Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte: Welche Besonderheiten gelten für die Absicherung der Arbeitskraft gegen Berufsunfähigkeit bei Medizinern?

Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Punkte für Ärzte und Zahnärzte übersichtlich zusammen.
Weitere für Ärzte relevante Informationen finden Sie unter
Medizinstudenten empfehlen wir die Themen auf unseren Seiten
Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte
Jeder Vierte bis Fünfte wird vor dem regulären Rentenbeginn berufsunfähig. Das Risiko, im Laufe des Arbeitslebens wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten zu können, ist auch als Arzt oder Zahnarzt beträchtlich.
Beispiele für Berufsunfähigkeit von Ärzten und Zahnärzten
Ob Arzt oder Ärztin – das Risiko einer Berufsunfähigkeit betrifft beide gleichermaßen. Beispiele aus dem Berufsalltag sind:
- Erblindung durch Laborunfall (einer Kundin passiert)
- Depression durch Examensstress
- Starke Allergie gegen Desinfektionsmittel
- Tremor im Arm
- Verlust der Funktionsfähigkeit von Fingern
- Epilepsie
- Schlaganfall
- Unfälle oder Erkrankungen des Skeletts wie ein schwerer Bandscheibenvorfall
- Herz Kreislauf Erkrankungen
Im Durchschnitt ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt geringer als bei schwer körperlich arbeitenden Menschen wie z.B. einem Dachdecker. Wie auf unserer Seite Berufsunfähigkeitsrisiko beschrieben kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Medizinstudenten und Ärzte entsprechend weniger Beitrag. Damit ist das im Vergleich geringere Risiko einer Berufsunfähigkeit für die berufliche Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt kein Grund, keine BU abzuschließen!
Keine oder zu wenig BU als Arzt oder Zahnarzt ist ein bisschen wie sich als Patient auf eigenes Risiko aus dem Krankenhaus zu entlassen.
Dr. B. Schlemann
Warum möglichst früh Berufsunfähigkeitsversicherung als Arzt / Zahnarzt?
Der beste Zeitpunkt für den Abschluss im Laufe des Berufslebens ist oft der Berufsstart, weil Beiträge und Gesundheitsprüfung hier in der Regel am günstigsten sind.
Es gibt zwei gute Gründe, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst früh, idealerweise noch als Medizinstudent oder Assistenzarzt abzuschließen:
- Gesünder: Je jünger, desto gesünder. Spätere Erkrankungen oder Unfälle machen eine BU teurer, schränken die Leistungen ein („Leistungsausschluss“) oder sogar ganz unmöglich.
- Billiger: Je jünger, desto billiger. Mit jedem Lebensjahr wird die BU etwas teurer. Ärzte und Ärztinnen mit höherem BU-Risiko (z.B. operativ tätig, Zahnarzt) zahlen später auch mehr. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für „riskantere“ Spezialisierungen wie Chirurgen oder Zahnärzte ist deshalb dauerhaft günstiger wenn man sich schon als Medizinstudent oder als noch nicht operierender Assistenzarzt gegen BU versichert.
- Fazit zur Berufsunfähigkeitsabsicherung für Ärzte, Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinen: Je früher, desto gesünder und desto billiger!
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Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk oder private BU?
Worin unterscheidet sich die (theoretische) Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk von einer privaten BU für Ärzte?
Ärzte BU: Absicherung über das Versorgungswerk?
Ärzte und Zahnärzte sind Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken. Diese zahlen im Fall der Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt zwar eine moderate Rente, jedoch erst ab 100 Prozent BU, d.h. die Approbation muss zurückgegeben werden. Lesen Sie dazu unseren ausführlichen Beitrag Berufsunfähigkeit und Versorgungswerk.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte zahlt schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit. Bei Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt können Sie Ihre Approbation behalten und evtl. noch in reduziertem Umfang arbeiten. Damit bleibt die Verbindung zu Ihrer bisherigen ärztlichen Tätigkeit grundsätzlich bestehen. Das Schreiben von Gutachten wäre z.B. eine Möglichkeit, etwas Geld dazu zu verdienen.
Diese Absicherung schützt Ihr Einkommen – und hilft Ihnen, Ihr gewohntes Leben auch im Leistungsfall weiterzuführen.
