Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt – welche Besonderheiten gelten für die Absicherung der Arbeitskraft gegen Berufsunfähigkeit bei Medizinern? Unsere Arztkunden profitieren von einer exklusiven „Dr. Schlemann BU Arztklausel„, die u.a. ausdrücklich klarstellt, dass die zuletzt ausgeübte ärztliche Tätigkeit versichert ist und nicht auf andere ärztliche Tätigkeiten verwiesen wird.
Jeder Vierte bis Fünfte wird vor dem regulären Rentenbeginn berufsunfähig. Das Risiko, im Laufe des Arbeitslebens wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten zu können, ist auch als Arzt oder Zahnarzt beträchtlich. Im Durchschnitt ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt natürlich geringer, als bei schwer körperlich arbeitenden Menschen wie z.B. einem Dachdecker. Wie auf unserer Seite Berufsunfähigkeitsrisiko beschrieben kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte entsprechend weniger Beitrag. Damit ist das im Vergleich geringere Risiko einer Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt kein Grund, keine BU abzuschließen!
Keine oder zu wenig BU ist wie sich als Patient auf eigenes Risiko aus dem Krankenhaus zu entlassen.
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Im Verhältnis zu anderen Medizinern ist das BU-Risiko bei operativ tätigen Ärzten bzw. am Stuhl arbeitenden Zahnärzten höher. Bei den meisten Gesellschaften können sie sich in deren zweitbester Berufsgruppe immer noch sehr günstig gegen die Berufsunfähigeit als Arzt oder Zahnarzt absichern. Nicht oder nur in geringem Umfang operativ tätige Ärzte stufen viele Gesellschaften in ihre beste Berufsgruppe ein, somit zahlen sie einen noch etwas geringeren Beitrag.
Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk
Ärzte und Zahnärzte sind Pflichtmitglieder in den berufsständischen Versorgungswerken. Diese zahlen im Fall der Berufsunfähigkeit zwar eine moderate Rente, jedoch erst ab 100 Prozent Berufsunfähigkeit, d.h. die Approbation muss zurückgegeben werden (siehe dazu ausführlich unter Berufsunfähigkeit und Versorgungswerk).
Private BU für Ärzte und Zahnärzte
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit, d.h. bei Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt können Sie Ihre Approbation behalten und evtl. noch in gewissem Maß beruflich tätig sein und z.B. durch Schreiben von Gutachten etwas Geld dazu verdienen.
Die Unterschiede zwischen der „100%-BU“ vom Versorgungswerk und einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beschreibt sehr ausführlich unsere Seite Berufsunfähigkeit und Versorgungswerk.
Wie komme ich als Arzt an eine gute BU?
Anders als beim Versorgungswerk müssen sich Ärzte und Zahnärzte bei einer privaten BU zwischen diversen, qualitativ sehr unterschiedlichen Optionen entscheiden. Wenn Sie nicht stunden- und tagelang ohne verlässliches Ergebnis googeln (siehe Google-do-it-yourself-Beratung), oder sich einem häufig verkaufsorientierten Strukturvertrieb anvertrauen möchten, dann nutzen Sie unsere unabhängige und kostenlose Beratung!
