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Bei einer privaten Krankenversicherung für Piloten und Fluglotsen (Air Traffic Controller) sind andere bzw. zusätzliche Auswahlkriterien als bei normalen Angestellten zu beachten. Dazu kommt, dass nicht alle Anbieter Piloten in die private Krankenversicherung (PKV) aufnehmen – das schränkt die Auswahl zusätzlich ein.

Wichtige PKV-Leistungen für Piloten und Fluglotsen: So sind Sie optimal abgesichert

Piloten, Fluglotsen und vergleichbare Berufe brauchen eine Krankenversicherung, die sowohl berufliche als auch private Risiken abdeckt – von umfassender medizinischer Versorgung über psychologische Betreuung bis hin zu weltweiter Absicherung und Notfallleistungen.

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Private Krankenversicherung für Piloten und Fluglotsen: Ausland

Da Aufenthalte im Ausland – auch wenn sie oft nur von kurzer Dauer sind – regelmäßig vorkommen, sind gute Leistungen bei Behandlungen in anderen Ländern sowie Optionen für einen späteren Ruhestand außerhalb Deutschlands besonders wichtig.

Eine weltweite Absicherung bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt bieten jedoch nur eine Handvoll Versicherer.

Umzug ins Ausland

Können Sie mit Sicherheit sagen, dass ein Umzug ins Ausland für Sie kein Thema ist – weder während des Berufslebens noch im Ruhestand? Vielleicht zieht es Ihre Familie in die Ferne oder Ihre Gesundheit profitiert spürbar von einem milderen Klima?

Was viele nicht bedenken: Manche Krankenversicherungstarife enden, sobald es ins außereuropäische Ausland geht. Andere verlangen teure Zuschläge. Bei „guten“ Anbietern haben Sie einen vertraglich zugesicherten Anspruch darauf, Ihren Tarif 1:1 „mitzunehmen“ – ohne Aufpreis, ohne Diskussion. Sie schicken Ihre Rechnungen einfach aus dem Ausland per App nach Deutschland und bekommen die Kosten wie gewohnt erstattet.

Übernahme der ortsüblichen Kosten gezielter Auslandsbehandlungen

Achten Sie darauf, dass Ihre Krankenversicherung nicht nur nach der deutschen Gebührenordnung (GOÄ) abrechnet, sondern auch die tatsächlich anfallenden, ortsüblichen Behandlungskosten im Ausland übernimmt. Sonst kann es im Ernstfall richtig teuer werden. Eine moderne Krebsbehandlung in den USA kann beispielsweise schnell in den sechsstelligen Bereich gehen. Manche Tarife erstatten in solchen Fällen aber nur das, was die gleiche Behandlung nach deutschem Standard gekostet hätte – und das reicht oft bei Weitem nicht. Auch in Ländern wie der Schweiz oder Norwegen sind medizinische Leistungen deutlich teurer als hierzulande.

Leistungsstark im Bereich Psychotherapie

Ihr Beruf – ob im Cockpit oder im Kontrollraum – ist körperlich und mental anspruchsvoll. Deshalb sollte Ihre PKV eine umfassende Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen – sowohl ambulant als auch stationär – bieten. Gerade bei Burnout oder Depressionen können die Behandlungskosten schnell steigen.

Die Anzahl der Sitzungen sollte nicht begrenzt sein – bei bestimmten Therapieformen sind bis zu drei Termine pro Woche notwendig. Auch stationäre Aufenthalte sollten mitversichert sein, denn hier können pro Tag schnell rund 1.000  EUR anfallen. Ein guter Tarif deckt diese Kosten zuverlässig ab.

Anschlussheilbehandlung, Reha und Kuren

Das Ziel einer Rehabilitationsmaßnahme (Reha) ist die Wiederherstellung oder Stabilisierung der Gesundheit. Besonders wichtig ist dabei, Betroffenen die Rückkehr in den Berufsalltag oder eine bessere Bewältigung des Alltags zu ermöglichen. Auch bei chronischen Erkrankungen kann eine Reha helfen, Beschwerden langfristig zu lindern. Eine spezielle Form der Reha ist die sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB). Sie schließt direkt an einen Krankenhausaufenthalt an – zum Beispiel nach einem Herzinfarkt, einer Krebserkrankung oder einer größeren Operation. Hier steht vor allem die medizinische Heilbehandlung im Vordergrund.