Unterschiede Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk vs. private BU
Die folgende Übersicht beschreibt wichtige Unterschiede zwischen einer Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk und einer qualitativ hochwertigen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Die jeweiligen Vorteile sind fett markiert:
Die folgende Übersicht beschreibt einige wichtige Unterschiede zwischen einer Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk und einer qualitativ hochwertigen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die jeweiligen Vorteile sind fett markiert:
| Versorgungswerk | private BU | |
| Leistet ab | ❌ 100% (vollständige Berufsunfähigkeit) | ✅ 50% |
| Weitere Berufstätigkeit möglich | ❌ nein (Rückgabe Approbation / Zulassung) | ✅ ja (bis 80% Einkommen) |
| Wartezeit | ❌ bis zu 5 Jahre | ✅ keine |
| Prognosezeitraum | ❌ bis zu 3 Jahre = dauerhafte Berufsunfähigkeit | ✅ 6 Monate |
| Höhe BU Rente | ❌ Ø 2.000 € (einkommensabhängig) | ✅ frei wählbar |
| Höhe BU Rente garantiert | ❌ nein | ✅ ja |
| „abstrakte“ Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten | ❌ ja | ✅ nein |
| Beitrag | ✅ keiner | ❌ je nach Absicherung |
| Gesundheitsprüfung | ✅ nein, jedes Mitglied wird ohne Risikoprüfung versichert | ❌ ja |
| medizinische Mitwirkungspflichten | ❌ „zumutbare“ Heilbehandlung oder Reha | ✅ nur gefahrlose ärztliche Maßnahmen mit sicherer Erfolgsaussicht ohne Schmerzen, keine Operationen |
| Befristung BU | ❌ möglich | ✅ bei „guten“ Tarifen ausgeschlossen |
| Infektionsklausel (siehe Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt) | ❌ nein (keine BU Rente bei Tätigkeitsverbot) | ✅ ja |
| Verbindliche Regelungen | ❌ nein, Satzung kann jederzeit geändert werden | ✅ ja, Vertrag ist für gesamte Laufzeit verbindlich |
| Versteuerung | ❌ jährlich steigend bis auf 100% in 2040 | ✅ nur Ertragsanteil bei privater BU |
Die Unterschiede zwischen der „100%-BU“ vom Versorgungswerk und einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beschreibt sehr ausführlich unsere Seite Berufsunfähigkeit und Versorgungswerk.
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Wie bekomme ich als Arzt / Zahnarzt eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung?
Anders als beim Versorgungswerk müssen sich Ärzte und Zahnärzte bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zwischen diversen, qualitativ sehr unterschiedlichen Optionen entscheiden.
Wenn Sie nicht stunden- und tagelang ohne verlässliches Ergebnis googeln (siehe Google-do-it-yourself-Beratung), oder sich einem häufig verkaufsorientierten Strukturvertrieb anvertrauen ausliefern möchten, dann nutzen Sie unsere unabhängige und kostenlose Beratung!
Nächste Aktion: Bereiten Sie sich wie in der Checkliste auf Vorbereitung Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung beschrieben auf die Beratung vor. Mit Ihrer Gesundheitshistorie können wir Ihre Versicherbarkeit mit unserem Know-How aus mehreren tausend Risikovoranfragen meistens schon gut einschätzen.
Wenn etwas komplexere Vorerkrankungen vorliegen, starten wir grundsätzlich in Form einer anonymen Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern, die daraufhin ihr Votum / Angebot abgeben.
Als Medizinstudierender wird man schon früh von Finanz- und Versicherungsberater*innen belagert (noch bevor die erste Vorlesung begonnen hat). Sowohl die Deutsche Ärzte Finanz als auch die MLP, haben mir versucht in stundenlangen Gesprächen ein Kombiprodukt (private Altersversicherung + Berufsunfähigkeitsversicherung) anzudrehen. Zum Glück habe ich zu beiden den Kontakt abgebrochen. Bei Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG wird einem nur das verkauft, was man auch möchte und braucht. Ehrliche Beratung im Sinne des Kunden. Ich bin sehr zufrieden und kann Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG weiterempfehlen.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte?
