dessen Kosten machen sich schnell bezahlt!

Wo finde ich einen guten Anwalt?

Bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt sollten Sie auf folgende Kriterien achten:

Rechtsschutz bei Widerruf Heidelberger Leben Vertrag

Noch ein Praxis-Tipp: Wenn Sie rechtzeitig eine neue Rechtsschutzversicherung abschließen sind die Chancen hoch, dass diese die Kosten für Anwalt und evtl. spätere Gerichtsverfahren übernimmt! Denn der „Schaden“ ist nicht der Abschluss des Vertrages vor vielen Jahren (Problem: „Vorvertraglichkeit“), sondern die aktuelle Weigerung der Versicherungsgesellschaft, Ihren Widerruf zu akzeptieren. Siehe dazu z.B. das hier verlinkte BGH Urteil vom 24. April 2013, Az. IV ZR 23/12. Kosten, die vor dieser Weigerung entstehen, z.B. für das erste Anwaltsschreiben mit einer Zahlungsaufforderung, sind meist „vorvertraglich“ zuzuordnen und von einer nachträglich abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt.

Achtung: Bei Rechtsschutzversicherungen gibt es meistens sog. „Wartezeiten“ von 3 Monaten ab Vertragsschluss für private Rechtsstreitigkeiten. Diese Wartezeit muss vor der Weigerung der Heidelberger Leben, Ihren Widerruf zu akzeptieren, abgelaufen sein! Sicherer ist es daher, eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit abzuschließen.

Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung müssen Sie damit rechnen, dass diese den Vertrag aufgrund des „Schadens“ (Deckung für einen Prozess gegen die Heidelberger Leben) kündigt. Das kommt z.B. bei der von MLP vermittelten Rechtsschutzversicherung von Janitos / Concordia vor. Sobald Ihnen das avisiert wird, sollten Sie – nach entsprechender Beratung – überlegen, den Vertrag unverzüglich selbst zu kündigen (siehe dazu Kündigung Versicherung), da viele Rechtsschutzversicherer Anträge ablehnen, wenn der Kunde von seiner vorherigen Versicherung „rausgeworfen“ wurde. Parallel sollten Sie umgehend eine neue Rechtsschutzversicherung beantragen, die nicht nach „Vorschäden“ fragt.

Wie finde ich einen guten unabhängigen Finanzberater?

Nach einem guten unabhängigen Finanzberater, der sich etwas mit dem Thema Heidelberger Leben auskennt, müssen Sie ja vielleicht nicht mehr so lange suchen :-). Ansonsten lesen Sie dazu unseren Beitrag „Wie finde ich einen guten Finanzberater oder Versicherungsmakler?

Beratung Heidelberger Leben

Unsere Ausführungen auf dieser Seite sowie unter Heidelberger Leben, Beratung Heidelberger Leben, Kosten Heidelberger Leben und Falschberatung von Ärzten helfen Ihnen vielleicht schon etwas, Probleme mit „Altlasten“ der Heidelberger besser einschätzen zu können.

Häufig bleiben aber noch Fragen offen, die besser interaktiv persönlich, telefonisch (0221-688040) oder per Webmeeting geklärt werden können. Nutzen Sie dafür unsere individuelle Beratung Heidelberger Leben bzw. buchen Sie direkt über unseren hier verlinkten Online-Kalender einen für Sie passenden Termin.

Zu den verschiedenen Beratungsmodellen, deren Kosten (häufig ist unsere Beratung kostenlos) und zur Vorbereitung eines Beratungstermins siehe unsere Seite individuelle Beratung HL.

Update BGH Urteil Heidelberger Leben

Hier finden Sie Updates zum Thema „Rettet BGH Urteil Heidelberger Leben Kunden vor Verlusten?“ aus nachfolgenden obergerichtliche Entscheidungen:

Update 07/2015: Das Landgericht hatte die Klage auf Rückabwicklung einer Lebensversicherung abgewiesen. Das Oberlandesgericht Köln gab ihr unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise zugunsten des Klägers statt. Mit der Revision erstrebte die Versicherungsgesellschaft (vergeblich) Klageabweisung. Mit Urteil vom 29.07.2015 (AZ IV ZR 384/14) spricht der BGH den Klägern jeweils einen Bereicherungsanspruch auf Erstattung der von ihnen geleisteten Prämien abzüglich der darauf entfallenden Risikoanteile und des Prämienanteils für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und als gezogene Nutzungen die von der Beklagten erzielten Erträge zu. Es hat die Widerspruchserklärungen der Kläger als fristgerecht angesehen. Die 14-tägige Widerspruchsfrist sei nicht wirksam in Gang gesetzt worden. Die in den Policen-Begleitschreiben enthaltenen Widerspruchsbelehrungen seien zum einen deshalb inhaltlich fehlerhaft, weil der notwendige Hinweis darauf fehle, dass der Widerspruch in Textform zu erheben sei. Dieser Hinweis sei deshalb wichtig, weil von der „Absendung“ des Widerspruchs die Rede sei. Damit werde dem Versicherungsnehmer nicht klar vor Augen geführt, dass nur ein in Textform verfasster Widerspruch wirksam sei. Zum anderen sei in der Belehrung nicht darauf hingewiesen worden, dass die Widerspruchsfrist erst zu laufen beginne, wenn dem Versicherungsnehmer neben dem Versicherungsschein auch die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformation überlassen worden seien.

Update 11/2014: Der BGH hatte das Verfahren IV ZR 76/11 im Mai 2014 (s.u.) an das Oberlandesgericht Stuttgart zur Klärung der Einzelheiten zurückverwiesen. Das OLG Stuttgart wies die Klage des Versicherungsvertreters Walter E. gegen die Allianz Leben nun am 6.11.2014 (Az 7 U 147/10) rechtskräftig ab. In dem entschiedenen Sonderfall könne dieser den 1998 von ihm selbst vermittelten Vertrag nicht widerrufen, da er als hauptberuflicher Versicherungsvertreter über sein Widerspruchsrecht informiert war. Die Berufung auf die mangelhafte Widerrufsbelehrung sei daher rechtsmissbräuchlich, zumal der Versicherungsvertreter dafür auch noch eine Abschlussprovision erhalten hat. Insofern ist diese Entscheidung nach unserer Auffassung kaum relevant für den „normalen“ Versicherungsnehmer. Noch weiter zu klären sind die Ausführungen des OLG Stuttgart zur Höhe einer Rückzahlung bei Widerruf. Die Kosten für „erlangten Versicherungsschutz“ seien dabei abzuziehen, z.B. die (regelmäßig geringen) Kosten für die Todesfallabsicherung bzw. die Kosten einer ggf. mit der Altersvorsorge gekoppelten Berufsunfähigkeitsversicherung. Laut OLG Stuttgart könnten in diesem Fall von einer Rückzahlung auch anteilige „verbrauchte“ Abschlusskosten abgezogen werden, während laufende Verwaltungskosten nicht zu berücksichtigen seien. Das lag vermutlich daran, dass der Versicherungsvertreter von den Abschlusskosten in Form seiner daraus folgenden Provision selbst profitiert hatte.

Update 7/2014: in einem neuen BGH Urteil vom 16.7.2014 (IV ZR 73/13, siehe Pressemitteilung BGH) hat der IV. Zivilsenat entschieden, dass nicht alle Lebensversicherungsverträge, die von 1994 bis Ende 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden, automatisch wg. eines Verstoßes gegen EU Recht unwirksam sind. Sofern der Kunde einer Lebensversicherung (hier: Zurich Deutscher Herold) nachweisbar (d.h. letztlich per Einschreiben /Rückschein) eine korrekte (!) Widerrufsbelehrung erhalten hat und den Vertrag nicht innerhalb der 14-tägigen Frist widerruft, ist der Vertrag wirksam zustande gekommen und kann nicht Jahre später noch widerrufen werden. Daher erhielt der Zurich Kunde nur den Rückkaufswert i.H.v. 12.480 EUR erstattet, nicht seine um 4.640 EUR höheren Beiträge. Für MLP Versicherung / Heidelberger Leben Kunden hat dieses Urteil keine Relevanz, da deren Widerrufsbelehrungen wie unten beschrieben regelmäßig fehlerhaft sind und daher auch nach vielen Jahren noch zum Widerruf berechtigen. Sie können also weiterhin per Widerruf ihre Verluste minimieren!

Update 6/2014 nach erster anwaltlicher Prüfung: fast jede Widerrufsbelehrung von zwischen 1994 und Ende 2007 abgeschlossenen Versicherungsverträgen der Heidelberger Leben / MLP Lebensversicherung fehlerhaft und berechtigt zum Widerruf! Ihre Chance zum Ausstieg aus Verlustverträgen! Ein Widerruf ist auch noch möglich, wenn Sie Ihren Vertrag bereits gekündigt haben. Ohne Anwaltskosten wenn Sie vorher noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Details auf dieser Seite bzw. kontaktieren Sie mich, für eine individuelle Beratung.

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