Beratung Krankenversicherung
Meine Beratungsleistung im Bereich Krankenversicherung umfasst
Beim Wechsel in eine private Krankenvollversicherung:
- Statusfeststellung: (ab wann) können Sie sich privat krankenversichern? Vereinfacht in Kurzform: Angestellte mit Jahresbrutto über 50.850 € (2012), Beamte und Selbstständige. Sind Sie bereits freiwillig GKV versichert können Sie jederzeit mit 2 Monaten Kündigungsfrist in die PKV wechseln. Die sog. „3-Jahresregelung“ wurde abgeschafft!
- Erläuterung der Systemunterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
- Ermittlung Ihrer individuellen Anforderungen an eine private Krankenversicherung mit entsprechenden Erklärungen (“was muss eine gute private Krankenversicherung können”)
- Auswahl eines zu Ihren Anforderungen passenden leistungsstarken Tarifs einer Gesellschaft mit stabilen Kennzahlen. Dazu nutze ich u.a. das aus meiner Sicht derzeit marktbeste unabhängige Vergleichsprogramm “Levelnine PKV“.
- Prüfung der medizinischen Versicherbarkeit (“Risikovorabanfrage” – mit verlinktem Formular)
- fachkundige Begleitung durch den ganzen Entscheidungsprozess
Bei Wunsch nach Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch private Zusatzversicherungen (ambulant, stationär/Krankenhaus, Zahn) zur gesetzlichen Krankenversicherung:
- Ermittlung Ihrer individuellen Anforderungen an eine private Zusatzkrankenversicherung mit entsprechenden Erklärungen (“was muss eine gute private Zusatzkrankenversicherung können”)
- Auswahl eines zu Ihren Anforderungen passenden leistungsstarken Tarifs einer Gesellschaft mit stabilen Kennzahlen. Dazu nutze ich u.a. das aus meiner Sicht derzeit marktbeste unabhängige Vergleichsprogramm “Levelnine PKV”.
- Prüfung der medizinischen Versicherbarkeit (“Risikovoranfrage”)
- fachkundige Begleitung durch den ganzen Entscheidungsprozess