Die qualitativen Unterschiede zwischen verschiedenen Berufsunfähigkeitsversicherungen analysieren wir auf unserer Seite Beste Berufsunfähigkeitsversicherung: Renault, VW, Mercedes?. Speziell für die Berufsunfähigkeit als Ärztin oder Zahnärztin siehe: Wie gut ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutsche Ärzteversicherung für Mediziner?.
Wichtige Kriterien einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte
Wichtige Merkmale einer „guten“ Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte / Zahnärzte sind z.B.:
- Verzicht auf abstrakte Verweisung in der Erstprüfung und in der Nachprüfung: Es zählt nur die zuletzt konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit, nicht vergleichbare Beschäftigungen (inzwischen eigentlich eine Selbstverständlichkeit bei allen BUs). Für Ärzte bedeutet das, dass sie z.B. nicht auf das Schreiben von Gutachten verwiesen werden können. Unsere Dr. Schlemann BU Arztklausel stellt dies ausdrücklich klar.
- Verzicht auf abstrakte Verweisung nach Ausscheiden aus dem Beruf (z.B. Elternzeit, Sabbatical, längere Arbeitslosigkeit).
- Eine moderne Infektionsklausel, gerade für Ärzte!
- Verzicht auf die Prüfung einer Umorganisation der Arbeit, nicht nur bei Angestellten, sondern speziell auch bei niedergelassenen Ärzten mit weniger als 5 approbierten (!) Mitarbeitern (siehe Dr. Schlemann BU Arztklausel).
- Moderates Verteuerungsrisiko unterhalb von 30 bis 35%.
- Ärztlicher Prognosezeitraum 6 Monate.
- Weltweiter Versicherungsschutz.
- Rückwirkende Rentenzahlung in den ersten 6 Monaten.
- Pflegebedürftigkeit gilt auch als BU.
- Garantierte Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall versicherbar, idealerweise mit 3% (siehe Inflationsausgleich).
- Nachversicherungsmöglichkeiten ohne Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt, Hauskauf) bzw. bei einer Erhöhung des Einkommens.
- Prozessquote einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte: max. 1-2%.
- Verzicht auf Meldepflicht gesundheitlicher Verbesserungen im Leistungsfall.
- Leistung auch bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen im Straßenverkehr (z.B. Trunkenheitsfahrt, Überfahren einer roten Ampel oder durchgezogenen Linie, Geschwindigkeitsüberschreitung, Nötigung – Lichthupe / Drängeln, rechts Überholen, etc.).
- Beitragsstundung bei vollem BU-Schutz möglich, idealerweise zinslos, insbesondere bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit.
- Ausschluss befristeter Leistungsanerkennung ohne Ausnahmen: Wird die BU-Rente bei einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt (z.B. 2 Jahre bei Bruch der Wirbelsäule) unbefristet anerkannt, dann muss die Gesellschaft Ihnen danach nachweisen, dass Sie wieder gesund sind, um ihre Zahlungen ggf. einstellen zu können. Bei einer befristeten Anerkennung läge die Beweislast für eine fortdauernde Berufsunfähigkeit bei Ihnen, es muss dann meistens ein komplett neuer BU Antrag gestellt werden, damit weitergezahlt wird. Dies kann relevant werden, wenn es zu einem Prozess kommt und der Richter sich aufgrund unterschiedlicher Aussagen von Gutachtern nicht entscheiden kann, wem er recht gibt. Teilweise wird eingewendet, dass dadurch die Schwelle für die Anerkennung einer BU höher werden kann, wenn der Versicherer nicht die Möglichkeit hat, zunächst eine vorläufige bzw. befristete BU Rente zu bewilligen. Besonders vorteilhaft ist der Ausschluss einer Befristung deshalb in Kombination mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel, die eine frühzeitige Zahlung sicherstellt.
- Rechtsanspruch auf Überprüfung der Berufsgruppe nach einem Berufswechsel: Reduziert sich das Risiko der Berufstätigkeit (z.B. keine operative Tätigkeit mehr), dann besteht ein Rechtsanspruch auf eine Senkung des Beitrags.
Wie sollte eine private BU für Ärzte und Zahnärzte konfiguriert sein?
Achten Sie auch als Arzt oder Zahnarzt beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung auf die richtige Konfiguration:
- Ihr Bedarf bei Berufsunfähigkeit zur Lebensstandard-Erhaltung inkl. notwendiger Altersvorsorge entspricht i.d.R. mindestens Ihrem Nettoeinkommen. Jeder Euro, den Sie früh absichern ist günstiger als eine spätere Aufstockung.