Als Medizinstudierender wird man schon früh von Finanz- und Versicherungsberater*innen belagert (noch bevor die erste Vorlesung begonnen hat). Sowohl die Deutsche Ärzte Finanz als auch die MLP, haben mir versucht in stundenlangen Gesprächen ein Kombiprodukt (private Altersversicherung + Berufsunfähigkeitsversicherung) anzudrehen. Zum Glück habe ich zu beiden den Kontakt abgebrochen. Bei Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG (Berater Max Böcking) wird einem nur das verkauft, was man auch möchte und braucht. Ehrliche Beratung im Sinne des Kunden. Ich bin sehr zufrieden und kann Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG weiterempfehlen. (schreibt Manuel S. auf Google)
Wichtige Merkmale einer „guten“ Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte sind z.B.:
Verzicht auf abstrakte Verweisung in der Erstprüfung und in der Nachprüfung: Es zählt nur der zuletzt konkret ausgeübte Beruf, nicht vergleichbare Beschäftigungen (inzwischen eigentlich eine Selbstverständlichkeit bei allen BUs)
Verzicht auf abstrakte Verweisung nach Ausscheiden aus dem Beruf (z.B. Elternzeit, Sabbatical, längere Arbeitslosigkeit)
Ärztlicher Prognosezeitraum 6 Monate
Weltweiter Versicherungsschutz
Rückwirkende Rentenzahlung in den ersten 6 Monaten
Pflegebedürftigkeit gilt auch als BU
Garantierte Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall versicherbar, idealerweise mit 3% (siehe Inflationsausgleich)
Nachversicherungsmöglichkeiten ohne Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt, Hauskauf) bzw. bei einer Erhöhung des Einkommens.
Prozessquote max. 1-2%
Verzicht auf Meldepflicht gesundheitlicher Verbesserungen im Leistungsfall
Leistung auch bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen im Straßenverkehr (z.B. Trunkenheitsfahrt, Überfahren einer roten Ampel oder durchgezogenen Linie, Geschwindigkeitsüberschreitung, Nötigung – Lichthupe / Drängeln, rechts Überholen, etc.)
Beitragsstundung bei vollem BU-Schutz möglich, idealerweise zinslos, insbesondere bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit
Ausschluss befristeter Leistungsanerkennung ohne Ausnahmen: wird die BU-Rente bei einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit (z.B. 2 Jahre bei Bruch der Wirbelsäule) unbefristet anerkannt, dann muss die Gesellschaft Ihnen danach nachweisen, dass Sie wieder gesund sind, um ihre Zahlungen ggf. einstellen zu können. Bei einer befristeten Anerkennung läge die Beweislast für eine fortdauernde Berufsunfähigkeit bei Ihnen, es muss dann meistens ein komplett neuer BU Antrag gestellt werden, damit weitergezahlt wird. Dies kann relevant werden, wenn es zu einem Prozess kommt und der Richter sich aufgrund unterschiedlicher Aussagen von Gutachtern nicht entscheiden kann, wem er recht gibt. Teilweise wird eingewendet, dass dadurch die Schwelle für die Anerkennung einer BU höher werden kann, wenn der Versicherer nicht die Möglichkeit hat, zunächst eine vorläufige bzw. befristete BU Rente zu bewilligen. Besonders vorteilhaft ist der Ausschluss einer Befristung deshalb in Kombination mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel, die eine frühzeitige Zahlung sicherstellt.
Rechtsanspruch auf Überprüfung der Berufsgruppe nach einem Berufswechsel: Reduziert sich das Risiko der Berufstätigkeit (z.B. keine operative Tätigkeit mehr), dann besteht ein Rechtsanspruch auf eine Senkung des Beitrags.
Verzicht auf die Prüfung einer Umorganisation der Arbeit, nicht nur bei Angestellten, sondern speziell auch bei niedergelassenen Ärzten mit weniger als 5 approbierten (!) Mitarbeitern (siehe Dr. Schlemann BU Arztklausel)
Wie sollte eine private BU für Ärzte konfiguriert sein?
Die Beiträge zu einer früh abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung sind aufgrund des geringeren Eintrittsalters deutlich günstiger. Und bei sich „später“ verschlechternder Gesundheit ist der Abschluss ggf. gar nicht mehr oder nur mit deutlichen Beitragszuschlägen oder sog. Leistungsausschlüssen möglich. Selbst „Kleinigkeiten“ wir ein Hexenschuss oder Asthma bereiten hier regelmäßig Probleme.
