Zusatzversicherung
Mit einer Kranken-Zusatzversicherung kann ein Kassenpatient teilweise ähnliche Leistungen in Anspruch nehmen wie ein privat Krankenversicherter. Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte sollten jedoch zunächst den oft sinnvolleren Wechsel in eine private Kranken-Vollversicherung prüfen.
Zweck einer Zusatzversicherung ist
1. eine bessere medizinische Behandlung in den hier verlinkten Bereichen
2. der Schutz vor finanziellen Risiken
- Lohnersatz / Krankentagegeld
- Pflegekosten; und ggf. noch
3. die Reduzierung von Zuzahlungen für
- Ausland
- Brille
- Heilpraktier
Die einzelnen Bausteine können modular kombiniert werden.
Dabei stellt sich auch die Frage nach der Entscheidung für oder gegen das Kostenerstattungsprinzip nach § 13 SGB V.