- bis Endalter 67 und
- mit Inflationsausgleich im Leistungsfall!
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis 60 ist zunächst deutlich billiger. Auch bei Ärzten, Zahnärzten und anderen Heilberuflern tritt eine Berufsunfähigkeit jedoch meist erst danach ein, siehe z.B. „Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsständisch – und privat?“ in Dt. Ärzteblatt 2011; 108(18). Deshalb ist eine Absicherung bis 67 „Pflicht“ – und auch Voraussetzung für die evtl. steuerliche Absetzbarkeit einer BU, siehe Muss ich für meine Berufsunfähigkeitsrente Steuern zahlen?
Soll ich meine BU als Arzt besser auf zwei Verträge aufteilen oder lieber nur ein Vertrag?
Zu dieser Frage gibt es aus unserer Sicht keine allgemein gültige Antwort. Die Aufteilung hat Vorteile wie unter Vorteile Aufteilung der Berufsunfähigkeitsversicherung auf zwei Gesellschaften beschrieben. Die Nachteile lesen Sie unter Nachteile einer Aufteilung der Berufsunfähigkeitsversicherung auf zwei Gesellschaften. Bei unserer kostenlosen Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden wir mit Ihnen gemeinsam die für Sie passende Lösung.
BU für Ärzte und Zahnärzte: Wann abschließen?
Der Rat aller Experten, siehe auch „Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsständisch – und privat?“ in Dt. Ärzteblatt 2011; 108(18), und Verbraucherschützer ist hier ganz eindeutig:
Je früher, desto besser!
Die Beiträge zu einer früh abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte sind aufgrund des geringeren Eintrittsalters deutlich günstiger. Und bei sich „später“ verschlechternder Gesundheit ist der Abschluss ggf. gar nicht mehr oder nur mit deutlichen Beitragszuschlägen oder sog. Leistungsausschlüssen möglich. Selbst „Kleinigkeiten“ wie ein Hexenschuss oder Asthma bereiten hier regelmäßig Probleme. Siehe dazu unsere Seite BU wann abschließen?
- Schließen Sie Ihre BU-Versicherung rechtzeitig ab, noch bevor Vorerkrankungen oder besondere Berufs- bzw. Freizeitrisiken den Schutz teuer oder unmöglich machen.
- Tipp: Der sicherste Weg ist es, eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Student gleich zu Beginn des Medizinstudiums abzuschließen. Als junger und gesunder Medizinstudent können Sie aus vielen Angeboten den für Sie optimalen Tarif auswählen. Wenn Sie sich später für ein „riskanteres“ Fachgebiet wie die Chirurgie entscheiden, wird die BU bei manchen „guten“ Anbietern deutlich teurer. Ihre BU können Sie später „mitnehmen“, auch wenn Sie im Ausland arbeiten sollten.
Dr. Schlemann Finanzberatung BU-Arztklausel
Von uns betreute Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte profitieren von einem zusätzlichen Highlight: Bei drei renommierten, auf Akademiker und Ärzte spezialisierten BU-Anbietern erhalten unsere Kunden mit einer exklusiven „Dr. Schlemann Arztklausel“ eine verbindliche Zusatzvereinbarung zu ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Diese bietet Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten ein höheres Maß an Sicherheit bei der Vertragsauslegung zu wichtigen Fragen der abstrakten Verweisung und der Pflicht zur Umorganisation als Voraussetzung für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente.

Mit der „Dr. Schlemann Arztklausel“ in der aktuellen Version 2.0 ist Folgendes ausdrücklich klargestellt:
- Bei Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt wird in der BU-Leistungsprüfung die zuletzt ausgeübte ärztliche Tätigkeit geprüft (z.B. operativ tätiger Chirurg) und nicht abstrakt auf andere ärztliche Tätigkeiten (z.B. Erstellung medizinischer Gutachten) verwiesen.
- Bei (selbstständigen) Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten wird auf die Prüfung einer abstrakten Umorganisationsmöglichkeit des Betriebs vollständig verzichtet (unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter in Führung).