Dr. Schlemann Finanzberatung BU-Arztklausel
Von uns betreute Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte profitieren von einem zusätzlichen Highlight: Bei drei renommierten, auf Akademiker und Ärzte spezialisierten BU-Anbietern erhalten unsere Kunden mit der exklusiven „Dr. Schlemann Arztklausel“ eine verbindliche Zusatzvereinbarung zu ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese bietet Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten ein höheres Maß an Sicherheit bei der Vertragsauslegung zu wichtigen Fragen der abstrakten Verweisung und der Pflicht zur Umorganisation als Voraussetzung für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Mit der „Dr. Schlemann Arztklausel“ ist insbesondere ausdrücklich klargestellt, dass die zuletzt ausgeübte ärztliche Tätigkeit versichert ist (z.B. operativ tätiger Chirurg) und nicht auf andere ärztliche Tätigkeiten wie die Erstellung von medizinischen Gutachten verwiesen wird. Eine Umorganisation wird ausgeschlossen, wenn die Praxis in den letzten zwei Jahren durchschnittlich weniger als fünf approbierte Mitarbeiter beschäftigt.
Diese Zusatzvereinbarung wird durch Erwähnung im Antrag als besondere Vereinbarung („es gilt die Dr. Schlemann Arztklausel“) unter Beifügung einer Vertragsergänzung zum verbindlichen Vertragsinhalt. Auch für unsere Bestandskunden mit älteren BU-Verträgen gilt diese Klausel nach ausdrücklicher Zusage der drei Gesellschaften ohne weitere Vereinbarung bei der Leistungsprüfung.
Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt – Infektionsklausel
Auch heute gibt es noch Krankheitserreger, die nicht geheilt werden können und bei denen es die Möglichkeit einer vorbeugenden Impfung nicht gibt. Besteht ein Risiko, dass der Mediziner durch eine solche Infektion seine Patienten gefährdet, kann das Gesundheitsamt ein behördliches Berufsverbot nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus gesundheitlichen Gründen aussprechen. Dieses kann sich auch nur auf einzelne Tätigkeiten mit konkreter Ansteckungsgefahr beziehen, z.B. die operative Tätigkeit.
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Der Arzt oder Zahnarzt kann dann seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen zwar vielleicht noch ganz oder teilweise ausüben (z.B. bei einer noch nicht „ausgebrochenen“ HIV-Infektion), ist aber im eigentlich Sinn (noch) nicht aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50% berufsunfähig.
Der Verdienstausfall aufgrund eines solchen Tätigkeitsverbots wird in den ersten 6 Wochen unter Umständen durch eine Entschädigungen nach § 56 IfSG ausgeglichen. Danach wird nur noch eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes gezahlt, die regelmäßig deutlich unter dem regulären Einkommen liegt.
Beinhaltet die private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt eine sog. „Infektionsklausel„, dann wird die versicherte Berufsunfähigkeitsrente auch bei einem solchen Tätigkeitsverbot in voller Höhe erbracht. Bei der Qualität einer solchen Infektionsklausel (siehe dazu auch Beste Berufsunfähigkeitsversicherung: Skoda, VW, Mercedes?) gibt es jedoch wichtige Unterschiede zwischen den Bedingungen verschiedener Anbieter und Tarife, z.B.
Wird auch bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot geleistet?
Wird die Ansteckungsgefahr auch ohne behördliches Tätigkeitsverbot nach objektiven Kriterien und dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft beurteilt – im Zweifel mittels Gutachten bzw. Hygieneplan eines renommierten Hygienikers.
Gilt die Infektionsklausel auch für Studenten der Humanmedizin oder Zahnmedizin sowie andere im Gesundheitswesen tätige behandelnde bzw. pflegende Personen wie Pfleger, Krankenschwestern, Altenpfleger etc.?
Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle angemerkt, dass Tätigkeitsverbote auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes mittlerweile seltener ausgesprochen werden. Unsere Arztkunden berichten, dass selbst an HIV erkrankte Chirurgen inzwischen ohne größere Einschränkungen operativ tätig sind und als Vorsichtsmaßnahme nur zwei Paar Handschuhe tragen. Außerdem gibt es starke Stimmen in der Rechtsliteratur, die davon ausgehen, dass Gesundheitsbeeinträchtigungen, die zwar nicht die Leistungsfähigkeit verringern, aber die Berufsausübung praktisch unmöglich machen, als Krankheit im Sinn einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu werten sind.
Eine „gute“ Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer umfassenden Infektionsklausel kostet regelmäßig nicht mehr als eine BU ohne Infektionsklausel. Daher sollte die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt vorsorglich besser eine solche Klausel enthalten. Eine Infektionsklausel ist jedoch auch bei Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt nicht das einzige oder allerwichtigste Kriterium einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sind Sie im Gesundheitswesen tätig und unsicher, ob Ihr aktueller Tarif eine qualitativ „gute“ einklagbare Infektionsklausel beinhaltet? Sprechen Sie uns an, wir überprüfe das gerne für Sie!
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Berufsunfähigkeit als Arzt – meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger gem. Infektionsschutzgesetz
Damit Sie nicht lange suchen müssen, hier eine Aufzählung der meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger gem. Infektionsschutzgesetz. Meldepflichtige Krankheiten gem. § 6 Infektionsschutzgesetz:
Ich arbeite als Ärztin und habe nach dem Studium eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, bei der ich mich gut beraten fühle. Das habe ich bei Dr. Schlemann gefunden! Bereits während des Studiums hatte ich bei einem anderen Finanzbetrieb eine BU in...mehrIch arbeite als Ärztin und habe nach dem Studium eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, bei der ich mich gut beraten fühle. Das habe ich bei Dr. Schlemann gefunden! Bereits während des Studiums hatte ich bei einem anderen Finanzbetrieb eine BU in Kombination mit einer Rentenversicherung abgeschlossen, mit der ich jedoch nicht zufrieden war. Von den Mitarbeitern von Dr. Schlemann wurde ich umfänglich zu dem Thema beraten und konnte schließlich meine zuvor abgeschlossene Kombiversicherung kündigen und eine BU abschließen, mit der ich super abgesichert bin und ein gutes Gefühl habe. Vielen Dank!weniger
Finja W.
6/17/2022
Ich habe mich hinsichtlich des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung von Herrn Mini bei der Schleemann Finanzberatung beraten lassen. Der hervorragende erste Eindruck hat sich durch eine professionelle und sehr angenehme Beratung bestätigt. Herr Mini bietet eine umfassende und kompetente Betreuung und...mehrIch habe mich hinsichtlich des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung von Herrn Mini bei der Schleemann Finanzberatung beraten lassen. Der hervorragende erste Eindruck hat sich durch eine professionelle und sehr angenehme Beratung bestätigt. Herr Mini bietet eine umfassende und kompetente Betreuung und geht stets individuell auf die jeweilige berufliche Situation ein, ohne auf einen schnellen Vertragsabschluss zu drängen.Hier merkt man, wie einige gute Finanzberatung funktionieren kann.Ich kann die Beratung durch Herrn Mini sehr empfehlen!weniger
D. R.
5/29/2022
Nach vorangegangenen schlechten Erfahrungen mit einem anderen Anbieter fühlte ich mich durch die Beratung von Herrn Mini gut informiert, sodass ich über ihn eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeit abgeschlossen habe. Als Beamter (Lehrer) ist diesem Zusatz besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die...mehrNach vorangegangenen schlechten Erfahrungen mit einem anderen Anbieter fühlte ich mich durch die Beratung von Herrn Mini gut informiert, sodass ich über ihn eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeit abgeschlossen habe. Als Beamter (Lehrer) ist diesem Zusatz besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Empfehlung seitens Finanztip.de ist daher gerechtfertigt - ich bin zufrieden!weniger