Es gibt aber auch Rehamaßnahmen und Kuren, die ohne vorherige Klinikbehandlung stattfinden. Sie verfolgen eher präventive Ziele: den Erhalt der Gesundheit und die Vermeidung von Rückfällen – etwa bei Erkrankungen des Bewegungsapparates wie Rheuma, bei Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes oder bei chronischen Atemwegserkrankungen wie Asthma. Amtsdeutsch nennt das „Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit“.

Während des Arbeitslebens übernimmt in der Regel die Deutsche Rentenversicherung die Kosten. Im Ruhestand sieht das anders aus – dann muss die private Krankenversicherung einspringen. Die greift jedoch nur, wenn der gewählte Tarif Reha-Maßnahmen ausdrücklich einschließt.

Schutz bei Arbeitsunfähigkeit bzw. Fluguntauglichkeit

Für Piloten und Fluglotsen ist es besonders wichtig, eine private Krankenversicherung zu wählen, die im Falle von Erkrankungen und der daraus resultierenden Fluguntauglichkeit umfassenden Schutz bietet. Eine solide PKV sorgt dafür, dass im Krankheitsfall schnell und unbürokratisch notwendige Behandlungen wie ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte übernommen werden.

Sollte es durch eine Erkrankung zu einer längeren Fluguntauglichkeit kommen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Krankenversicherung für Piloten und Fluglotsen finanzielle Unterstützung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit durch ein spezielles Krankentagegeld bietet, das in dieser schwierigen Zeit entlastet.

Flugtauglichkeitsuntersuchung für Piloten

Piloten müssen in Europa gem. EU-Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, Annex IV – Part-MED basierend auf den Vorgaben der EASA (European Union Aviation Safety Agency) regelmäßig ihre Flugtauglichkeit nachweisen. Dies geschieht durch eine sog. EASA bzw. FAA Medical Class 1 Certification.

Bestenfalls erhält der Pilot dabei eine Tauglichkeitsbescheinigung mit dem Ergebnis „Declared fit“ bzw. „Medically fit“.

Wird Fluguntauglichkeit festgestellt, dürfen Piloten nicht mehr fliegen und verlieren dadurch schlimmstenfalls ihr gesamtes Einkommen.

Flugtauglichkeit von Fluglotsen / ATCOs

Die Anforderungen an Fluglotsen / Air Traffic Controller sind sehr ähnlich wie bei Piloten. Sie benötigen ein sogenanntes EASA Class 3 Medical Certificate for Air Traffic Controllers, das nahezu dieselben Anforderungen hat wie eine EASA Class 1 Certification.

Vorübergehende Fluguntauglichkeit bis 6 Wochen

Vorübergehende Fluguntauglichkeit kann z.B. ausgelöst werden durch die Beeinträchtigung des Druckausgleichs bei Erkältungen oder Ohrenproblemen, durch Augenerkrankungen wie eine Bindehautentzündung, Durchfall, Hauterkrankungen wie Gürtelrose oder die Nebenwirkungen bei Einnahme von Medikamenten.

Im Fall einer vorübergehenden Fluguntauglichkeit – etwa durch eine akute Erkrankung – muss die PKV sicherstellen, dass die medizinische Versorgung auch während dieser Zeit gewährleistet ist. Dies umfasst nicht nur die Behandlung der Erkrankung, sondern auch die Kostenübernahme für erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen.

Bei vorübergehender Fluguntauglichkeit erhält der Pilot bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber.

Besonderheiten für Piloten beim Krankentagegeld

Ein oft unterschätztes Thema ist das Krankentagegeld für Piloten. Das Krankentagegeld ist eine sehr wichtige Zusatzleistung einer privaten Krankenversicherung für Piloten und bietet bei Erkrankung oder Fluguntauglichkeit finanzielle Absicherung.

Das Krankentagegeld kompensiert Einkommensausfall nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung wenn der Pilot aufgrund von Krankheit längere Zeit nicht arbeiten kann.