- Bei einer Gesellschaft wird zusätzlich bei „Einzelkämpfern“ (ohne Beschäftigung weiterer approbierter Mitarbeiter bzw. Gemeinschaftspraxis ohne weitere Ärzte aus dem gleichen Fachgebiet) auf die Prüfung der konkreten Umorganisation verzichtet (unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter).
Abstrakt meint, dass eine Veränderung (andere Tätigkeit, Umorganisation) theoretisch möglich wäre. Konkret heißt, dass diese Veränderung bereits stattgefunden hat.
Diese Zusatzvereinbarung wird durch Erwähnung im Antrag als besondere Vereinbarung („es gilt die Dr. Schlemann Arztklausel“) unter Beifügung einer Vertragsergänzung zum verbindlichen Vertragsinhalt einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte.
Auch für unsere Bestandskunden mit älteren BU-Verträgen gilt diese Klausel nach ausdrücklicher Zusage der drei Gesellschaften ohne weitere Vereinbarung bei der Leistungsprüfung.
- Lassen Sie Ihren „alten“ BU Vertrag gerne von uns betreuen, um von unserer Dr. Schlemann Arztklausel zu profitieren. Eine kurze Bestandsübertragung reicht aus.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte: Infektionsklausel
Auch heute gibt es noch Krankheitserreger, die nicht geheilt werden können und bei denen es die Möglichkeit einer vorbeugenden Impfung nicht gibt. Besteht ein Risiko, dass der Mediziner durch eine solche Infektion seine Patienten gefährdet, kann das Gesundheitsamt ein behördliches Berufsverbot nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus gesundheitlichen Gründen aussprechen. Dieses kann sich auch nur auf einzelne Tätigkeiten mit konkreter Ansteckungsgefahr beziehen, z.B. die operative Tätigkeit.
Der Arzt oder Zahnarzt kann dann seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen zwar vielleicht noch ganz oder teilweise ausüben (z.B. bei einer noch nicht „ausgebrochenen“ HIV-Infektion), ist aber im eigentlich Sinn (noch) nicht aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50% berufsunfähig.
Der Verdienstausfall aufgrund eines solchen Tätigkeitsverbots wird in den ersten 6 Wochen unter Umständen durch eine Entschädigung nach § 56 IfSG ausgeglichen. Danach wird nur noch eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes gezahlt, die regelmäßig deutlich unter dem regulären Einkommen liegt.
Das Versorgungswerk leistet in diesen Fällen nicht!
Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif eine gute Infektionsklausel beinhaltet
Beinhaltet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte eine sog. Infektionsklausel, dann wird die versicherte Berufsunfähigkeitsrente auch bei einem solchen Tätigkeitsverbot in voller Höhe erbracht.
Qualitative Unterschiede von Infektionsklauseln
Bei der Qualität einer solchen Infektionsklausel gibt es jedoch wichtige Unterschiede zwischen den Bedingungen verschiedener Anbieter und Tarife, z.B.
- Wird auch bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot geleistet?
- Wird die Ansteckungsgefahr auch ohne behördliches Tätigkeitsverbot nach objektiven Kriterien und dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft beurteilt – im Zweifel mittels Gutachten bzw. Hygieneplan eines renommierten Hygienikers.
- Gilt die Infektionsklausel auch für Studenten der Humanmedizin oder Zahnmedizin sowie andere im Gesundheitswesen tätige behandelnde bzw. pflegende Personen wie Pfleger, Krankenschwestern, Altenpfleger etc.?
Diese Unterschiede sind ein weiterer Beleg dafür, dass es bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt in erster Linie auf die Qualität der Bedingungen ankommt, dann erst auf einen möglichst günstigen Beitrag! Siehe dazu auch Wie gut ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutsche Ärzteversicherung für Mediziner?.
Wie relevant sind Infektionsklauseln bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte und Zahnärzte?
Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle angemerkt, dass Tätigkeitsverbote auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes mittlerweile seltener ausgesprochen werden. Unsere Arztkunden berichten, dass selbst an HIV erkrankte Chirurgen inzwischen ohne größere Einschränkungen operativ tätig sind und als Vorsichtsmaßnahme nur zwei Paar Handschuhe tragen. Außerdem gibt es starke Stimmen in der Rechtsliteratur, die davon ausgehen, dass Gesundheitsbeeinträchtigungen, die zwar nicht die Leistungsfähigkeit verringern, aber die Berufsausübung praktisch unmöglich machen, als Krankheit im Sinn einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu werten sind.
Eine „gute“ Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte mit einer umfassenden Infektionsklausel kostet regelmäßig nicht mehr als eine BU ohne Infektionsklausel. Daher sollte die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt vorsorglich besser eine solche Klausel enthalten. Eine Infektionsklausel ist jedoch auch bei Berufsunfähigkeit nicht das einzige oder allerwichtigste Kriterium einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Unser Service für Ärzte und Zahnärzte zur Infektionsklausel
- Sind Sie im Gesundheitswesen tätig und unsicher, ob Ihr aktueller Tarif eine qualitativ „gute“ einklagbare Infektionsklausel beinhaltet? Sprechen Sie uns an, wir überprüfen das gerne für Sie!
Übersicht BU Infektionsklauseln für Ärzte und Zahnärzte
Hier eine Übersicht der Infektionsklauseln verschiedener relevanter Anbieter einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen, Zahnärztinnen und Apotheker/-innen:
| Arzt | Zahnarzt | Tierarzt | Heilneben-berufe * | Psycho-therapeut | Physio-therapeut | Apotheker | alle Berufe | |
| ALTE LEIPZIGER – SecurAL (BV10) | Ja | Ja | Nein | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein |
| AXA – ALVSBV (für BG 1* bis 3-) | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Barmenia – SoloBU | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Basler – BP, BPL, BPS | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Bayern-Versicherung – SBV | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
| Canada Life – Berufsunfähigkeitsschutz | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Continentale – PBU / PBUS | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| DBV – ALVSDV | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Debeka – BV-S -01-17 | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
| Deutsche Ärzteversicherung DLVSBV-03-17 | Ja | Ja | Ja | Nein | Ja | Nein | Ja | Nein |
| Dialog – SBU Professional/Solution | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein |
| Die Bayerische – BU PROTECT Prestige | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Generali – SBU 17 | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Gothaer – BU Premium | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
| HanseMerkur – ProfiCare (SBU 2017) | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
| HDI – EGO Top (BVZ17) | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| INTER – BUZ (B01,02,03N161) | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
| InterRisk – BU XXL, XL, Smart BU | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Münchener Verein – Premium BUZ (59) | Ja | Ja | Ja | Nein | Ja | Nein | Ja | Nein |
| myLife – BU Komfort plus (BVN plus) | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
| Nürnberger – SBU2900P | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Stuttgarter – BUV-PLUS (T91 / T91A) | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Süddeutsche – SBU | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
| SparkassenVersicherung – Top-SBV | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Swiss Life AG – (T123 / T134 / T130) | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| uniVersa – SBU17 (7402) | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Volkswohl-Bund – SBU / BUZ | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Württembergische – BURV, BURVN | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| WWK – BioRisk Komfort NT & SX | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
| Zurich – BU-Vorsorge (SBU) BG1 bis BG3 | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
© Das Scoring, Stand 2/2017
Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt: Meldepflichten gem. Infektionsschutzgesetz
Damit Sie nicht lange suchen müssen, hier eine Aufzählung der meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger gem. Infektionsschutzgesetz.
Meldepflichtige Krankheiten gem. § 6 Infektionsschutzgesetz:
Krankheitserreger die gem. § 7 Infektionsschutzgesetz meldepflichtig sind: A-H
Meldepflichtige Krankheitserreger gem. § 7 Infektionsschutzgesetz: I-Z
FAQs Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte
Warum ist eine BU für Ärzte sinnvoll?
Für Ärzte und Zahnärzte ist die eigene Arbeitskraft das wichtigste Kapital. Ihre gesamte berufliche Laufbahn und Ihr Einkommen hängen von Ihrer Fähigkeit ab, den anspruchsvollen ärztlichen Beruf ausüben zu können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher keine optionale Absicherung, sondern eine existenzielle Notwendigkeit.
Schon der Verlust eines Fingers, eine schwere Allergie gegen Desinfektionsmittel oder eine psychische Erkrankung wie Burnout kann dazu führen, dass Sie Ihre Tätigkeit als Mediziner nicht mehr ausüben können. Die staatlichen Leistungen aus den Ärzteversorgungswerken reichen in der Regel bei Weitem nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, da sie oft erst bei einer 100%igen Berufsunfähigkeit und der Aufgabe der Approbation greifen. Eine private BU schützt Ihr Einkommen und sichert Ihre finanzielle Zukunft, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr praktizieren können.