Die Krankentagegeldversicherung sollte direkt nach sechs Wochen Krankschreibung oder Fluguntauglichkeit einspringen, um Einkommensverluste auszugleichen.

Normale Krankenversicherungen setzen für die Zahlung des Krankentagegeldes Arbeitsunfähigkeit voraus. Spezielle Krankentagegeldtarife für Piloten beinhalten eine Fluguntauglichkeitsklausel, die beispielsweise bei Gesellschaft B wie folgt formuliert ist:

Eine vorübergehende Fluguntauglichkeit wird als völlige Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Tarif- und Versicherungsbedingungen anerkannt.

Eine andere, für Piloten weniger geeignete Gesellschaft A hat das deutlich ungünstiger wie folgt geregelt:

Nach unseren AVB ist die Arbeitsunfähigkeit Voraussetzung für den Krankentagegeldanspruch. Eine Fluguntauglichkeit wird nicht einer Arbeitsunfähigkeit gleichgesetzt. Bei einer Fluguntauglichkeit kann je nach Einzelfall eine Arbeitsunfähigkeit im Sinne der AVB vorliegen. Die Arbeitsunfähigkeit ist durch eine(n) Arzt/Ärztin festzustellen.

Checkliste Krankentagegeld für Piloten

Damit Sie rundum abgesichert sind, achten Sie auf folgende Punkte:

Erweiterter Versicherungsschutz für Piloten, Bordpersonal und Flugsicherungsberufe

Gute Nachrichten für Piloten, Bordpersonal und Flugsicherungsberufe bei einzelnen Anbietern:

Krankenversicherung für Piloten und Fluglotsen: Kosten im Alter

Das reguläre Rentenalter von Berufspiloten mit Airline Transport Pilot License (ATPL) beträgt 65 Jahre. Nach EASA und ICAO-Standards dürfen Linienpiloten ab dem 60. Lebensjahr nur noch fliegen, wenn sie mit einem Co-Piloten unter 60 Jahren im Cockpit sitzen. Piloten der Lufthansa gehen laut Tarifvertrag zwischen Lufthansa und Vereinigung Cockpit sogar schon mit 60 in Ruhestand und erhalten dann teilweise noch eine Übergangsversorgung bis zur gesetzlichen Rente.

Flugbegleiter haben keine gesetzlich festgelegte Altersgrenze. Dennoch beenden viele ihren aktiven Dienst zwischen dem 55. und 62. Lebensjahr – je nach gesundheitlicher Verfassung, Schichtbelastung oder betrieblicher Vereinbarung. In späteren Jahren wechseln einige in Teilzeitmodelle oder übernehmen Tätigkeiten am Boden.

Fluglotsen haben einen besonders verantwortungsvollen Job – und das spiegelt sich auch in den Anforderungen wider. Regelmäßige Tauglichkeitsuntersuchungen sind Pflicht. In Deutschland liegt die Altersgrenze meist bei 55 Jahren. Viele steigen zu diesem Zeitpunkt tatsächlich aus – unterstützt durch spezielle Übergangsmodelle und Versorgungsregelungen.

Ein bezahlbarer Krankenversicherungsschutz im Alter ist deshalb für Piloten, Bordpersonal und Fluglotsen besonders wichtig. Um kein Risiko einzugehen, empfiehlt sich ein großzügig bemessenes Altersbeitragsentlastungssparen, das sogar noch über die Ersparnis gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht.

Fazit Krankenversicherung für Piloten und Fluglotsen

Piloten, Fluglotsen und vergleichbare Berufe brauchen eine Krankenversicherung, die alle spezifischen beruflichen und privaten Bedürfnisse abdeckt. Dazu gehören umfassende medizinische Leistungen, psychologische Betreuung, weltweite Gültigkeit, eine gute Absicherung des Einkommens bei Fluguntauglichkeit und bezahlbare Beiträge im Alter.

  • Piloten, Fluglotsen und Bordpersonal brauchen mehr als eine Standard-Krankenversicherung! Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Absicherung – ob im Cockpit oder im Kontrollraum.

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