Auf welche Themen sollten Ärzte bei der Wahl einer BU für Ärzte achten?
Kurze Antwort: Wählen Sie einen Tarif mit klaren Ärzte-Klauseln, ohne abstrakte bzw. konkrete Verweisung und mit belastbaren Nachversicherungsgarantien.
Die Wahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Ärzte von entscheidender Bedeutung, da Standardverträge den spezifischen Anforderungen des Arztberufes oft nicht gerecht werden. Achten Sie daher auf folgende Punkte:
- Nachversicherungsgarantien: Ihre Lebenssituation kann sich ändern (z.B. Gründung einer eigenen Praxis, Gehaltssprünge). Gute Verträge bieten die Möglichkeit, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung an die neue Situation anzupassen.
- Weltweiter Schutz: Gerade für Ärzte, die einen Auslandsaufenthalt planen, ist ein weltweiter Versicherungsschutz unerlässlich.
- Spezialisierte Ärzte-Klauseln: Der Versicherer sollte spezielle Bedingungen für Mediziner anbieten. Dazu gehört insbesondere die Infektionsklausel, die auch dann leistet, wenn Ihnen aufgrund eines Tätigkeitsverbotes durch eine Infektion (z. B. HIV oder Hepatitis) die Ausübung Ihres Berufs untersagt wird, auch wenn Sie körperlich noch gesund sind.
- Verzicht auf abstrakte Verweisung: Der Vertrag muss unbedingt auf eine „abstrakte Verweisung“ verzichten. Das bedeutet, der Versicherer kann Sie nicht auf einen anderen, theoretisch möglichen Beruf verweisen, sondern muss leisten, wenn Sie Ihre konkrete ärztliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Noch besser ist ein zusätzlicher Verzicht auf die konkrete Verweisung.
- Prognosezeitraum: Ein verkürzter Prognosezeitraum von sechs Monaten ist vorteilhaft. Die Leistung wird dann bereits gezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen wird.
Was kostet BU Schutz für Ärzte?
Die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte lassen sich nicht pauschal beziffern, da sie von mehreren individuellen Faktoren abhängen. Die wichtigsten sind:
- Eintrittsalter: Je jünger und gesünder Sie bei Vertragsabschluss sind, desto günstiger sind die Beiträge.
- Gesundheitszustand: Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Eine ehrliche und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen ist daher essenziell.
- Versicherte Rentenhöhe: Die Höhe der monatlichen Rente, die Sie im Leistungsfall erhalten möchten, beeinflusst den Beitrag maßgeblich. Diese sollte so gewählt werden, dass sie Ihre laufenden Kosten deckt.
- Vertragslaufzeit: Je länger der Vertrag läuft (idealerweise bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter), desto höher ist der Beitrag.
- Spezialisierungsgrad: Die genaue Fachrichtung (z.B. Chirurg vs. Radiologe) kann sich ebenfalls auf die Risikoeinstufung und somit auf den Preis auswirken.
Aufgrund dieser Komplexität ist ein individueller Vergleich verschiedener Anbieter unerlässlich. Nur so kann ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre persönliche Situation sichergestellt werden.
Welche BU Rente für Ärzte bietet das beste Preis Leistungs Verhältnis
Die von uns empfohlenen „Mercedes-Anbieter“ (siehe beste Berufsunfähigkeitsversicherung) mit Dr. Schlemann Arztklausel bieten für Ärzte und Zahnärzte i.d.R. das optimale Preis-/Leistungsverhältnis.
Reichen 3.000 Euro BU Rente plus Absicherung über das Versorgungswerk als Arzt aus?
Das Versorgungswerk können Sie wie oben beschrieben getrost vergessen. Zum BU Bedarf als Arzt lässt sich keine pauschale Aussage treffen. Normalerweise ist der BU Bedarf zur Lebensstandard-Erhaltung inkl. notwendiger Altersvorsorge deutlich höher als das Nettoeinkommen. Mehr BU Rente lässt sich nur über Umwege versichern.

